News Bad Liebenwerda: Die "Knirpse" sollen weg - Mieter ist der "Sonnenhof" zu laut

News-Bot

klamm-Bot
25 April 2006
7.403
208
Folgende News wurde am 09.03.2012 um 10:48:00 Uhr veröffentlicht:
Bad Liebenwerda: Die "Knirpse" sollen weg - Mieter ist der "Sonnenhof" zu laut
Shortnews

In Bad Liebenwerda gibt es ein Problem. Der Spielplatz "Sonnenhof" ist Zielscheibe für einige Mieter geworden, welche in der Nähe wohnen. Vor fünf Jahren wurden 30.000 Euro investiert, um diesen Spielplatz ordentlich nutzen zu können. Auch Vermietern ist der Spielplatz ein Dorn im Auge. Die Eltern der dort spielenden Kinder sammeln derzeit Unterschriften zur Erhaltung der Anlage und gegen die Einschüchterung einiger Mieter gegenüber den Kindern. Natürlich hinterlassen spielende Kinder auch Spuren. Der ungepflegte Zustand des Platzes scheint die Anwohner auch zu ärgern. Es treffen also zwei Fronten aufeinander, eine direkte Lösung ist derzeit noch nicht in Sicht.
 
Hat nich die Kanzlerin oder der Bundestag oder wer auch immer beschlossen das dagegen nicht mehr geklagt werden kann!?

oder ging es damals nur um Kindergärten?
 
Hat nich die Kanzlerin oder der Bundestag oder wer auch immer beschlossen das dagegen nicht mehr geklagt werden kann!?

oder ging es damals nur um Kindergärten?

Es ging generell um Kinderlärm und das wurde meiner Auffassung nach, wie bei neuen Gesetzen üblich, vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt und trat damit in Kraft.
 
Für sowas sollte man gar keine Gesetze BRAUCHEN.
Kinder dürfen und müssen laut sein. Kinder müssen sich entfalten könnten und das in der Lautstärke in der sie wollen.
Manch ein Erwachsener mit seiner Musikanlage is schlimmer als ein das lacht oder im Spiel laut schreit Kind...

Und wer keine Kinder mag und seine Ruhe haben will, soll eben dorthin ziehen wo es keine Kinder gibt. In Florida soll es nette Orte nur für Senioren geben :mrgreen:
 
Es ging generell um Kinderlärm und das wurde meiner Auffassung nach, wie bei neuen Gesetzen üblich, vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt und trat damit in Kraft.

In der Vergangenheit konnten sich von Kinderlärm belästigte Anwohner auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz beziehen – und Klage einreichen. Entscheidend dabei war, wie hoch der Geräuschpegel war. Diese Vorgehensweise soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der dies ändert: Kinderlärm wird nicht mehr wie Lärm anderer Quellen beurteilt.
https://www.fdp.de/Bildung-Kinder-und-Familie/837b298/index.html