Tattoo-Mum
symbolträchtig
- 15 Mai 2006
- 574
- 107
Na ihr?
Ich hab es heut morgen in den Kopf bekommen und mal angefangen, meine Schränke auszumisten. Muss ja mal sein. Dabei sind mir etliche uralte Papiere in die Hand bekommen. Ich weiß, dass Papiere unterschiedliche Aufbewahrungsfristen haben, aber ich find keine konkreten Daten.
-Kontoauszüge hab ich jetzt mal alle vor 2000 aussortiert.
-Lohnabrechnungen habe ich alle ab der Ausbilung noch, also ab 1996, Sozialversicherungskram auch. Reichen diese Bescheinigungen oder muss ich alle Abrechnungen aufheben? Ich hab auch noch alle Arbeitsverträge. Können die nicht auch mal weg?
-Versicherungsunterlagen hab ich von mittlerweile nicht mehr existierenden Versicherungen noch. Die können wohl weg, oder? Es langt doch eigentlich, wenn die die aktuellen Versicherungsscheine noch habe?
-Post von/an meinem Anwalt seit 2001 (Gerichtsverfahren, außergerichtlicher Vergleich, Urteile etc)
-Mietunterlagen. Brauch ich da nicht nur das von meinem aktuellen Mietverhältnis?
-Unterlagen über Arbeitslosigkeit bzw. Sozialhilfe (während der Elternzeit). Wie lang muss ich sowas aufheben?
lg
Reh
Ich hab es heut morgen in den Kopf bekommen und mal angefangen, meine Schränke auszumisten. Muss ja mal sein. Dabei sind mir etliche uralte Papiere in die Hand bekommen. Ich weiß, dass Papiere unterschiedliche Aufbewahrungsfristen haben, aber ich find keine konkreten Daten.
-Kontoauszüge hab ich jetzt mal alle vor 2000 aussortiert.
-Lohnabrechnungen habe ich alle ab der Ausbilung noch, also ab 1996, Sozialversicherungskram auch. Reichen diese Bescheinigungen oder muss ich alle Abrechnungen aufheben? Ich hab auch noch alle Arbeitsverträge. Können die nicht auch mal weg?
-Versicherungsunterlagen hab ich von mittlerweile nicht mehr existierenden Versicherungen noch. Die können wohl weg, oder? Es langt doch eigentlich, wenn die die aktuellen Versicherungsscheine noch habe?
-Post von/an meinem Anwalt seit 2001 (Gerichtsverfahren, außergerichtlicher Vergleich, Urteile etc)
-Mietunterlagen. Brauch ich da nicht nur das von meinem aktuellen Mietverhältnis?
-Unterlagen über Arbeitslosigkeit bzw. Sozialhilfe (während der Elternzeit). Wie lang muss ich sowas aufheben?
lg
Reh