bab und minijob?

angiee.10

Well-known member
ID: 435941
L
21 September 2012
96
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hallo ihr lieben
meine frage an euch, vielleicht weis der eine oder andere
etwas mehr bescheid
oder vielleicht macht ein azubi der bab bekommt eventuell ein minijob?

meine frage
darf mann das? wird bab dann nicht gekürzt?
wenn ja wieviel darf mann denn dann dazuverdienen?

freue mich auf eure antworten
lg angiee
 
meine frage
darf mann das? wird bab dann nicht gekürzt?
wenn ja wieviel darf mann denn dann dazuverdienen?
https://www.bafoeg.bmbf.de/de/250.php
(1) Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei
  1. für den Auszubildenden selbst 255 Euro
  2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 535 Euro,
  3. für jedes Kind des Auszubildenden 485 Euro.
Satz 1 Nr. 2 und 3 findet keine Anwendung auf Ehegatten oder Lebenspartner und Kinder, die in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann.

(2) Die Freibeträge nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 mindern sich um Einnahmen des Auszubildenden sowie Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und des Kindes, die dazu bestimmt sind oder üblicher- oder zumutbarerweise dazu verwendet werden, den Unterhaltsbedarf des Ehegatten oder Lebenspartners und der Kinder des Auszubildenden zu decken.
(3) Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet.
(4) Abweichend von Absatz 1 werden
von der Waisenrente und dem Waisengeld der Auszubildenden, deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bemisst, monatlich 170 Euro, anderer Auszubildender 125 Euro monatlich nicht angerechnet,
Ausbildungshilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, sowie Förderungsleistungen ausländischer Staaten voll auf den Bedarf angerechnet; zu diesem Zweck werden Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, die zugleich aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziert und dem Empfänger insgesamt als eine Leistung zugewendet werden, als einheitlich aus öffentlichen Mitteln erbracht behandelt. Voll angerechnet wird auch Einkommen, das aus öffentlichen Mitteln zum Zweck der Ausbildung bezogen wird,
(weggefallen)
Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten voll auf den Bedarf angerechnet; dasselbe gilt für Unterhaltsleistungen des Lebenspartners nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder des dauernd getrennt lebenden Lebenspartners.
(5) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den Absätzen 1 und 4 ein weiterer Teil des Einkommens des Auszubildenden anrechnungsfrei gestellt werden, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist, die nicht durch den Bedarfssatz gedeckt sind, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 205 Euro monatlich.
 
erstmal vielen dank für die schnelle antwort
also so wie es dort steht und ich es richtig verstehe
dürfte ich theoretisch 255€ dazuverdienen
richtig?

habe im google gefunden das es "angeblich" seit 2008 bis zu 400€ sein dürfen die nicht angerechnet werden dürfen
hmmmmm
grübel
 
das ist das offizielle aktuelle Gesetz, es kann sein, dass es durch Tricks noch mehr werden kann, aber laut Gesetz steht einem der oben genannte Freibetrag zu
 
hallo ihr lieben
meine frage an euch, vielleicht weis der eine oder andere
etwas mehr bescheid
oder vielleicht macht ein azubi der bab bekommt eventuell ein minijob?

meine frage
darf mann das? wird bab dann nicht gekürzt?
wenn ja wieviel darf mann denn dann dazuverdienen?

freue mich auf eure antworten
lg angiee

Fakt ist erstmal: Chef im Ausbildungsbetrieb fragen, ob man überhaupt einen Minijob nebenher machen darf.
Viele Betriebe sehen das nämlich gar nicht gerne, es sei denn man kann klar argumentieren und beweisen, dass der Minijob einen nicht in der Ausbildung beeinträchtigt.
Desweiteren U25 BAB zu bekommen kann sich schwierig gestalten, wenn die Eltern nicht grad ALG II beziehen.
Dazu kommt, dass sich BAB genau wie Bafoeg nach dem ALG II Satz richten und in der Regal von einem Bedarf zwischen 670 € (Bafoeg Höchstsatz) und ca. 800 € (wikipedia gibt bei Beispielrechnungen zum BAB einen Gesamtbedarf von 777 € an), nimmt man nun an, dass man eine übliche Ausbildungsvergütung von 350-500 € netto bekommt (gibt teilweise auch mehr oder weniger, aber nehmen wir mal das Mittel) und dazu einen Minijob macht, den womöglich bis nah an die aktuellen 450€ ausreizt, dann ist man schnell nah am Gesamtbedarf oder gar drüber und kann sich selbst ausrechnen, dass der BAB-Antrag möglicherweise abgelehnt wird.

Ich geb dir noch n Tip mit auf den Weg, geh zur nächsten Agentur für Arbeit, lass dir n BAB-Antrag geben, statt hier im Forum lange rumzufragen. Füll das Ding aus, sind max. 20 min Arbeit und geb den wieder ab bzw. schick ihn ein, dann hast du gleich schwarz auf weiß ob du was bekommst oder nicht.
Und wenn nur n 10er bei rum kommt, für einmalig 20 min Arbeit jeden Monat n 10er bekommen bis zum Ende der Ausbildung... schneller kann man kein Geld verdienen.
Frag mich eh, warum die Leute immer solche Sachen fragen, sicher sind Foren auch dafür gedacht, aber direkte Weg ist oft der bessere und da im Amt sitzen auch die Leute die dir genau sagen können, was Sache ist. Die haben Ahnung und nicht nur son zusammen geschustertes Halbwissen wie etliche Forenuser (mich nicht ausgeschlossen^^).
 
auch dir danke für die antwort

also
bab habe ich schon
und die azubi-vergütung ist nicht besonders hoch
und da ich bis vor einem jahr noch gearbeitet habe und
auch ein paar rechnungen offen habe die ich bezahlen muss
(muss mich eigentlich nicht rechtfertigen )
und mir die vergütung vom azubi und bab nicht reichen hatte ich solch eine frage gestellt

und meine frage war nicht ob ICH bab bekomme
sondern ob man dazu noch ein minijob machen kann
das ist ein unterschied
lg
 
und meine frage war nicht ob ICH bab bekomme
sondern ob man dazu noch ein minijob machen kann
das ist ein unterschied
lg

Ich muss mich auch nicht rechtfertigen, aber ich weise höflich daraufhin, dass in deinem Ausgangspost weder drin stand ob du bereits eine Ausbildung begonnen hast oder erst eine beginnen willst und dich schon mal im Vorfeld informieren möchtest, noch ob du bereits BAB beziehst.
Ich bin einfach mal von Stand Null ausgegangen, nämlich noch nie ne Ausbildung angefangen, noch nie BAB beantragt, im Grunde noch gar keine Berührung mit Ämtern gehabt, also erstmal in einem Forum erste Infos holen, bevor man sich an das kompetente Personal des BAB-Amtes wendet...
Und ich will dich nicht weiter kritisieren, aber da du anscheinend mit dem Ablauf des BAB vertraut bist und dann ja auch wissen solltest, dass man einen Minijob (ob er nun mit in die Berechnung einfliesst oder nicht) zur Anzeige bringen muss beim BAB-Amt bzw. bei der zuständigen Agentur für Arbeit, wird bei mir das Fragezeichen immer größer, warum du nicht einfach mal zum Amt gehst und da nachfragst, nein du musst nicht mal hingehen, du kannst auch die Nummer des zuständigen Amtes wählen und telefonisch nachfragen.
Da bekommst du dann gleich ne Antwort und optimalerweise auch n neuen Antrag bzw. die nötige Anlage für zusätzlichen Einkommen zugeschickt, damit die deinen Satz neu berechnen können.

Entschuldige, aber das Fragezeichen, warum Menschen bei sowas nicht gleich an die wenden, die Auskünfte geben können, sondern erstmal stumpf in Foren (die im Grunde nicht mal viel mit der Thematik am Hut haben) fragen, ist ziemlich groß.
Bei medizinischen Fragen gehts mir übrigens genauso, ist hier zwar jetzt nicht Thema, aber auch oft genug hier im klamm-Forum gelesen.
Leute, wendet euch an einen Arzt oder in diesem Fall an die Mitarbeiter des zuständigen Amtes, das sind allerhöchstens 30 min eures Lebens (ohne Wartezeit) und ihr habt eine 120%ige Antwort und nicht irgendein "ich glaube... es könnte sein... da steht irgendwas im Gesetz, bin mir aber nicht ganz sicher..."-Gewäsch :mrgreen: