Bafög - Eidesstattliche Versicherung

ganzodergarnich

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11 Februar 2008
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Wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist, dieser Elternteil aber die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (also nachweisbar keinen Unterhalt aufbringen kann), steht mir dann definitiv Bafög zu, oder interessiert das Bafög-Amt nicht, ob eine EV abgegeben wurde, da vom Bruttogehalt ausgegangen wird - frei nach dem Motto "Der verdient doch genug!"???:-?

Und wie werden Pfändungen (beim Vater) berücksichtigt??? :roll:


Hoffe Ihr könnt mir helfen!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist, dieser Elternteil aber die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (also nachweisbar keinen Unterhalt aufbringen kann), steht mir dann definitiv Bafög zu, oder interessiert das Bafög-Amt nicht, ob eine EV abgegeben wurde, da vom Bruttogehalt ausgegangen wird - frei nach dem Motto "Der verdient doch genug!"???:-?

Das Bafög Amt geht von dem Jahresbruttogehalt des vorletzten Jahres aus, d.h. das Gehalt deiner Mutter/Vater von vor 2 Jahren. Sollte sich dieses Gehalt im Moment sehr viel anders sein, dann kannst du einen Antrag stellen, der dies dann berücksichtigt.

"Der verdient doch genug!"

Wenn ein Elternteil eine EV abgegeben hat, dann kann er ja gar nicht genug verdienen brutto oder netto, ergo wird da nix angerechnet.

Und wie werden Unterhaltspfändungen (beim Vater) berücksichtigt???

Wer pfändet hier bei wem? Du bei deinem Vater?

Ich empfehle immer gerne diese Seite:

www.bmbf.de

außerdem wissen viele hier sehr gut Bescheid:

www.studis-online.de
 
Bei meinem Vater finden Gehaltspfändungen statt, wer diese vornimmt weiß ich gar nicht genau. (ich jedenfalls nicht :biggrin: )

Mir hat halt nur jemand in nem anderem Forum gesagt, dass das bafög-Amt eine EV nicht beachtet, sprich die sagen: dein Vater verdient zuviel (Brutto/Netto wie auch immer) also kein Bafög!!
Obwohl mein Vater mir ja auch keinen Unterhalt bieten kann!

Also bekomm ich nun bafög oder nicht?
Das frag ich mich nun.

Das Problem ist halt einfach dass er zuviel verdient (laut Einkommen/Abrechnung) ergo Einkommen zu hoch!!!
Von dem Einkommen bleibt aber nach Pfändungen nahezu nichts über.
 
Ok jetzt hab ich es verstanden. Leider muss ich dir sagen, dass du da Pech hast. Leider haben Pfändungen, Titel usw. da Vorrang und das Bafög Amt berücksichtigt das nicht. :( d. h. es wird wirklich nur das Brutto Einkommen deiner Eltern angeguckt, und ihnen dann die entsprechenden Freibeträge zugesprochen. Der Rest ist für dich aufwendbar, ob davon Schulden bezahlt werden müssen oder nicht.

Aber warst du mal bei einem Bafög Berater? Vielleicht verdienen deine Eltern gar nicht so viel wie du denkst, und falls du Geschwister hast, dann bewirken die ja auch noch Freibeträge.

Desweiteren gibt es noch den Bildungskredit der KfW oder vllt. ein Stipendium?
 
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bei nem Berater war ich noch nicht.

Aber es gibt ja bafög-rechner zudem verdient mein Vater halt echt schon viel :(.

Geschwister hab ich auch, schwester schon verheiratet mein Bruder berufssoldat.

Bei meinen Rechnungen kommt immer das Ergebnis raus, dass ich keinen Anspruch habe.

Naja, muss ich nen anderen Weg finden, aber vielen Dank für deine Hilfe :p.
 
bei nem Berater war ich noch nicht.

Aber es gibt ja bafög-rechner zudem verdient mein Vater halt echt schon viel :(.

Geschwister hab ich auch, schwester schon verheiratet mein Bruder berufssoldat.

Bei meinen Rechnungen kommt immer das Ergebnis raus, dass ich keinen Anspruch habe.

Naja, muss ich nen anderen Weg finden, aber vielen Dank für deine Hilfe :p.
Also normalerweise kriegst du wirklich nix. Allerdings lassen auch die Leute da vor Ort mit sich reden. Sollte dein Vater nachweislich nicht den dir zustehenden Unterhalt zahlen (weil er nicht kann/will) kannst du dir das Geld auf jeden Fall woanders holen. Den Fall den ich kenn war so: Bafög wurde gewährt, allerdings nicht in voller Höhe, da Unterhalt von der Mutter zusstand, da die sich aber trotz Mahnung seitens des Bafögamts geweigert hat zu zahlen, konnte man beantragen, dass dieser unterhalt erstmal vom Amt gezahlt wird. Das Amt versucht dann selbstständig die Kohle bei der Mutter wieder zurückzuholen.
BTW: Der Unterhalt steht dir ja zu, ich würd mich mal erkundigen ob du nicht Vorrang vor der Gehaltspfändung hast.