netter_mller
Chef vom Dienst
- 1 März 2009
- 766
- 30
Hallo,
ich hoffe ich habe den richtigen Bereich getroffen, wenn nicht entschuldigt bitte.
Meine Frage:
Meine Frau hat am 06.10.15 ihre Ausbildung beendet und am 07.10.15 ihr Arbeitsverhältnis begonnen.
Nun kam der Lohnzettel 10/2015.
Was mich aber wundert, darf man die Ausbildungsvergütung und das erste Gehalt in einen Lohnzettel packen?
Weil auf allen Lohnzetteln in der Ausbildungszeit stand, Ausbildungsvergütung, in dem Lohnzettel vom 10/2015 wird die Ausbildungsvergütung als Grundvergütung ausgegeben.
Tabellenentgeld << Gehalt Arbeitsverhältnis ab 07.10.15
Grundvergütung << Ausbildungsvergütung bis 06.10.15
[ .... ]
Hat das seine Richtigkeit?
ich hoffe ich habe den richtigen Bereich getroffen, wenn nicht entschuldigt bitte.
Meine Frage:
Meine Frau hat am 06.10.15 ihre Ausbildung beendet und am 07.10.15 ihr Arbeitsverhältnis begonnen.
Nun kam der Lohnzettel 10/2015.
Was mich aber wundert, darf man die Ausbildungsvergütung und das erste Gehalt in einen Lohnzettel packen?
Weil auf allen Lohnzetteln in der Ausbildungszeit stand, Ausbildungsvergütung, in dem Lohnzettel vom 10/2015 wird die Ausbildungsvergütung als Grundvergütung ausgegeben.
Tabellenentgeld << Gehalt Arbeitsverhältnis ab 07.10.15
Grundvergütung << Ausbildungsvergütung bis 06.10.15
[ .... ]
Hat das seine Richtigkeit?