Anhänger abstellen...

RandyOrton44

Well-known member
2 Dezember 2008
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Also ich hab mal eine Frage.
Bei uns hier in der Gegend werden viele Anhänger auf einen Parkplatz gestellt.
Der eine Anhänger steht schon seit Mai 2010 auf den gleichen Platz ohne das er einmal bewegt wurde...
Ich wollte fragen ob das überhaupt erlaubt ist einen ANhänger so lange auf einem Parkplatz abzustellen.
Heute stehen insgesamt 5 Anhänger schon länger rum, und ich ärgere mich jedesmal das ich keinen Parkplatz in der nähe finde....
 
Ein Fahrzeug, dazu zählt auch ein Anhänger, darf in der Regel max 14 Tage auf der selben Stelle stehen, sofern es sich um öffentlichen Parkraum handelt.

§ 12 StVO:
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.

OLG Frankfurt 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 7. Oktober 1992, Az: 2 Ws (B) 553/92 OWiG

Umgehung der Höchstparkdauer für Fahrzeuganhänger

Orientierungssatz:
Fährt der Besitzer eines Wohnwagenanhängers zur Umgehung des StVO § 12 Abs 3b (der eine Höchstparkfrist für Fahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug von zwei Wochen vorschreibt) mit dem Anhänger 20 - 30 Minuten umher, um den Anhänger dann wieder an gleicher Stelle abzustellen, so wird dadurch der Lauf der Zweiwochenfrist nicht unterbrochen.
 
Vielen Dank...
Dann werde ich mal am Montag die ersten beschwerden einreichen...
Reicht langsam mit den Anhängern hier...
 
Mach nen großen Zettel dran "Zu verschenken!".

Am nächsten Tag ist er garantiert weg ;)