ganzodergarnich
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- 11 Februar 2008
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Wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist, dieser Elternteil aber die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (also nachweisbar keinen Unterhalt aufbringen kann), steht mir dann definitiv Bafög zu, oder interessiert das Bafög-Amt nicht, ob eine EV abgegeben wurde, da vom Bruttogehalt ausgegangen wird - frei nach dem Motto "Der verdient doch genug!"???
Und wie werden Pfändungen (beim Vater) berücksichtigt???
Hoffe Ihr könnt mir helfen!!
Und wie werden Pfändungen (beim Vater) berücksichtigt???
Hoffe Ihr könnt mir helfen!!
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