bankgeheimnis? datenschutz?

Naja, nur weil Sie die Überziehung geduldet haben, haben Sie noch lange nicht das Recht irgendetwas irgendwem zu erzählen.

Das hört sich ja fast an, als müsste man der Bank für die Duldung dankbar sein, aber die verdienen damit doch ihr Geld - oder nicht?

Auf jeden Fall ne Überschreitung des erlaubten...einfach mal nachfragen was das sollte....in nem ruhigen Ton. :)
 
Hallo!

Also ich lerne im Moment Bankkaufmann. Und wenn hier gesagt wird, dass es das Bankgeheimnis nicht mehr gibt, der soll mir bitte mal sagen, woher er das hat?
Schaut Euch mal genau Eure Unterlagen an. Das Bankgeheimnis ist Vertragsbestandteil seitens der Bank. Zu finden in den AGB's. Die Banke hätte niemals(!!) deine Elterin informieren dürfen. Ich würde da mal ordentlich ein auf den Putz hauen und zumindest sehen, dass Sie dir eine Entschädigung anbieten. Ebenso würde ich mich über den Berater beschweren, der dich mehrmals angerufen hat - das ist einfach kein Kundenservice.

Jeder Bankangstellte unterschreibt indes, dass er sich verpflichtet, das Bankgeheimnis zu wahren. Anderseits droht im die fristlose Kündigung sowie evtl. zivilrechtliche Strafen.

Bei einem Girokonto sowie KK-Konten mir einer Dispolinie liegt es im Ermessen der Bank, ob es überzogen wird. Die meisten werden sicherlich froh sein, für ein paar Tage hohe Zinsen zu Zahlen, als Ärger wegen einer zurückgegebenen Lastschrift zu bekommen.

In der Regel wird bei laufenden Konten jedes Quartal abgerechnet. Dabei sollte beachtet werden, das der Betrag sich oft aus viel mehr als nur aus den Zinsen zusammensetzt. Kontoführungspreis, Überziehungszinsen, evtl. Kosten für Überweisungen etc. gehen da auch mit rein.
Zudem sei gesagt, dass auf vielen laufenden Konten oft gar kein Guthabenszins gezahlt wird.
 
Also ich lerne im Moment Bankkaufmann. Und wenn hier gesagt wird, dass es das Bankgeheimnis nicht mehr gibt, der soll mir bitte mal sagen, woher er das hat?
Von meinem Finanzamt z.B., die bekommen nämlich meine Zinseinnahmen und die Höhe meines Freistellungsauftrags von meiner Bank gemeldet und können sich mal eben sämtliche Buchungen auf meinen Konten anschauen... sehr geheim, oder?

Marty
 
Von meinem Finanzamt z.B., die bekommen nämlich meine Zinseinnahmen und die Höhe meines Freistellungsauftrags von meiner Bank gemeldet und können sich mal eben sämtliche Buchungen auf meinen Konten anschauen... sehr geheim, oder?

Marty

Zinseinnahmen und Freistellungsauftrag (Die Freistellungshöhe is doch eh bei jedem gleich o_O, je nachdem ob Einzelperson oder verheiratet.) stimm ich zu. Aber sämtliche Buchungen? Da überschätzt du die Jungs vom Finanzamt :p
Was stimmt is dass es ne einheitliche Datei gibt wo Ämter, gerade wegen Hartz4 Genehmigung usw. abfragen können ob und wo es Girokonten gibt. Das bekommen aber nichtmal die Banken selbst mit, wenn das abgefragt wird. Aber nicht sämtliche Buchungen oder wann wie wo was abgebucht wurde.
 
doch, gibt es

ist irgendwann Anfang oder Mitte des vergangenen Jahres eingeführt worden ... inkl Gesetzänderung
 
Von meinem Finanzamt z.B., die bekommen nämlich meine Zinseinnahmen und die Höhe meines Freistellungsauftrags von meiner Bank gemeldet und können sich mal eben sämtliche Buchungen auf meinen Konten anschauen... sehr geheim, oder?

Marty

Können sie so einfach nicht! Dann hast du deine Zustimmung gegeben!
Das Kreditinstitut ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogene Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen es Kentnis erlangt. Informationen über den Kunden darf das Kreditinstitut nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde mit der Weitergabe der Informationen einverstanden ist.
(AGB Banken Nr. 2, AGB Sparkassen Nr. 1)
Allein, dass Herr XYZ bei uns Kunde ist, ist schon eine Aussage, die unter das Bankengeheimnis fällt.

Die Finanzbehörden dürfen ohne weiteres deine Konten nicht einsehen. Solange keine Steuerstraftat gegen dich vorliegt, wird sich die Finanzbehörde in erster Linie an dich richten, um Auskünfte zu bekommen. Erst wenn dies keinen Erfolg bringt, wird sich an uns gewand.

Richtig ist, dass Freistellungsaufträge auf Antrag an das Amt gegeben werden.

Alerdings steht das Amt ja auch unter Datenschutzpflicht und darf diese Daten nicht weitergeben. Ein Bankgeheimnis gibt es aber ;)
 
Aber sämtliche Buchungen? Da überschätzt du die Jungs vom Finanzamt :p
OK, das scheint erstmal nicht möglich zu sein. Das kommt dann vermutlich nächstes Jahr.

Allein, dass Herr XYZ bei uns Kunde ist, ist schon eine Aussage, die unter das Bankengeheimnis fällt.
Du zitierst selber den passenden Passus. In dem von Dir zitierten steht doch "gesetzliche Bestimmungen". Was ist ein "Bankgeheimnis" denn wert, wenn das Gesetz es faktisch abschafft? Nichts.

Solange keine Steuerstraftat gegen dich vorliegt, wird sich die Finanzbehörde in erster Linie an dich richten, um Auskünfte zu bekommen. Erst wenn dies keinen Erfolg bringt, wird sich an uns gewand.
Aha, und dieses "Gesetz zur Förderung der Steuererlichkeit", wo ich als Erklärung lese:

Seit April 2005 haben Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen.

Und dazu noch so etwas lese:
Laut Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wurde durch die verschärfte Kontenabfrage zur Eindämmung von Steuerhinterziehung eine Vielzahl bislang unbekannter Konten und Depots aufgedeckt. In Einzelfällen wurde hohe Summen durch Vollstreckung eingenommen.

Die seit einem Jahr geltende verschärfte Kontenabfrage zur Eindämmung von Steuerhinterziehung hat sich nach Darstellung von Steinbrück „hervorragend bewährt“. Zwar gebe es keine Zahlen, in wie vielen Fällen Steuerhinterziehung und Leistungsmißbrauch aufgedeckt worden seien. „Fest steht jedoch, daß auf diesem Wege eine Vielzahl bislang unbekannter Konten und Depots aufgedeckt werden konnte“, erklärte Steinbrück am Donnerstag in Berlin. In Einzelfällen seien mehrere 100 000 Euro durch Vollstreckung eingenommen worden.

Dann ist das Bankgeheimnis exakt nichts mehr wert.

Alerdings steht das Amt ja auch unter Datenschutzpflicht und darf diese Daten nicht weitergeben.

Dann sollten wir vielleicht mal definieren, was ein "Geheimnis" ist. Für Dich scheint ein Geheimnis etwas zu sein, was man durchaus weitererzählen darf, wenn derjenige verspricht, es nur selber zu verwenden, aber nicht weiterzuerzählen...

Marty
 
Dann is auch die ärztliche Schweigepflicht und alles was rechtlich unter irgendwelchen Bedingungen beugbar ist nichts wert.
 
Dann is auch die ärztliche Schweigepflicht und alles was rechtlich unter irgendwelchen Bedingungen beugbar ist nichts wert.
Hatte ich behauptet, dass es so wäre? Ich wüsste allerdings gerade auch kein Gesetz, dass es staatlichen Behörden ermöglicht, einfach so auf meine Daten bei Ärzten zuzugreifen, kennst Du eines?

Ich wollte mit meinen Ausführungen auch nur darlegen, dass es dieses toll gepriesene "Geheimnis" bei Banken eben nicht mehr gibt. Das ist nur noch ein Marketinggag, mehr nicht.

Marty
 
Hatte ich behauptet, dass es so wäre? Ich wüsste allerdings gerade auch kein Gesetz, dass es staatlichen Behörden ermöglicht, einfach so auf meine Daten bei Ärzten zuzugreifen, kennst Du eines?

Ich wollte mit meinen Ausführungen auch nur darlegen, dass es dieses toll gepriesene "Geheimnis" bei Banken eben nicht mehr gibt. Das ist nur noch ein Marketinggag, mehr nicht.

Marty
Ein Arzt kann zB. vom Gericht zur Aufklärung einer Straftat von seiner Schweigepflicht befreit werden. Das erstmal dazu.

Unter Bankgeheimnis verstehe ich, dass nicht jeder Hanz und Franz zu deiner Bank gehen kann um heraus zu finden, was du an Vermögen hast bzw. um zu erfahren, wo du Kunde bist.
Das der Staat unter bestimmten Umständen auf Kontostände zugreifen kann, finde ich nur legitim, ansonsten würde doch jeder Steuerhinterziehung betreiben, wie es nur geht. Und der Staat hat so oder so ein Recht darauf, dass du ihm deine Finanzsituation vorlegst. Wo ist also das Problem? Ich sehe das Bankgeheimnis dadurch nicht gefährdet Es dient letztendlich dem Schutz vor unbefugten Zugriff bzw. unbefugter Einsicht. Das Amt ist befugt.
 
Ein Arzt kann zB. vom Gericht zur Aufklärung einer Straftat von seiner Schweigepflicht befreit werden. Das erstmal dazu.
Das muss aber eine ganz wilde Straftat sein:
Zeugnisverweigerungsrecht
Damit der Arzt nicht gezwungen werden kann, ihm anvertraute oder bekannt gewordene Fakten aus der Privatsphäre des Patienten preiszugeben, geben ihm die Strafprozessordnung und die Zivilprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt: Weder Ärzte, noch Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker oder Hebammen brauchen vor einem Straf - oder Zivilgericht über vertrauliche Dinge auszusagen, die sie bei der Berufsausübung erfahren haben. Dies gilt auch für das Hilfspersonal all dieser Personen und für Menschen, die mit ihnen im Rahmen der Berufsausbildung zusammenarbeiten.
Ausnahmen:
die Betreffenden sind vom Patienten selbst von der Schweigepflicht entbunden worden oder es geht um die Aufklärung bestimmter besonders schwerer Straftaten, nämlich


* Friedensverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit
* Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
* Geldwäsche oder Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

Bei einer Bank muss es nur die vage Vermutung eines Sachbearbeiters sein, man könne Zinsen auf der Steuererklärung vergessen haben.

Unter Bankgeheimnis verstehe ich, dass nicht jeder Hanz und Franz zu deiner Bank gehen kann um heraus zu finden, was du an Vermögen hast bzw. um zu erfahren, wo du Kunde bist.
Das ist aber etwas anderes als "DAS Bankgeheimnis", wie wir es früher einmal hatten.

Das der Staat unter bestimmten Umständen auf Kontostände zugreifen kann, finde ich nur legitim, ansonsten würde doch jeder Steuerhinterziehung betreiben, wie es nur geht.
Du hättest auch nichts dagegen, wenn der Staat Deinen Computer überwacht? Immerhin könntest Du damit eine Straftat begehen, ohne erwischt zu werden.

Und der Staat hat so oder so ein Recht darauf, dass du ihm deine Finanzsituation vorlegst.
Ja, woher stammt dieses Recht? Gesetzlich gibt es das nicht.

Marty
 
Ok, jetzt ist mein guter Wille mit dieser bank wohl endgültig em Ende!

Mein Vater wurde an seinem Arbeitsplatz(!!!) angerufen...

Grund? Mein Privat-Konto ist ca. 50 Euro im Minus...


Das wars jetzt Endgültig!


Ich hol mir jetzt n Konto bei der Dresdener Bank (Verwandte von mir ist da stv. Filialleiterin) und die können mich mal.

Ich bin ersnsthaft am überlegen, ob ich den Deppen nicht sogar anzeige...
(Missachtung des Bankgeheimnisses ist doch strafbar, afaik??)


MfG
Simon

PS: Achja: Er hat meinen Vater angerufen, weil er mich angeblich nicht erreicht hat...
Nur komisch, dass ich an dem Tag, und ne Tag vorher bei Ihm in der Filiale war!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wende dich an den Datenschutzbeauftragten, der für die Bank zuständig ist, der wird denen so richtig Dampf untern Hintern machen!