Aufruf zm Verlassen des Unternehmens

(Bier)Kelle

BackRoad Fahrer
ID: 1297
L
28 April 2006
6.829
507
Moin,

kann ein öffentlicher Aufruf, ein Unternehmen, bei dem man selbst angestellt ist, zu verlassen, rechtliche Konsequenzen haben?
Wenn ja welche?

gruss kelle!
 
Grundsätzlich bei solchen Fragen am besten immer einen Anwalt befragen, nur diese sind dazu befugt Rechtsberatungen durchzuführen.

Aber meiner Ansicht nach ist dies eine geschäftsschädigende Handlung. Somit würde definitiv eine außerordentliche (fristlose) Kündigung erfolgen. Unter gewissen Umständen evtl. auch noch Schadensersatz.
 
Aber meiner Ansicht nach ist dies eine geschäftsschädigende Handlung. Somit würde definitiv eine außerordentliche (fristlose) Kündigung erfolgen. Unter gewissen Umständen evtl. auch noch Schadensersatz.

Naja, kommt auf den Adressaten an. Wenn man eine Person auffordert, die sich selbst geschäftsschädigend verhält oder himmelschreiend Inkompetent ist, könnte sich eine solche öffentliche Aufforderung ja eher als förderlich für das Unternehmen erweisen... Allerdings wäre man dann in der Beweispflicht und die Entscheidung läge sicherlich in der Hand der Richter.
 
Oh je, das klingt nach Ärger. Hast du dich mal bei einem Anwalt schlau gemacht? Falls du aus der Ecke Hannover kommst, würde ich dort mal nachfragen. Kann ich nur Gutes von berichten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sicherlich kann der Aufruf an den Mitarbeiter ein Unternehmen zu verlassen unter umständen sogar sehr schwerwiegende Rechtsfolgen haben. Wenn die Situation in den Betrieb so im Argen liegt dass viele der Mitarbeiter darunter leiden wäre doch sinnvoller die Situation zu verbessern. Zum Beispiel mittels eine Business Coaching. Hier kann sich ein Coach als neutrale Person ein besseren Bild über die Schwierigkeiten die Vorliegen machen und zusammen mit der Betriebsführung Lösungseinsätze erarbeiten. Wir machen das recht oft .Auf dieser Seite findet ihr den richtigen Ansprechpartner