News ARD: Abhörschutz soll nicht für Imame gelten

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25 April 2006
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[N] ARD: Abhörschutz soll nicht für Imame gelten

Folgende News wurde am 16.04.2008 um 13:22:33 Uhr veröffentlicht:
ARD: Abhörschutz soll nicht für Imame gelten
DPA-News

Berlin (dpa) - Der Abhörschutz im neuen BKA-Gesetz soll nach einem ARD-Bericht nicht für Imame gelten. In der Begründung für das Gesetz heiße es, dass «von dem Zeugnisverweigerungsrecht nur Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften erfasst werden», heißt es laut ARD-Hauptstadtstudio. Zu dem geplanten Gesetz, das dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Befugnisse zur Terrorabwehr einräumen soll, gehört auch die umstrittene Online-Durchsuchung. Auf Computer von Seelsorgern der evangelischen oder katholischen Kirche darf demnach laut ARD nicht heimlich zugegriffen werden. Auch ihre Gespräche dürfen nicht abgehört werden. Dieser Schutz gelte jedoch nicht für Imame, da der Islam bisher keine in Deutschland anerkannte Religionsgemeinschaft sei. Deshalb könnten ihre Gespräche abgehört und vor Gericht verwertet werden. Der Zentralrat der Muslime sehe in der unterschiedlichen Behandlung von Geistlichen eine «unsachgemäße Ungleichbehandlung».
 
Da es eine Diskussion wert ist, die den Rahmen der Kommentare sprengt, mal nen Thread dazu...

zu TILKs Kommentar:
TILK schrieb:
Das Grundgesetz ist aber nunmal nur formell das Maß aller Dinge... Herr Schäuble macht es ja schon vor:"Wenns uns nicht passt, wieso passen wirs nicht an?" | Aber so einfach mit "mal eben die Muslime gleichstellen", wie ihr das sagt, ist das auch nicht. der Islam ist neben dem Christentum nicht die einzige Religion dieser Erde...
Was heißt denn den Islam mal so eben gleichstellen und dabei die anderen Religionen beachten. Da muss ja nichts mehr gemacht werden, denn alle Religionen sind bereits gleichgestellt:
GG Artikel 3 schrieb:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und natürlich gilt das GG nicht nur formell, das hat das BVG dem Herrn Schäuble ja schon beim Luftsicherheitsgesetz versucht klarzumachen. Leider hat er das nur noch nicht begriffen. Wenn diese Ausnahme durchgeht gibt es garantiert wieder eine BVerfG Klage.
Langsam Frage ich mich, ob man sich in Bezug auf Schäubles Ideen auf Art 20 Abs. 4 Berufen kann...

ssl schrieb:
Sehr richtig, dass die Terroristen nicht unter den Abhörschutz gestellt werden.
Natürlich sollen Terroristen nicht unter Abhörschutz gestellt werden, aber auch unter den Muslimen dürften die Terroristen eher die Minderheit bilden. Und es gibt bestimmt auch einige terroristisch veranlagte Christen.
 
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