Arbeitserlaubnis

Terror-Franzl

Active member
7 Mai 2007
33
6
Hey Leute,
ich müsste euch wahrscheinlich erstmal etwas Hintergrunswissen vermitteln, über meine derzeitige Situation.
Ich habe im Urlaub jemanden kennengelernt, der aus der Slowakei kommt.

Er hat sich kurz dazu entschlossen in seiner Zukunft, hier in Deutschland zu arbeiten. Es ist sehr wichtig für ihn schnellst möglich arbeit zu haben, da er sehr verbissen darauf ist, sein eigenes hart verdientes Geld auf dem Konto zu haben.
Ich hab schon so viel probiert, aber es hat alles noch keine Früchte getragen.
Kennt sich zufällig jemand damit aus und kann mir so schnell wie möglich dabei helfen, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?
Es ist wirklich soooooooo wichtig :cry:

Er ist 22 und tätigt, im Normalfall, Koch oder Kellner.
Kann jemand nicht seine Kontakte spielen lassen ?
Woah bitte....ich bin grad echt am verzweifeln...
HILFE!!!:yawn:
 
Soweit ich weiss benötigt Dein Bekannter zuerst eine Stelle.

Mit dem Anstellungsvertrag muss er dann zur Arbeitsagentur wo entschieden wird, ob er eine Arbeitserlaubnis bekommt.

Ob eine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung für Bürger von Neu-EU-Mitgliedsstaaten notwendig ist weiss ich aber im Moment nicht genau.
 
Er hat sich kurz dazu entschlossen in seiner Zukunft, hier in Deutschland zu arbeiten.

Wenns so einfach wäre, würden um einiges mehr hier arbeiten.. So als spontaner Einfall.. Vergiss es.. Da wollen die Behörden schon mehr sehen...

Ich sehe da keine allzu grosse Chance.. Also ohne dich verunsichern zu wollen.. Aber besprecht das lieber malmit jemandem der sich damit auskennt / bzw. mit jemandem der dafür bezahlt wird da zu beraten....
 
Allgemeine Informationen

Unionsbürger genießen Freizügigkeit. Sie benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel. Dies gilt auch für die Bürger aus den Staaten, die der EU am 1. Mai 2004 beziehungsweise am 1. Januar 2007 beigetreten sind – auch wenn die Einreise dem Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dient. Grundsätzlich unterliegen Unionsbürger keinen Einschränkungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Arbeitserlaubnis für Angehörige der neuen EU-Staaten
Ausnahmen gelten jedoch, wenn Bürger der neuen EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn eine Beschäftigung in Deutschland ausüben möchten. Sie benötigen für den Zugang zum Arbeitsmarkt (während einer Übergangszeit nach dem Beitritt) eine Arbeitserlaubnis. Vor Erteilung dieser Erlaubnis dürfen sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Übergangszeit, in der dieses Erfordernis gilt, dauert für Bürger von Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn zumindest noch bis zum 1. Mai 2009 und kann danach unter bestimmten Voraussetzungen um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Lies bitte hier weiter nach Ich denke das beantwortet alle Fragen
Auch die benötigten Unterlagen usw. werden angesprochen.

WICHTIG (für alle ausländischen Arbeitnehmer)
Die zubesetzende Stelle muss erst deutschen Arbeitnehmern angeboten werden, wenn sich kein deutscher Arbeitnehmer dafür findet, kann der ausländische Bewerber genommen werden.
Beispiel: ein türkisches/polnisches etc. Reisebüro/Transportunternehmen muss erst einem Deutschen die Stelle anbieten, klar finden die keinen weil kaum ein Deutscher die erforderlichen Sprachkenntnisse hat. Erst dann kann der ausländische Bewerber angestellt werden.

Bitte entsprechende Fristen beachten, steht aber alles in dem Text der für ganz Deutschland gültig ist.

Er kann aber natürlich hier sofort Hart4 beantragen(und bekommt ab Tag Antragstellung entsprechende Leistungen) und sollte sich umgehend am Arbeitsamt melden. Im allgemeinen sind die Leute bei den Ämtern recht fit, zumindest durfte ich das so erleben als ich Anfang des Jahres einem polnischen Staatsbürger entsprechend begleitet habe.

MfG
Wolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo :D
Ich habe eine Freundin aus der Slowakei die sich schon über ein Jahr in Deutschland aufhällt und jetzt hier auch arbeiten möchte.So bin ich auf diesen interessanten Thread gestossen. :D Wenn ich das im Link über die Arbeitserlaubniss richtig verstanden habe,können nur Fachkräfte eine Arbeitserlaubniss bekommen.Allerdings muss bei als Inländern angesehenen kein Nachweis der Ausbildung erbracht werden !?! Habe ich das richtig raus gelesen ? Und muss sie jetzt eine Einstellungszusage vorweisen oder kann sie direkt zum Arbeitsamt um da eventuell noch Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche zu erhalten ? Soviele Fragen :roll: ,aber eine hätte ich noch.Hat sie Anspruch auf HartzIV ? Sie hofft z.B. in einer großen Stadt wie Hamburg bessere Möglichkeiten zu haben.Hat sie Anspüche auf Unterstützung während der Arbeitsplatzsuche oder bis zur Erteilung auf die Arbeitserlaubniss?
Ich bin für alle Hinweise und Tipps sehr dankbar! :)
Viele Grüsse
Illya