Angebliches Ipod-Imitat wurde beschlagnahmt

Nein, der Verkäufer. Ein gewerblicher Verkäufer haftet IMMER bis das Paket angekommen ist. Es gibt nur die Ausnahme, wenn der Käufer ausdrücklich unversicherten Versand wünscht (um Porto zu sparen).
Auch damit ist die Haftung für den Käufer nicht auszuschliessen. Wie sollten Käufer und Verkäufer ein Gesetz aushebeln können?

Marty
 
Ich verstehe gerade nicht? Hier ist eh ein Spezialfall, da der Artikel nicht von einer deutschen Firma verschickt wurde.
Das macht nichts, es gilt das Bestimmungslandprinzip. Das Bestimmungsland ist Deutschland, also gilt deutsches Gesetz. Das es schwer ist, dass durchzusetzen und den Verkäufer im Ausland nach deutschem Gesetz zu belangen, steht auf einem anderen Blatt.

Marty
 
Hab' dem Typen jetzt mit Anwalt gedroht, anders funktioniert das scheinbar nicht, so ein dreister Lügner..."ich verdiene mit eBay ja kaum was" ist klar :ugly: Powerseller und jeden Tag ~100 Artikel aber nein, daran verdient man ja nicht...
 
Hab' dem Typen jetzt mit Anwalt gedroht, anders funktioniert das scheinbar nicht, so ein dreister Lügner..."ich verdiene mit eBay ja kaum was" ist klar :ugly: Powerseller und jeden Tag ~100 Artikel aber nein, daran verdient man ja nicht...


finde erstmal nen Anwalt der wegen den paar Euros was macht, bei den meisten ist ja der Stundenlohn höher als der Streitwert.

Ansonsten privat einklagen und Anzeige erstatten aber Anwalt... ich weiß nicht