Das ist in Wirklichkeit egal. Und damit Du jetzt grübeln darfst (weil ich Dir recht gebe): In meinem Zeugnis steht, ich habe die Firma aus eigenem Wunsch verlassen.
Im einzelnen: Ich bin fristgerecht gekündigt worden mit einem statt vier Monaten und ohne Abfindung statt fünf Monatsgehältern, aber in meinem Zeugnis steht, ich hätte gekündigt.
Es gibt also die beiden Ebenen Arbeitsagentur, denen Du die Arbeitsbescheinigung vorlegen musst, und künftige Arbeitgeber, denen Du das Arbeitszeugnis vorlegst. Das Lustige ist, obwohl Du natürlich Deinem Betreuer bei der Arbeitsagentur Dein Arbeitszeugnis zwecks Bewerbungen vorweisen musst, ist der Inhalt des Arbeitszeugnisses der Leistungsstelle egal, denn genau für die zählt nur die Arbeitsbescheinigung.
Im einzelnen: Ich bin fristgerecht gekündigt worden mit einem statt vier Monaten und ohne Abfindung statt fünf Monatsgehältern, aber in meinem Zeugnis steht, ich hätte gekündigt.
Es gibt also die beiden Ebenen Arbeitsagentur, denen Du die Arbeitsbescheinigung vorlegen musst, und künftige Arbeitgeber, denen Du das Arbeitszeugnis vorlegst. Das Lustige ist, obwohl Du natürlich Deinem Betreuer bei der Arbeitsagentur Dein Arbeitszeugnis zwecks Bewerbungen vorweisen musst, ist der Inhalt des Arbeitszeugnisses der Leistungsstelle egal, denn genau für die zählt nur die Arbeitsbescheinigung.

