Anzeige wegen Sachbeschädigung von Staatseigentum

spelsberg

Member
23 Juli 2007
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage:
Lezten Freitag hab ich mit paar Freunden eine Kneipentour gemacht..
Zum Schluss waren wir nur noch zu dritt und ich hatte ziemlich viel Alkohol im Blut...
Dann stand da so ein Begrenzungspfeiler, die aber schon kaputt waren...
In meinem Rausch hab ich dann da zweimal gegen getreten, nur der liebe Gott weiß wieso, und natürlich kam in dem Moment die Polizei und hat das gesehen...
Ich musste dann pusten (1,8 Promille), meinen Personalausweiß vorzeigen etc....
Jetzt ist meine Frage ob ich deswegen eine Anzeige bekomme !?
Ich bin sonst noch nicht bei der Polizei aufgefallen oder sonstiges und ich hatte halt Alkohol im Blut und war nicht mehr zurechnungsfähig...

Bitte um eure Hilfe...
MfG
Jan
 
is halb so schlimm. Wirst vermutlich nicht mal Sozialstunden bekommen. Wird vermutlich Schadensersatz zahlen müssen (wobei dus ja anscheinend eh nicht warst). Mach dir mal deswegen nicht so den Kopf.

Vorbestraft bist du auf keinen Fall ;).
 
Also sofern die nicht frisch kaputt waren, wird man dies sicher feststellen können. Zudem glaube ich, dass die dich auf die Wache mitgenommen hätten und in die Ausnüchterungszelle gesteckt hätten, wenn sie geglaubt hätten dass du das an anderer Stelle nochmal machen würdest. Denn wirkliche Sachbeschädigung mögen die nicht wirklich.

Personalien aufnehmen und überprüfen ist eigentlich Standart bei der Polizei, weiß garnicht mehr wie oft die meine Aufgenommen haben ohne das es eine Straftat gab. Also bis da nichts kommt würd ich mir keine Sorgen machen und selbst dann ist das ne kleinigkeit.

Eine Sache noch zu deinem Unzurechnunsfähigkeitspunkt. Wenn ich sowas lese bekomme ich das Kotzen. Wenn ich trinke, dann sollte ich dafür auch gerade stehen was ich mache. Weil wenn man weiß, dass man sich dann nicht unter Kontrolle hat sollte man es halt sein lassen. So wie du das Formulierst klingt das wie bei dutzenden danach, dass man ja eigentlich ganz lieb ist und nur der Alkohol schuld ist. Aber dem ist nie so und man sollte halt immer für Sachen die man macht gerade stehen ohne sich irgendwie klammheimlich aus der Sache raus schleichen zu wollen....
 
Ja die Polizei denkt aber das ich es war, weil die gesehen haben wie ich da gegen getreten habe...
Jetzt ist meine Frage ob es sinnvoll wär, wenn ich heute zur Polizei gehe und zeige das ich es bereue und ich eigentlich nicht einer bin der auf Krawall gebürstet ist ??
 
Ja die Polizei denkt aber das ich es war, weil die gesehen haben wie ich da gegen getreten habe...
Jetzt ist meine Frage ob es sinnvoll wär, wenn ich heute zur Polizei gehe und zeige das ich es bereue und ich eigentlich nicht einer bin der auf Krawall gebürstet ist ??

glaub nicht das es was bringt, oder glaubst du da schreibt jemand in die Anzeige "hat sich dafür entschuldigt ?"

wenn du ne Anzeige bekommst gib an das die schon kaputt waren, das mag dir zwar keiner glauben aber wahrscheinlich wird die Anzeige eh fallen gelassen und das könnte dabei im Zweifelsfall helfen


ansonsten gilt " dumm, ist wer dummes tut " das auf den Alkohol oder den lieben Gott abwälzen ist nur Ausrede ;)

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edit: oha ne -Bewertung von nem geistigen Tiefflieger:
"Doch sowas man vor Gericht einen sehr guten Eindruck und nicht zu unrecht gibt es den Tatbestand vermindert Schuldfähig"

1. eine Anzeige bekommen heißt nicht vor Gericht stehen

2. als vermindert Schuldfähig kann man tatsächlich gelten wenn man tief genug ins Glas geguckt hat, das hat aber mit ner Entschuldigung nix zu tun noch macht es die Sache irgendwie beser

3. Bei wem soll er sich entschuldigen? Bei der Polizei ? Wenn dann doch eher beim Steuerzahler -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich mein wenn jetzt jeder auf irgendwas tretten würde wenn er alkoholisiert ist wo wären wir dann heute?

Normalerweise solltesowas demjenigen, der es beschädigt hat, in Rechnung gestellt werden !

Trinken wie die großen und dann ..naja
 
wer mit alkohol nicht umgehen kann, der sollte es bleiben lassen.
du hast gegen das teil getreten, das ist fakt. also steh auch dafür gerade. scheißegal ob da vorher schon bissl kaputt war. wenn einer blutend am boden liegt, schlägst du da auch zu, weil der war ja eh schon verletzt?
 
scheißegal ob da vorher schon bissl kaputt war. wenn einer blutend am boden liegt, schlägst du da auch zu, weil der war ja eh schon verletzt?

Ich glaube nicht, dass er meinte, dass er dagegengetreten hat, weils eh schon kaputt war. Er wollte damit wohl nur sagen, dass der Schaden nicht durch seinen Tritt verursacht wurde...
 
Jeder kennt ja die Begrenzungspfeiler und jeder weiß auch das diese Teile nicht aus Glas sind und sofort kaputt gehen...
Und dieser war oben komplett abgebrochen, das heißt er war so gut wie in zwei...
Da haben meine zwei Tritte nicht viel ausgemacht...
 
Selbst wenn mein Auto nicht kaputt geht wenn einer drantritt, will ich nicht, dass da einer drantritt. :evil:
 
darüber hat der threadsteller ja leider kein wort verloren...
ich kann mir nicht vorstellen, daß ein angebrochener pfeiler nicht weiter kaputt geht wenn man im besoffenen zustand 2 mal dagegentritt.

Es steht auch nirgends, dass der Pfeiler angebrochen war. Also sei nicht so vorschnell mit deiner Anklage ;)
 
Selbst wenn mein Auto nicht kaputt geht wenn einer drantritt, will ich nicht, dass da einer drantritt. :evil:

Na nun nehmen wir aber mal an du hast einen Panzer (ansonsten nimmt ein Wagen wohl immer Schaden) dann wärest du vielleicht nicht begeistert davon, aber Geld würdest du dann ja wohl doch nicht verlangen oder gar eine Strafe für den armen Jüngling ^^
 
Na nun nehmen wir aber mal an du hast einen Panzer (ansonsten nimmt ein Wagen wohl immer Schaden) dann wärest du vielleicht nicht begeistert davon, aber Geld würdest du dann ja wohl doch nicht verlangen oder gar eine Strafe für den armen Jüngling ^^
Doch würde ich.
Sowas gehört sich nicht und gehört geahndet.
 
Ich frage mich ob es gesetzlich verboten ist, gegen öffentliches Eigentum zu treten, oder ob nur verboten ist, dieses zu beschädigen.
 
Ich frage mich ob es gesetzlich verboten ist, gegen öffentliches Eigentum zu treten, oder ob nur verboten ist, dieses zu beschädigen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

Das witzige aber ist, dass wenn etwas kaputt gegangen ist mit ein bisschen Glück §§ 15 zutrifft :

§ 15
Vorsätzliches und fahrlässiges HandelnStrafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.