Hab nochmal ne frage zu nem thema was schonmal existierte...
und zwar in welchem landkreis bzw region ich mein auto zulassen darf..
benötige ich jetzt dafür einen zweiten wohnsitz wenn ich es woanders zulassen will, als ich wohne oder muss das auto nur die meiste zeit dort sein..
kennt jemand den genauen paragraphen oder so?
danköö
und zwar in welchem landkreis bzw region ich mein auto zulassen darf..
benötige ich jetzt dafür einen zweiten wohnsitz wenn ich es woanders zulassen will, als ich wohne oder muss das auto nur die meiste zeit dort sein..
kennt jemand den genauen paragraphen oder so?
danköö