Als Kleinunternehmer bei eBay verkaufen?

Jabazz

Well-known member
ID: 183926
L
20 April 2006
2.545
117
Hallo,

ich habe zwecks meines Paidmailers ein Kleinunternehmen angemeldet, weise also keine MwSt. aus.

Nun meine Frage:

Kann ich dann bei eBay als gewerblicher Verkäufer Artikel verkaufen oder muss ich dafür dann mein Kleinunternehmen ummelden?
 
Ich als (totaler) Laie meine das du es ummelden müsstest. Denn alle gewerblichen Verkäufer auf Ebay verkaufen unter Einhaltung der gesetzlichen Mehrwert bzw Umsatzsteuer. Aber wie gesagt, kenne mich da fast gar nicht. Wollte nur mal den Anfang machen, damit andere ( besser Informierte) nachrücken

Gruß
ts_hasan
 
Hallo,

ich habe zwecks meines Paidmailers ein Kleinunternehmen angemeldet, weise also keine MwSt. aus.

Nun meine Frage:

Kann ich dann bei eBay als gewerblicher Verkäufer Artikel verkaufen oder muss ich dafür dann mein Kleinunternehmen ummelden?

Du kannst das so lassen wie es ist, zumindestens im moment, da du ja als Kleinunternehmen unter die Kleinunternehmerregelung fällst.

Hier mal paar wichtige dinge dazu:

Kleinunternehmer bzw. die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist eine Erleichterung die das Umsatzsteuergesetz für Unternehmer vorsieht. Der Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn der Umsatz im Wirtschaftsjahr die Grenze von 17.500,- EUR nicht übersteigt. Es besteht aber keine Verpflichtung zur Anwendung. Wendet der Jungunternehmer die Regelung nicht an, muss er monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Je nach Kundenkreis kann es für den Unternehmer vorteilig sein die Regelung anzuwenden. Handelt ein Unternehmer hauptsächlich mit Privatleuten, bietet sich die Anwendung der Kleinunternehmerregelung an. Werden überwiegend Firmenkunden bedient, sollte von der Regelung Abstand genommen werden.

Da die MwSt. von ebay eh nicht anzurechnen ist, bzw. du auch keine ausweisen musst laut Kleinunternehmerregelung brauchst du dir auch keine Sorge darum machen.

Du solltest es jedoch in deinen Auktionen bzw. SK im "Kleingedruckten" mit vermerken das du als Kleinunternehmer keine MwSt ausweist, da es sehr viele gibt die expliziet nach solchen kleinen fehlern suchen. Und dann kommt wieder der "große Hammer" ;)

Logischerweise eine Rechnung bzw. Quittung musst du ausstellen, halt ohne MwSt.

Hätte zu deinem Nebengewerbe noch paar Infos, falls du diese noch nicht kennst.

Wo liegen die Hinzuverdienstgrenzen im Nebenerwerbe?

Arbeitnehmer
Keine

ALG 1
165,- EUR pro Monat

ALG 2
100,- EUR pro Monat pauschal; übersteigen die Einkünfte diesen Betrag, wird eine komplizierte Berechnung durchgeführt Onlinerechner Hinzuverdienst ALG 2

Student mit BAFÖG
400,- EUR pro Monat

Erziehungsurlaub
Hinzuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet

Erwerbsunfähigkeitsrente
400,- EUR pro Monat

400,- EUR Job
Keine

Soldat
Keine (Nebentätigkeit muss vom Dienstherren genehmigt werden.

Hinterbliebenenrente (Witwenrente)

Pauschaliertes Nettoeinkommen abzgl. Freibetrag ergibt Summe X, davon werden 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet

Muss der Arbeitgeber informiert werden?

Der Arbeitgeber muss nicht informiert werden. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen bspw. bei Beamten, Richtern, Soldaten u. ä. Berufsgruppen oder bei individuellen Absprachen im Arbeitsvertrag. Macht der Jungunternehmer seinem Chef Konkurrenz, kann dieser das natürlich untersagen. Den Chef freiwillig über die Nebentätigkeit zu informieren, kann sich als sinnvoll erweisen.

Falls du noch fragen hast, einfach melden ;)
 
Wichtig ist aber, dass du beachten musst, was du im Gewerbe gemeldet hast und was du auf ebay verkaufen willst, sonst kann das Gewerbeamt / Ordnungsamt Probleme machen.

Wenn du nun zB Dienstleistung (wozu der Paidmailer ja zählt) gemeldet hast, aber auf ebay Socken verkaufen willst, musst du die Warengruppe nachtragen lassen (kostet in der Regeln was).

Auch wichtig, ab morgen gilt das neue Widerrufsrecht, also da auch drauf achten
 
Wichtig ist aber, dass du beachten musst, was du im Gewerbe gemeldet hast und was du auf ebay verkaufen willst, sonst kann das Gewerbeamt / Ordnungsamt Probleme machen.

Wenn du nun zB Dienstleistung (wozu der Paidmailer ja zählt) gemeldet hast, aber auf ebay Socken verkaufen willst, musst du die Warengruppe nachtragen lassen (kostet in der Regeln was).

Auch wichtig, ab morgen gilt das neue Widerrufsrecht, also da auch drauf achten

Stimmt daran habe ich nicht gedacht !

Neues Widerrufsrecht, was ist da neu, ist mir garnicht bekannt.

Wäre nett wenn du mir sagen könntest welche relevanten Dinge da neu sind.

Danke im Vorraus

Gruß

Siggi
 
Hallo,

ich habe zwecks meines Paidmailers ein Kleinunternehmen angemeldet, weise also keine MwSt. aus.

Nun meine Frage:

Kann ich dann bei eBay als gewerblicher Verkäufer Artikel verkaufen oder muss ich dafür dann mein Kleinunternehmen ummelden?

Wenn ich mich recht erinnere wird man erst Kleinunternehmer nach §19 UStG wenn man dieses beim Finanzamt gemeldet hat. Mit Deiner Gewerbeanmeldung erfolgt von Dir/Deiner Gemeinde die Meldung ans Finanzamt. Mit dieser Meldung kannst Du entscheiden ob Du die MwSt. ausweist oder nicht, mit den bereits geschriebenen Grenzen (17.500 Euro im Jahr, bzw. anteilig für den Zeitraum Deiner Tätigkeit im Kalenderjahr)
 
genau, also ich meine wenn du nicht über 17500 Euro verdienst musst du nichts ummelden. Frag da zu not aber selber mal direkt beim Finanzamt nach. Ein Bekannter der sich mal mit einem eigener onlineshop befasst hat, stand auch vor dem Problem und hat damals eine gute Erklärung beim FA bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für eure Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen.

Nun noch eine Frage: Beim einstellen eines Artikels kann/muss ich die Mwst angeben, gebe ich diese an, erscheint auf der Verkaufsseite folgendes:

Preis mit MwSt: Der angegebene Preis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Wenn Sie Fragen zur ausgewiesenen Mehrwertsteuer haben, wenden Sie sich bitte an den Verkäufer. Bei internationalen Verkäufen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Ist dies so richtig, oder gebe ich keine an?
 
Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst darfst du keinesfalls eine MwSt ausweisen, denn das wäre dann eine Strafbare Steuerhinterziehung.

Hab jetzt zwar kein Plan von Ebay, aber wenn man da die MwST angeben muss versuch mal einfach 0 einzutragen anstatt 19 ;)


Edit: Hier das solltest am Ende der Auktion auch mit unterbringen:

©Anstaltsleiter schrieb:
Die Preise der angegebenen Waren sind Endpreise welche KEINE Mehrwertsteuer beinhalten da Kleinunternehmer nach §19 UStG.
 
Als Kleinunternehmer bei eBay verkaufen

Jetzt bin ich etwas ins Grübeln geraten und noch auf folgendes gestossen:

Eigentlich wollte ich mir mein Gehalt weiter auf mein deutsches Konto zahlen lassen irgendwie scheint es mir dort sicherer als in Ru. Geht das?
Kann mein Arbeitgeber mir mein Gehalt in D zahlen habe hier dann keinen Wohnort mehr und trotzdem in Ru die Sozialversicherung abführen und ich die Steuer?
Oder muss zwingend durch die OOO in Ru gezahlt werden? auf ein russisches Konto

Wie sieht es dann mit der deutschen Pflichtversicherung für die Rente aus, wenn eine deutsche Firma zahlt kommt man da wohl kaum drum herum, oder?

Anmerkung: Arbeitsvertrag hier besteht mit deutscher Tochter des schweizer Unternehmens, sollte auch so beibehalten werden es sei denn Anstellung bei der OOO ist Pflicht

Ich merke schon das wird alles noch recht umständlich