Berechnung Gewerbe- & Körperschaftssteuer

Veni

New member
3 März 2013
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Bonjorno

ich habe noch eine Frage, zu der ich einfach keine zufriendestellende Antwort im Internet finden kann. Auch mit den Menschen, die ich diesbezüglich fragte, konnten mir nicht so recht helfen.

Es geht um das Thema Körperschaft und Gewerbesteuer.

Mir ist bewusst, dass alle Kapitalgesellschaften der Gewerbe- und Körperschaftssteur unterliegen. Die Körperschaftssteuer ist quasi die Einkommenssteuer der juristischen Person. Sie beträgt meines Wissens 15 % des zu versteuernden Einkommens.

Die Gewerbesteuer erhält die Stadt oder die Gemeinde. Beides sind direkte Steuern richtig?
Komme ich zu meiner Frage: Von welchen Beträgen geht die jeweilige Berechnungsgrundlage aus?

Nehmen wir ein Beispiel:

Eine GmbH hat einen Gewinn von 100.000 €, der Hebesatz der Gemeinde liegt bei 450 % und die Steuermesszahl beträgt 3,5 % (die Steuermesszahl ist immer identisch oder?)

Die Rechnung wäre nun Folgende: 100.000 € x 0,035 x 4,60 = 16.100 € zu zahlende Gewerbesteuer an die Gemeinde. Somit ergibt sich ein restlicher Gewinn vom Unternehmen von: 83.900 € (100.000 € - 16.100 € )
Dies ist die Berechnung der Gewerbesteuer.

Fällt nun die Körperschaftssteuer für den Betrag von 83.900 € an oder wieder von 100.000 €?

Es ergeben sich nun verschiedene Möglichkeiten, von denen ich gern gewusst hätte, welche richtig ist:


1. Möglichkeit ist die Berechnung der Körperschaftssteuer vom Jahresgewinn 100.000 €
und anschließendem Gewerbesteuerabzug vom Restbetrag:


100.000 € x 0,15 = 15.000 € Körperschaftssteuer an den Bund. Von diesen 15.000 € gehen noch einmal 5,5 % Solizuschlag weg: = 825 € (15.825 € KST)
Zwischenfrage: Der Solizuschlag ist somit auch eine direkte Steuer und geht an den Bund?

bleibt ein Restgewinn von:
84.175 €.

Auf diesen verbleibenden Gewinn von 84.175 € errechnen wir nun die Gewerbesteuer mit den oben genannten Werten: 84.175 € x 0,035 x 4,60 = 13.552,18 € zu zahlende Gewerbesteuer an die Gemeinde. Somit ergibt sich ein restlicher Gewinn vom Unternehmen von: 70.622,82 € (84.175 € - 13.552,18 €) An diesem Punkt, wären beide Steuern bezahlt und es würde ein bereinigter Gewinn von 70.622,82 € stehen.

Zu zahlende Steuern also: (15.825 € KST + 13.552,18 € GWST = 29.277, 18 €)



2. Möglichkeit ist die Berechnung der Körperschaftssteuer vom Jahresgewinn 100.000 €
und anschließendem Gewerbesteuerabzug vom Jahresgewinn:


100.000 € x 0,15 = 15.000 € Körperschaftssteuer an den Bund. Von diesen 15.000 € gehen noch einmal 5,5 % Solizuschlag weg: = 825 € (15.825 € KST)

bleibt ein Restgewinn von:
84.175 €.

Nun gehen wir nicht, wie in dem Beispiel davor, vom Restgewinn sondern wieder von den 100.000 € Gewinn aus: Nun errechnen wir nun die Gewerbesteuer mit den oben genannten Werten: 100.000 € x 0,035 x 4,60 = 16.100 € zu zahlende Gewerbesteuer an die Gemeinde. Somit ergibt sich ein restlicher Gewinn vom Unternehmen von: 83.900 € (100.000 € - 16.100 € )
An diesem Punkt, wären beide Steuern bezahlt und es würde ein bereinigter Gewinn von 68.075 € stehen.

Zu zahlende Steuern also: (15.825 € KST + 16.100 € GWST = 31.925 €)



3. Möglichkeit ist die Berechnung der Gewerbesteuer vom Jahresgewinn 100.000 €
und anschließendem Körperschaftssteuerabzug vom Restbetrag:


100.000 € x 0,035 x 4,60 = 16.100 € zu zahlende Gewerbesteuer an die Gemeinde. Somit ergibt sich ein restlicher Gewinn vom Unternehmen von: 83.900 € (100.000 € - 16.100 €)
(16.100 € GWST)

bleibt ein Restgewinn von:
83.900 €.

Nun gehen wir vom eben errechneten Restgewinn 83.900 € aus: :
83.900 € x 0,15 = 12.585 € Körperschaftssteuer an den Bund. Von diesen 12.585 € gehen noch einmal 5,5 % Solizuschlag weg: = 692,18 € (13.277,18 € KST)

An diesem Punkt, wären beide Steuern bezahlt und es würde ein bereinigter Gewinn von 70.622,82 € stehen.

Zu zahlende Steuern also: (13.277,18 € KST + 16.100 € GWST = 29.377,18 €)


4. Möglichkeit ist die Berechnung der Gewerbesteuer vom Jahresgewinn 100.000 €
und anschließendem Körperschaftssteuerabzug vom Jahresgewinn:


100.000 € x 0,035 x 4,60 = 16.100 € zu zahlende Gewerbesteuer an die Gemeinde. Somit ergibt sich ein restlicher Gewinn vom Unternehmen von: 83.900 € (100.000 € - 16.100 €)
(16.100 € GWST)

bleibt ein Restgewinn von:
83.900 €.

Nun gehen wir nicht, wie in dem Beispiel davor, vom Restgewinn sondern wieder von den 100.000 € Gewinn aus: Nun errechnen wir nun die Körperschaftssteuer: 100.000 € x 0,15 = 15.000 € Körperschaftssteuer an den Bund. Von diesen 15.000 € gehen noch einmal 5,5 % Solizuschlag weg: = 825 € (15.825 € KST). Somit ergibt sich ein restlicher Gewinn vom Unternehmen von: 68.075 € (83.900 € - 15.825 € )

An diesem Punkt, wären beide Steuern bezahlt und es würde ein bereinigter Gewinn von 68.075 € stehen.

Zu zahlende Steuern also: (16.100 € GWST + 15.825 € = 31.925 €)


Möglichkeit 2 und 4 sind somit identisch. Nur würde mich die richtige Reihenfolge interessieren, ob es da eine Vorgabe gibt, was man zuerst abzieht.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

LG.
 
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Kurz und knapp, frage einen Steuerberater, der wir dir das genau sagen können. Ein Anruf, wahrscheinlich eine Forderung begleichen und zack hat man die Antwort. ;)