Anbieter von Anti-Nazi-Symbolen verurteilt

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 30.09.2006 um 12:17:00 Uhr veröffentlicht:
Anbieter von Anti-Nazi-Symbolen verurteilt
SternShortnews

Nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts wurde der Betreiber eines Versandhandels wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Der Angeklagte hatte Anti-Nazisymbole mit durchgestrichenem Hakenkreuz angeboten. Das Gericht verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro. Nach Ansicht des Gerichts spielt es keine Rolle, dass der Verurteilte gegen Rechtsextremismus Stellung beziehen wollte. Politiker aus den Parteien "Die Grünen" und "DIE ...
 
Ich finde es eigentlich lächerlich! Klar, das Hakenkreuz ist ein Symbol für die schrecklichste "Regierung", die Deutschland je gesehen hat, aber das GEGENSYMBOL, mit dem man zeigt, dass man dagegen ist, zu verbieten finde ich überdenkenswert!

Alein das Internet, das man jetzt reinigen müsste, hier mal die Bildersuche bei google.

Natürlich muss man auch die andere Seite sehen: dieses Symbol wieder aus den Kellern zu holen ist sicher nicht erfreulich, dadurch wird die Popularität/Existenz von Nazis ja gesteigert! Aber ich finde, als normaler Mensch, wenn man so ein Symbol sieht, sieht man erstmal die schlimmmen Verbrechen, die diesem Symbol anhaften! So könnte man vielleicht die Aufklärung der Vergangenheit noch länger am Leben halten!

Ich persönlich würde weder das eine noch das andere tragen, zeigen..... wie auch immer! Aber gesetzlich zu verbieten, dass Leute ANIT-Nazi-Symbole tragen dürfen, also Menschen, die gegen den Nationals. sind, finde ich nicht passend!

Gruß QuArK007
 
Wir haben das Thema heute auch im Freundeskreis diskutiert und die Meinung ging auseinander. Auf der einen Seite ist das Urteil okay, weil eben nach §48a das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen unter Strafe steht auf der anderen Seite ist der Hintergrund des Gesetzes ja, dass es darum gehen soll, daß Nazis diese Symbole nicht mehr öffentlich zur Schau stellen sollen.

Mich für meinen Teil wundert in diesem Rechtstaat sowieso nichts mehr.

Ist eigentlich das Swastika nun auch ervoten in der öffentlichkeit?

Definitiv ja.
 
§ 86 schrieb:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

.. ;)
 
Außerdem:

Wikipedia schrieb:
Seiner Form entsprechend bezeichnet man es auch als Hakenkreuz, wobei differenziert werden muss zwischen Hakenkreuz (allgemein) und dem NS-Hakenkreuz, das von der NSDAP benutzt wurde. Das NS-Hakenkreuz steht meist auf der Spitze, doch weil es sich nicht eindeutig von einer Swastika unterscheiden lässt, steht die Verwendung aller hakenkreuzförmiger Symbole im politischen Kontext innerhalb Deutschlands unter Strafe.

Der Knackpunkt ist, in wie weit die Verwendung in antifaschistischem Zusammenhang politisch ist.
 
Ich finde es eigentlich lächerlich! Klar, das Hakenkreuz ist ein Symbol für die schrecklichste "Regierung", die Deutschland je gesehen hat, aber das GEGENSYMBOL, mit dem man zeigt, dass man dagegen ist, zu verbieten finde ich überdenkenswert!
falsch, es ist ein glücksymbol welches wie andere germanische zeichen und runen missbraucht wurden und deswegen heute leider verboten sind.
nur sollte ein verbot halt auch für jeden gelten - rechts wie links- deswegen ist die entscheidung absolut richtig. die beiden politiker gehören ja eh schon zu den bekannten spinnern und ihre immunität sollte aufgehoben werden.
Alein das Internet, das man jetzt reinigen müsste, hier mal die Bildersuche bei google.
ich denke das problem wird einfach durch eine verlagerung ins ausland gelöst werden.
 
falsch, es ist ein glücksymbol
Du bist auch so ein "Glückssymbol". Der Europäer im Allgemeinen und der Deutsche im Speziellen assoziiert als erstes damit das Symbol der Nazis - und erst dann die Swastika.
nur sollte ein verbot halt auch für jeden gelten - rechts wie links- deswegen ist die entscheidung absolut richtig.
Das Gesetz schreibt vor, dass dieses Symbol verboten ist. Deshalb stimmt das Urteil. Nur war es loggggischerweise nicht die Absicht, dass die Träger, die damit ihre Sympathie für das Naziregime ausdrücken, genauso bestraft werden wie die normalen Bürger. Halt (wiedermal) ein Konstruktionsfehler.
 


(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Zivilcourage fällt für mich unter diesen Punkt. Na gut, dann trägt man halt Buttons mit "Nazis raus" oder ähnlichem.
 
Das Gesetz schreibt vor, dass dieses Symbol verboten ist. Deshalb stimmt das Urteil. Nur war es loggggischerweise nicht die Absicht, dass die Träger, die damit ihre Sympathie für das Naziregime ausdrücken, genauso bestraft werden wie die normalen Bürger. Halt (wiedermal) ein Konstruktionsfehler.
na sicher, den "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." ... oder etwa nicht?
 
na sicher, den "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." ... oder etwa nicht?
Steht zumindest in unserem grundgesetz. Nur was hat das mit diesem Thema zu tun!? Das Gesetz wurde doch nicht erlassen, um dieses Symbol des Symboles wegen zu löschen. Sondern schlicht und einfach darum, dass Nazis es nicht mehr tragen bzw. öffentlich zeigen dürfen. Ansonsten dürfte jeder Schulbuchverlag und jede Schule gegen dieses Gesetz verboten (insofern heutzutage noch Hakenkreuze in Geschichtsbücher zu sehen sind :roll:).

Da ich klamm nicht in Schwierigkeiten bringen will, unterlasse ich den Aufruf an alle Schüler (besonders die im Schwabenländle), ihre(n) Geschichtslehrer(in) wegen (Förderung) des Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole anzuzeigen. :mrgreen:
 
[...]

Da ich klamm nicht in Schwierigkeiten bringen will, unterlasse ich den Aufruf an alle Schüler (besonders die im Schwabenländle), ihre(n) Geschichtslehrer(in) wegen (Förderung) des Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole anzuzeigen. :mrgreen:

Würde ja auch nicht funktionieren :ugly:, dafür gibt es die Ausnahmen in dem §.
 
@Cybo:
Ich glaube nicht, dass wenn irgendein Ökofritze auf seinem Rucksack einen Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz trägt, das schon als "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" gilt.

Zum Thema:
Das Symbol ist verboten, ob mit Herzchen umrandet, bunt angemalt oder durchgestrichen spielt da doch keine Rolle.
 
Zum Thema:
Das Symbol ist verboten, ob mit Herzchen umrandet, bunt angemalt oder durchgestrichen spielt da doch keine Rolle.

Na doch.

Zum Bleistift ist es ja in Bildung und Forschung erlaubt.

Mit einem zerbrochenen/durchgestrichenen hakenkreuz zeigt der Träger, dass er sich von der Ideologie des dritten Reiches und von Parteien, die auch heute ähnliche Ideologien vertreten, distanziert.

Es ist nämlich immer die Frage, was man mit einem Symbol ausdrücken will.

Und dass etwas durchgestrichenes in Deutschland zu 99,9% für "Iss nich" steht, sollte bekannt sein.

Ich bin jedenfalls auf den Weg durch die Instanzen gespannt.

gruss kelle!
 
@Apfelhaus, der wird das Symbol aber trotzdem weiter tragen, eigentlich sollten sich alle Menschen die soetwas tragen (Zivilcourage) sich wirklich selbst anzeigen um der Justziz zu zeigen, dass das Schwachsinn ist, eine richtige Welle sollte die Staatsanwaltschaft überrollen. Von mir aus steigt man halt auch andere Methoden um, wenn das wirklich durchkommt (das wäre Wahnsinn), aber warten wir die Instanzen ab.
 
Zum Bleistift ist es ja in Bildung und Forschung erlaubt.
Das ist mir bekannt, ich habe ja extra das Gesetz zitiert (siehe vorletzten Beitrag von mir).


Mit einem zerbrochenen/durchgestrichenen hakenkreuz zeigt der Träger, dass er sich von der Ideologie des dritten Reiches und von Parteien, die auch heute ähnliche Ideologien vertreten, distanziert.

Es ist nämlich immer die Frage, was man mit einem Symbol ausdrücken will.

Und dass etwas durchgestrichenes in Deutschland zu 99,9% für "Iss nich" steht, sollte bekannt sein.
Das ist doch völlig unerheblich. Ein schwarzer Strich davor ändert nichts daran, dass das Symbol selbst verboten ist. Von daher finde ich die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts absolut nachvollziehbar.
 
Steht zumindest in unserem grundgesetz. Nur was hat das mit diesem Thema zu tun!? Das Gesetz wurde doch nicht erlassen, um dieses Symbol des Symboles wegen zu löschen. Sondern schlicht und einfach darum, dass Nazis es nicht mehr tragen bzw. öffentlich zeigen dürfen. Ansonsten dürfte jeder Schulbuchverlag und jede Schule gegen dieses Gesetz verboten (insofern heutzutage noch Hakenkreuze in Geschichtsbücher zu sehen sind :roll:).

Da ich klamm nicht in Schwierigkeiten bringen will, unterlasse ich den Aufruf an alle Schüler (besonders die im Schwabenländle), ihre(n) Geschichtslehrer(in) wegen (Förderung) des Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole anzuzeigen. :mrgreen:
na das hakenkreuze sollte nichtmehr politisch verwendet werden, was bei linksextremen randalierern aber gegeben ist.
ein schulbuchverlag und ein lehrer sollte aber versuchen etwas über die geschichte zu lehren und nicht politisch beeinflussen. und erzähl jetzt bloß nicht das ich von einem steinewerfer irgendetwas über geschichte lernen kann. :ugly:
 
na das hakenkreuze sollte nichtmehr politisch verwendet werden, was bei linksextremen randalierern aber gegeben ist.
ein schulbuchverlag und ein lehrer sollte aber versuchen etwas über die geschichte zu lehren und nicht politisch beeinflussen. und erzähl jetzt bloß nicht das ich von einem steinewerfer irgendetwas über geschichte lernen kann. :ugly:

Ein bekannter "Steinewerfer" war bis vor kurzem Außenminister ... :think: