News Allianz: Für autonom fahrende Autos soll Halter haften

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 21.11.2018 um 00:00:00 Uhr veröffentlicht:
Allianz: Für autonom fahrende Autos soll Halter haften
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Berlin (dts) - Bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos soll nach Vorstellung des Versicherungskonzerns Allianz auch künftig der Halter haften. "Eine Gruppe europäischer Juristen diskutiert derzeit die Idee, ob es zusätzlich zur natürlichen und juristischen auch eine `elektronische Person` geben könnte. Ich halte das für unrealistisch und lehne das entschieden ab", sagte Joachim Müller, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG, der "Welt" (Mittwochsausgabe). Eine "elektronische Person" mache die Rechtslage noch komplizierter. Auch in Fällen eines unverschuldeten Crashs, bei dem Dritte in Mitleidenschaft gezogen werden, müsse der Halter des Fahrzeugs haften. "Es gibt immer einen Menschen, der die intelligente Maschine, zum Beispiel das autonome Taxi oder aber auch den Pflegeroboter, in den Verkehr bringt, weil er davon einen Nutzen hat", sagte Müller. "Und genau hierfür gibt es Gefährdungshaftungen, die die Haftung dem Halter oder Betreiber der Maschine zuweisen." Das Prinzip finde bereits in vielen Fällen im Verkehrswesen Anwendung, beispielsweise in der Luftfahrt oder im Schienenverkehr. "Der Halter haftet hierbei verschuldensunabhängig für Fehler der Maschine. Dies ist gerechtfertigt, weil er auch den Nutzen daraus zieht", sagte Müller. Anders sei die Lage, wenn nachweislich Mängel des Fahrzeugs oder der Software Ursache eines Unfalls seien. Laut Allianz würde in solchen Fällen für die Hard- und Software die Produkthaftung gelten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters entschädigt das Opfer oder dessen Angehörige laut Allianz, unabhängig davon, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde. Sollte sich herausstellen, dass ein Softwarefehler für einen Unfall verantwortlich war, würde die Versicherung gegebenenfalls den Fahrzeughersteller in Regress nehmen.
 
Wenn ich es richtig verstehe, dann heißt autonomes Fahren, dass ich mich entspannt zurücklehnen kann und mich das Auto bequem nach Hause bringt.
Wenn ich im Schadensfall trotzdem haften muss, dann brauche ich auch kein autonom fahrendes Auto.
 
Wenn ich es richtig verstehe, dann heißt autonomes Fahren, dass ich mich entspannt zurücklehnen kann und mich das Auto bequem nach Hause bringt.
Wenn ich im Schadensfall trotzdem haften muss, dann brauche ich auch kein autonom fahrendes Auto.

Die Halterhaftung gilt schon jetzt. Du haftest also jetzt schon, wenn jemand anderes mit DEINEM Auto einen Unfall verursacht, die Haftpflichtversicherung wird ja auch teurer, wenn mehr als ein Fahrer regelmäßig mit dem Auto fährt.
 
Wenn ich im Schadensfall trotzdem haften muss, dann brauche ich auch kein autonom fahrendes Auto.

Es geht ja erstmal um die Haftung, also wer zahlt einen Schaden.
Da die Haftpflichtversicherung im KfZ Bereich vorgeschrieben ist, ist das erstmal nicht wirklich ausschlaggebend.

Und da autonome Fahrzeuge ein deutlich geringeres Unfallrisiko haben, dürften man in der Haftpflicht generell besser dastehen.

Interessant wird die Frage der juristischen Schuld. Wenn mein autonomes Auto über ne rote Ampel donnert - auch ohne Unfall - wer bekommt das Knöllchen?

Mir sind zum Glück keine Fälle aus dem Bereich Eisenbahn bekannt, wo es ja schon eine recht hohe Automatisierung gibt, wo es aufgrund von Systemfehlern zu Unfällen kam.
Damit kann man da auch nicht mit Urteilen dienen.

gruss kelle!