Arbeitgeber zahlt nach Austritt weiter

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hi,
habe folgendes "Problem":

Mein Arbeitgeber hat jetzt schon zum 2. mal eine Verdienstbescheinigung geschickt und das Gehalt auf mein Konto überwiesen, seitdem ich dort gar nicht mehr arbeite. Die Frage ist nun, wie ich mich verhalten soll.
Ich könnte das Geld zur Seite packen und zumindest Zinsen einstreichen und es zurückzahlen, wenn er es zurückfordert. Oder insgeheim hoffen, dass er dies nicht tut und ihm das nicht aufällt.. ??
Ich habe mich im Internet schon ein bisschen informiert und herausgfeunden, dass es keine Frist o.Ä.gibt, d.h. der AG kann das Geld jederzeit zurückverlangen.
Mein eigentliches Problem ist nun der Lohnsteuerjahresausgleich von diesem Jahr. Ich würde knapp 1000 Euro mehr zurückbekommen, wenn ich diese letzten Zahlungen nicht bekommen/behalten würde. Falls ich den MIT dem zuvielgezahlten Geld berechnen lasse und dann aber das wieder zurückzahlen muss, habe ich praktisch doppelt verloren ...
:-?
 
...

Ich könnte das Geld zur Seite packen und zumindest Zinsen einstreichen und es zurückzahlen, wenn er es zurückfordert.


Falls ich den MIT dem zuvielgezahlten Geld berechnen lasse und dann aber das wieder zurückzahlen muss, habe ich praktisch doppelt verloren ...
:-?

Du weisst ja, dass es nicht Dein Geld ist. Also musst Du das Geld auch nicht bei der EKSt/LStJA angeben!

Was macht man noch mal mit Dingen, die jemand anderem gehören?
 
Ich habe mich im Internet schon ein bisschen informiert und herausgfeunden, dass es keine Frist o.Ä.gibt, d.h. der AG kann das Geld jederzeit zurückverlangen.

das glaube ich nicht, es gibt eigentlich für alles eine Frist.

Auf die Schnelle hab ich etwas von einer Verjährungsfrist von 3 Jahren gefunden, keine Garantie dass das stimmt.

Ich würde es zurück zahlen, letztlich haste sonst nur Ärger damit. Und seis nur, dass dein Ex Chef später (zu Recht) schlecht über dich reden kann und dir somit die Zukunft erschwert bei neuen Firmen.
 
Da du es rechtlich gesehen das Geld nicht verdient hast und auch keinen Anspruch darauf hast, können die es im Umkehrfall verlangen das du es auf einen Schlag alles Zurückzahlen musst (sogar mit Zinsen).

Das ganze grenzt ja schon an Betrug, da du Gelder beziehst die nicht dir gehören...

Edit:
Desweiteren wird die Veruntreuung früher oder später auffallen (spätestens in der Abschlussbilanz)...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würds an deiner Stelle schnellstmöglich zurücküberweisen oder zumindest den AG darüber informieren. Vielleicht hat er nur vergessen den DA zu stornieren. Früher oder später wirds aber sicherlich auffallen.
 
ich würds einfach dorthin tun, wo es die meisten Zinsen gibt und freuen ^^

es ist ja nicht deine Schuld, du hast ein gekündigtes Arbeitsverhältnis und wenn der AG es verpeilt, den Geldhahn zuzudrehen, dann kannst du ja nix dafür

allerdings würde ich das Geld in keinem Fall für irgendwas verwenden, zumindest nicht für ein ganzes Jahr, denn der AG kann es jederzeit komplett wieder zurückfordern...

nach einem Jahr würd ich dann anfangen zu überlegen, wofür ich das Geld nutzen könnte ^^ denn ab da kann er schlecht verlangen, dass man die komplette Summe noch rumliegen hat ;)
 
es ist ja nicht deine Schuld, du hast ein gekündigtes Arbeitsverhältnis und wenn der AG es verpeilt, den Geldhahn zuzudrehen, dann kannst du ja nix dafür
nein aber wenn du das Geld behälst, dann ist das Betrug. Du weiß ja, dass es dir nicht zu steht. Ich glaub zwar kaum, dass man dafür strafrechtlich belangt wird, aber wenn der AG dich ärgern will, dann kann selbst das passieren, selbst wenn er das komplett zurück erhalten hat.

nach einem Jahr würd ich dann anfangen zu überlegen, wofür ich das Geld nutzen könnte ^^ denn ab da kann er schlecht verlangen, dass man die komplette Summe noch rumliegen hat ;)
doch genau das kann er.
 
Zurück zahlen,
Kontoauszug behalten

Falls es keine Erstattung für Überstunden sind die dir noch nicht bezahlt wurden, dann musst du es zurück schicken.

Und auch drauf achten, ich hatte das bei meiner Letzten Arbeitsstelle auch.
Bei mir hat man im nach hinein behauptet das ich es nie zurück Überwissen hätte. Daher am besten per Automat machen, dann bekommst eine Quittung.

Man kann auch warten bis sie zurück fordern, nach meines wissen ist aber eine Frist von 5 Jahren, bevor der Ex Arbeitgeber kein recht auf rückzahlung mehr hat.
 
Eine Ausnahme ist zum Beispiel die so genannte Entreicherung. Eine der Entreicherung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Arbeitslohn verbraucht hat und dabei keine Aufwendungen erspart hat, da er zum Beispiel Luxusaufwendungen getroffen hat.

Beispiel: der Arbeitnehmer bekommt vom Arbeitgeber 500 € zu viel gezahlt, was er nicht erkennt und er entschließt sich eine Luxusreise mit den 500 € zu machen.

In diesem Fall hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Rückzahlung der 500 €, da der Arbeitnehmer das Geld verbraucht hat und auch hierdurch keine Aufwendungen erspart hat.
lol, das ist ja mal ne tolle Rechtslage :D


doof ist nur im aktuellen Fall, dass der ehemalige Arbeitnehmer weiß, dass das Geld unrechtmäßig da ist, somit lässt sich obiges also nicht durchführen ^^
 
und es ja auch kein zuviel gezahltes Geld ist, im Sinne, dass er eh was gekriegt hätte und nun die Zahlung höher ausgefallen ist ^^
 
...

Rein rechtlich und moralisch gesehen hast du Recht, aber ich bin dem AG in vielen Fällen oft hinterhergelaufen und würde es nur begrüßen, mal eine Art "Denkzettel" zu vergeben..

Wenn es so ist, dann mach es wie folgt:

Du setzt ein schönes Schreiben auf, in dem Du Dich ganz artig für die so schnell und zügig gezahlte Austrittsabfindung bedankst. Dieses Schreiben bringst Du in der Firma mit drei guten Flaschen Sekt und O-Saft persönlich vorbei, lädst die alten Kollegen noch auf ein Getränk ein und erzählst dort ganz offensiv und breit, dass Du Dich so riesig über das Abschiedsgeschenk von 2 Monatsabfindungen gefreut hast, die auch so schnell überwiesen wurden.

Klappt bei ner 1000-Leute Firma vermutlich nicht. Aber bei einem kleineren Mittelständler, der das Geld erübrigen kann, ists dem Zuständigen vielleicht zu peinlich, dass doch wieder einzufordern und denkt sich, lieber die 2 Monate in den Wind schiessen, als da ein grosses Fass und eine grosse Diskussion aufzumachen. Vielleicht lässt sich auf dem Weg ja zwar nicht die vollen zwei Monate rausholen, aber zumindest etwas was sich lohnt und über Deiner erhöhten Lohnsteuer liegen wird.

Und wer glaubt, das funktioniert nicht. Habe es ähnlich in zwei etwas anders gelagerten Fällen im Freundeskreis erlebt. Wer still geht, geht ohne Abfindung. Wer doch etwas lauter den Finger in Firmenprobleme legt, und das trifft in diesem Fall mit dem ungeprüft ausgezahlten garantiert Geld zu, hat eine gute Chance, dass man ihm den schnellen und danach dann lautlosen Abgang finanziell vergütet.

Solltest Du so erfolgreich sein - denk an ein paar Lose für das Sinnlosteam :)
 
Zur Aufklärung:

Ich habe meinen AG nun darauf hingewiesen und ich zahl es dann demnächst zurück. Wenn ich mich nicht gemeldet hätte, wäre es allerdings nicht aufgefallen, da mein AG eine Zeitarbeitsfirma ist, mein Vertrag eh nur bis Januar befristet war und man davon ausging, ich sei noch unter Vertrag, jedoch nur nicht in einem Betrieb eingesetzt.

Sicherlich wär es nicht mein Geld, doch de Gedanke, dass es niemandem aufgefallen wäre und ich einfach mal "stillschweigend" bis Januar knapp 10.000 Euro netto mehr gehabt hätte, wurmt schon ein bisschen ;)

Aber im Endeffekt isses ja nur gerecht ;)