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- 25 April 2006
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[N] ARD: Abhörschutz soll nicht für Imame gelten
Folgende News wurde am 16.04.2008 um 13:22:33 Uhr veröffentlicht:
ARD: Abhörschutz soll nicht für Imame gelten
DPA-News
Folgende News wurde am 16.04.2008 um 13:22:33 Uhr veröffentlicht:
ARD: Abhörschutz soll nicht für Imame gelten
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Berlin (dpa) - Der Abhörschutz im neuen BKA-Gesetz soll nach einem ARD-Bericht nicht für Imame gelten. In der Begründung für das Gesetz heiße es, dass «von dem Zeugnisverweigerungsrecht nur Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften erfasst werden», heißt es laut ARD-Hauptstadtstudio. Zu dem geplanten Gesetz, das dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Befugnisse zur Terrorabwehr einräumen soll, gehört auch die umstrittene Online-Durchsuchung. Auf Computer von Seelsorgern der evangelischen oder katholischen Kirche darf demnach laut ARD nicht heimlich zugegriffen werden. Auch ihre Gespräche dürfen nicht abgehört werden. Dieser Schutz gelte jedoch nicht für Imame, da der Islam bisher keine in Deutschland anerkannte Religionsgemeinschaft sei. Deshalb könnten ihre Gespräche abgehört und vor Gericht verwertet werden. Der Zentralrat der Muslime sehe in der unterschiedlichen Behandlung von Geistlichen eine «unsachgemäße Ungleichbehandlung».