Als Gastronom freien W-Lan Zugang anbieten?

Br4No

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ID: 111724
L
4 Mai 2006
28
1
Hallo!
Frage, darf man als gastronom seinen gästen freien w-lan zugänglich machen?
Also kostenlose Nutzung!

Zwar ist es passwortgeschützt jedoch bei nachfrage bekommt man den Schlüssel.

Ist dies rechtens oder muss mit dem Anbieter ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden?
 
Das kommt grundsätzlich erstmal auf den Anbieter und dessen AGB an.

Bei einem Business-DSL Anschluss der T-Com z.B., sollte das kein Problem sein. Andere Anbieter verbieten eigentlich schon ein Heimnetzwerk.

Allerdings bist du in jedem Fall für den Anschluss verantwortlich.

Gruß Aru
 
Das gibt es ja bereits. Im StarBucks ist es Gang und Gebe, dass du dort als Kunde (wie auch immer die das prüfen wollen) 2 Stunden kostenlos surfen darfst. Offenes WLAN, einfach rein und gut ist.

Ich finde das ist ein toller Service, wenn man gerade in der Stadt ist und mal schnell mit dem handy (per wlan) etwas nachschauen möchte. Kinofilmstart oder Fußballergebnisse *g*

Bleibt allerdings mal wieder der worst case abzuklären - wer haftet, wenn jemand illegale Dinge aus deinem Netzwerk heraus unternimmt?
 
Das gibt es ja bereits. Im StarBucks ist es Gang und Gebe, dass du dort als Kunde (wie auch immer die das prüfen wollen) 2 Stunden kostenlos surfen darfst. Offenes WLAN, einfach rein und gut ist.

Ich finde das ist ein toller Service, wenn man gerade in der Stadt ist und mal schnell mit dem handy (per wlan) etwas nachschauen möchte. Kinofilmstart oder Fußballergebnisse *g*

Bleibt allerdings mal wieder der worst case abzuklären - wer haftet, wenn jemand illegale Dinge aus deinem Netzwerk heraus unternimmt?
Ja, frage ist nur welchen Vertrag Starbucks hat!
Man kann ja im Router dirverse Seiten sperren lassen und keinen Zugang anbieten!

@Arusiek
Ist ein Business-Anschluss!:roll:
 
@Arusiek
Ist ein Business-Anschluss!:roll:
Muss ich den Smiley jetzt verstehen? :think:

Dann ruf doch einfach mal bei der (kostenlosen) Service-Hotline an und frag' nach. Dann hast du eine klare Aussage auf die du dich verlassen kannst. Besser als evtl. Mutmaßungen hier im Forum.

Gruß Aru
 
Ja, frage ist nur welchen Vertrag Starbucks hat!
Man kann ja im Router dirverse Seiten sperren lassen und keinen Zugang anbieten!

Keine Ahnung, kommt halt drauf an was du deinen Kunden anbieten willst. Wenn da nur 2-3 Leute rumsitzen reicht imo auch ein 6k DSL Anschluss. Wenn es eh eine kostenfreie Nutzung sein soll wird da keiner meckern.

Das kannst du gleich vergessen. Manuell Seiten sperren? Soviel Zeit wirst du in deinem Leben nicht haben um alles auszusperren. Für jede Seite die du blockst tauchen drei neue auf.
 
Guten Tag, ich finde das ist ja an und für sich eine gute Service-Idee. Jedoch hätte ich viel zu große Bedenken das jemand mit dem WLAN-Zugang Unfug anstellt. Ebenfalls denke ich wenn ich in einem Restaurant sitze möchte ich nichts mit dem Internet zu tun haben, ok es stört ja nicht und für Geschäftsleute ist dies sicherlich ein großer Vorteil. Frage doch einfach mal direkt deinen Provider, dieser kann dir zu diesem Sachverhalt sicherlich Auskunft geben. Liebe Grüße Akandis
 
Zu diesem Thema kam vor ein paar Tagen erst was im TV. Du als Gastronom und Anschlussbesitzer haftest IMMER wenn irgendwas angestellt wurde :)

Wenn also nur 1 Kunde bei dir, 1 Song irgendwo illegal runter geladen hat, bezahlst DU alles.

MY
 
Zu diesem Thema kam vor ein paar Tagen erst was im TV. Du als Gastronom und Anschlussbesitzer haftest IMMER wenn irgendwas angestellt wurde
Eine Rechtsprechung, die mir nicht in den Sinn will. Hafte ich auch, wenn ich meinem Freund das Auto leihe und der damit einen Banküberfall durchführt? Hafte ich auch, wenn mein Bekannter von meinem Telefon aus was bei Otto bestellt und dann die Ware nicht bezahlt? Ich habe gestern meinem Nachbarn eine Zange geliehen, nachher baut der eine Bombe damit und ich hafte...

Weißt Du zufällig, wo das kam?

Marty
 
Das gibt es ja bereits. Im StarBucks ist es Gang und Gebe, dass du dort als Kunde (wie auch immer die das prüfen wollen) 2 Stunden kostenlos surfen darfst. Offenes WLAN, einfach rein und gut ist.

Bei MCdoof ist das so geregelt:

Man loggt sich ins offene WLAN landet auf einer VPN Anmeldeseite wo man seine Handynummer eingibt. Danach bekommt man einen Zugangsschlüssel für das VPN der 1 Stunde gültig ist. Hat man 2 Handynummern hat man halt 2 Stunden frei :mrgreen:

Wenn man das ganze noch schön protokolliert (rechtens wegen Datenschutz :think: ) kann man sogar nachverfolgen welche Handynummer was illegales gemacht hat. Ist es ein Prepaidhandy sieht es aber wieder mieß aus...

mfg

Chris
 
Eine Rechtsprechung, die mir nicht in den Sinn will. Hafte ich auch, wenn ich meinem Freund das Auto leihe und der damit einen Banküberfall durchführt? Hafte ich auch, wenn mein Bekannter von meinem Telefon aus was bei Otto bestellt und dann die Ware nicht bezahlt? Ich habe gestern meinem Nachbarn eine Zange geliehen, nachher baut der eine Bombe damit und ich hafte...

Weißt Du zufällig, wo das kam?

Marty

Ne leider nicht, bin schon am überlegen die ganze Zeit. War glaube bei einer der Sendungen ala Akte/Extra usw

Und wegen der Rechtsprechung vermute ich einfach mal, dass halt nicht ermittelt werden kann wer genau, im Gegensatz zum Auto

Wenn du da keine Angaben machen kannst, bist ja auch teilweise mit dran :)

Ich vermute wenn du von deinen Kunden die persönlichen Daten "sichern" würdest und dann was sein würde, könntest du vielleicht Straffrei wegkommen aber wie das wiederum mit dem Datenschutz aussieht ka^^

MY
 
Eine Rechtsprechung, die mir nicht in den Sinn will. Hafte ich auch, wenn ich meinem Freund das Auto leihe und der damit einen Banküberfall durchführt?[...]

Du leihst mir dein Auto. Ich werde geblitzt, wer erhält die Post? Du.

Das Prinzip findet sich in unserer Rechtssprechung doch recht häufig. Natürlich könntest du dann sagen, dass ich gefahren bin, aber beweise mal wer im Internet über deinen Zugang etwas getan hat, das wird schwierig, bei einem offenen WLAN.
 
Und wegen der Rechtsprechung vermute ich einfach mal, dass halt nicht ermittelt werden kann wer genau, im Gegensatz zum Auto

Wenn du da keine Angaben machen kannst, bist ja auch teilweise mit dran :)
Nein, ich bin vielleicht verdächtig, aber werde sicher nicht veurteilt. Mit dem WLAN wirst Du aber auch dann verurteilt, wenn Du nachweisen kannst, dass Du zum Zeitpunkt gar nicht da warst.

Marty
 
Nein, ich bin vielleicht verdächtig, aber werde sicher nicht veurteilt. Mit dem WLAN wirst Du aber auch dann verurteilt, wenn Du nachweisen kannst, dass Du zum Zeitpunkt gar nicht da warst.

... weil du anderen Zugang gewährst. Quasi Waffenschrank geöffnet lassen, Kinder spielen davor und du gehst zum Nachbarn ein Bierchen kippen.
 
... weil du anderen Zugang gewährst. Quasi Waffenschrank geöffnet lassen, Kinder spielen davor und du gehst zum Nachbarn ein Bierchen kippen.
Andere Baustelle, aber gut: Wenn ich meinen Waffenschrank offenlasse, jemand klaut ein Gewehr und erschiesst jemanden, werde ich dann wegen Mordes verurteilt? Nein. Ich werde aber evtl. verurteilt wegen Verstoss gegen das Waffengesetz.

Wenn ich mein WLAN offenlasse und jemand verteilt darüber illegal Musikdateien, bin ich dann Straftäter wegen Urheberrechtsverletzung? Ja.

Siehst Du den Unterschied? Nun nimm mal mein Beispiel mit dem Auto und dem Banküberfall.

Marty
 
[...]
Wenn ich mein WLAN offenlasse und jemand verteilt darüber illegal Musikdateien, bin ich dann Straftäter wegen Urheberrechtsverletzung? Ja.

Siehst Du den Unterschied? Nun nimm mal mein Beispiel mit dem Auto und dem Banküberfall.

Ein offenes WLAN lässt jeden herein, ich bin der Betreiber, zuerst hafte ich.
Mein Auto wird beim Bankraub gesehen, ich bin erstmal im Fokus der Ermittlungen.

Soweit gleich, oder?

Aber es ist einfacher zu beweisen, nicht im Auto gesessen als nichts heruntergeladen zu haben, oder?
 
Ein offenes WLAN lässt jeden herein, ich bin der Betreiber, zuerst hafte ich.
Mein Auto wird beim Bankraub gesehen, ich bin erstmal im Fokus der Ermittlungen.

Soweit gleich, oder?
Ja.

Aber es ist einfacher zu beweisen, nicht im Auto gesessen als nichts heruntergeladen zu haben, oder?
Richtig. Aber selbst der Beweis, selber nichts runtergeladen zu haben, hilft nicht. Selbst wenn Du nachweisen kannst, in Australien gewesen zu sein, hilft Dir das als Betreiber nicht, solange der richtige Täter nicht auffindbar ist. Beim Auto und Banküberfall reicht das aber, um raus zu sein.

Marty