Anzeige wegen Sachbeschädigung von Staatseigentum

Ich danke für die regen Bemerkungen...
Um den Sachverhalt aufzuklären..
Ich habe Post von der Polizei bekommen und gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet...
Ich stehe natürlich für die Tat gerade, ich weiß selber das der Alkohol keine Entschuldigung ist.
Ich war auch schon bei der Polizei, habe mich nun schriftlich zu der Tat geäußert und werde morgen mit dem zugehörigen Bauamt mich in Verbindung setzen damit ich den Begrenzungspfeiler ersetzen kann bzw. den Schaden bezahle...
Dazu habe ich in meiner schriftlichen Anhörung beigefügt das ich dazu stehe, die Tat bereue, mich dieser Vorfall um einiges belehrt hat und ich auf jeden Fall den Schaden bezahle...
Ich hoffe nur noch sehr das der Staatsanwalt bzw. der Richter ein Herz hat für Jugendliche die aus Leichtsinn und unüberlegten Handeln Mist bauen, jedoch dafür gerade stehen und den Schaden bezahle..

PS: Was meint ihr dazu ?
Wird das Verfahren eingestellt und es bleibt bei einer Verwarnung ?

MfG
Jan
 
Also wir haben mal eine Durchgangsstraße und Fussgängerzone daneben mit Mülleimern blockiert, uns dann daneben gesetzt und saufend dabei zugeguckt wie alle Spuren Slalom fahren mussten. 8)
Anschließend ging noch eine Glasscheibe im Geschäft zu Bruch und viele Flaschen flogen an blöde Stellen.

Naja, Fazit: Nachdem wir den Doc bei der Blutabnahme zu sehr verarscht und fast die Zelle auseinander genommen hatten, wurden wir von den Grünen schimpfend rausgeworfen und haben freudig weitergetrunken. :D

"Ihr Verfahren wurde eingestellt, aber nicht nochmal, sonst hau ich dir den Ar*** voll. MfG, deine Justizangestellte Isolde Seltenblöd". 8)

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Mach dir mal keinen Kopf. Die sind hoffnunglos überlastet - für die Nummer hat ein gestresster Staatsanwalt allenfalls in den ersten 4 Dienstjahren noch ein müdes Lächeln übrig. ;)

Bye,
Polli
 
Zuletzt bearbeitet:
"Ihr Verfahren wurde eingestellt, aber nicht nochmal, sonst hau ich dir den Ar*** voll. MfG, deine Justzizangestellte Isolde Seltenblöd". 8)

Richtig,
sowas kenne ich auch. Hat aber mehr als ein Jahr und paar Sitzungen mit einem Jugendberater gedauert, bis es soweit kam.
Und bei mir war die Geschichte noch blöder als bei dir (kaputt hab ich aber nix gemacht) ;)
 
Ich frage mich ob es gesetzlich verboten ist, gegen öffentliches Eigentum zu treten, oder ob nur verboten ist, dieses zu beschädigen.

Es ist vermutlich VERSUCHTE Beschädigung öffentlichen Eigentums. Darfst dich auch nicht an öffentliche Ampeln hängen und dich freuen, dass sie nicht heruntergebrochen ist.

Das Ding war doch schon kaputt... nunja.. ich bin mal gespannt ;)
Hast du ZEUGEN dafür, dass der Gegenstand schon vorher kaputt war?

Für die beschädigte Sache musst du natürlich aufkommen. Wenn du den Schaden aber nicht verursacht hast, dann brauchst du Zeugen oder einen (selbst bezahlten) Sachverständigen, der beweist, dass du das Ding hast nicht (durch Tritte) beschädigen können...