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- 25 April 2006
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[N] Analyse: Stasi-Schießbefehle
Folgende News wurde am 12.08.2007 um 16:08:31 Uhr veröffentlicht:
Analyse: Stasi-Schießbefehl für «Matz Löwe»
DPA-News
Folgende News wurde am 12.08.2007 um 16:08:31 Uhr veröffentlicht:
Analyse: Stasi-Schießbefehl für «Matz Löwe»
DPA-News
Berlin (dpa) - In dem geheimen Befehl forderte die Stasi unter Punkt 2 unverblümt: «Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schußwaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu nutze gemacht haben. »Grenzverletzer seien zu «stellen bzw. zu liquidieren», heißt es in der schriftlichen Verpflichtung für den Unterfeldwebel mit dem Decknamen «Matz Löwe», der als getarnter normaler Grenzsoldat in einer Stasi-Einheit im Grenzbezirk Magdeburg die Flucht von Soldaten verhindern sollte. Die kurz vor dem 46. Jahrestag des Mauerbaus am 13. August 1961 bekannt gewordene klare Tötungs-Anweisung des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hat die Debatte um die Aufarbeitung des SED-Regimes neu entfacht. Zugleich wurden wieder die Kritiker der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen auf den Plan gerufen. Denn schon vor zehn Jahren war ein Befehl mit gleichem Text in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht worden. Am Sonntag wurden Stimmen laut, die Behörde wollte mit dem als neu deklarierten Aktenfund für ihren Fortbestand werben. Dies wies Behördensprecher Andreas Schulze zurück. Doch er musste einräumen, selbst Experten in der Stasi-Unterlagenbehörde sei die damalige Veröffentlichung nicht präsent gewesen. Noch am Vortag hatte der Leiter der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde den Befehl als «aufsehenerregend» deklariert. Auch Behördenchefin Marianne Birthler ging von einer Neuheit aus und verkündete, wie wichtig der gefundene Schießbefehl sei. Die Behörde hatte das siebenseitige Dokument auch als Beleg dafür gewertet, dass die Aufarbeitung der Vorfälle an der DDR-Grenze mit neuer Qualität fortgesetzt werden müsse. Nun monierte ein Ex-Bürgerrechtler, es gebe in der Birthler-Behörde wohl Leute, die die Standard-Literatur nicht so gut kennen. Der CDU-Bundestags-Abgeordnete Arnold Vaatz warf der Behörde gar «Sensationshascherei» vor. Auch wenn das Dokument nicht völlig neu sei, werde es erst jetzt einer breiten Öffentlichkeit bekannt und bleibe brisant, bekräftigte Sprecher Schulze. Denn dass ohne Vorwarnung und Einschränkung auf Flüchtlinge geschossen werden sollte und dabei auch ausdrücklich Frauen und Kinder als Ziel genannt wurden, lege die Brutalität des DDR-Regimes in einem bislang nicht bekannten Ausmaß offen. Bislang hätten Verantwortliche geleugnet, dass die Stasi Einzelkämpfern mit einem Befehl die Lizenz zum Töten gab, sagte der Leiter der Berliner Stasiopfer-Gedenkstätte, Hubertus Knabe, der dpa. Die Behauptung, dass das nur Planspiele für den Kriegsfall waren, sei widerlegt, sagte der Historiker an die Adresse früherer Stasi-Leute. Diese versuchten immer dreister und offensiver, die DDR-Vergangenheit selbstgerecht zu beschönigen. In Prozessen gegen Mauerschützen war deutlich geworden, dass es den Schießbefehl im Sinne einer zentralen Anordnung nicht gab. Die DDR-Oberen erließen aber je nach Lage Direktiven. So wurden nach der Wende Dokumente gefunden, nach denen die Schusswaffe als letztes Mittel eingesetzt werden sollte, um Flüchtlinge zu stoppen. Zuvor sollte gerufen und ein Warnschuss abgegeben werden. Auch im DDR-Grenzgesetz von 1982 stand, dass Schüsse äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung sein sollten, um Straftaten wie «Republikflucht» zu verhindern. Die Zahl der Toten an der DDR-Grenze steht indes noch immer nicht endgültig fest. Allein an der Berliner Mauer starben nach neuen Forschungen des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam 133 Menschen. Die Zahl der Toten insgesamt schätzen die Forscher auf 270 bis 780. Unklar ist, welche Konsequenzen sich aus dem Dokument ergeben können. Der Historiker Knabe sagte, ohne zu zögern auf Frauen und Kinder zu schießen, könne als Anstiftung zum Mord oder Totschlag gewertet werden. Die Magdeburger Staatsanwaltschaft hält solche Ermittlungen nicht für ausgeschlossen. Doch da nicht bekannt ist, von welcher MfS-Dienststelle der Befehl stammt und wo die Stasi-Spezialeinheit im Dienst war, dürfte dies schwierig werden.