Allgemeine Verkehrskontrolle - darf man das?

kryselchen

dat kryselchen
ID: 254930
L
4 September 2006
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Hallo,
ich wohne in einer sehr ländlichen Gegend. Eine Freundin kam abends um halb 11 alleine von einer Veranstaltung, und wurde unterwegs von einem Polizisten angehalten. Als sie die Leuchtschrift sah, hielt sie auch sofort an - so weit so gut. War auch alles in Ordnung, und sie konnte weiterfahren. Seitdem beschäftigen uns aber einige Fragen:
- stimmt es, dass sie theoretisch bis zum nächsten Ortsschild hätte weiterfahren dürfen,
- hätte sie auch dann bis zum nächsten Ort weiterfahren dürfen, wenn der nächste Ort noch 7 km weit weg ist
- zu allem Überfluß wäre der nächste Ort auch noch in einem anderen Landkreis gewesen, die Landkreisgrenze ist nicht identisch mit dem Ortsschild, hätte die Polizei sie dann nicht noch vor der Landkreisgrenze angehalten?

Ich habe schon versucht, über google mehr zu erfahren, leider erfolglos. Vielleicht weiß hier ja einer Bescheid!?!
 
Verstehe ich das richtig, dass du meinst, an einer Kontrolle vorbei zu fahren?

Laut §36 (5) StVO hat man den Anweisungen der Polizei folge zu leisten. Alles andere wird sicherlich zu deinen Ungunsten ausgelegt...

Nachtrag: Nicht anzuhalten kostet 50€ und drei Punkte.
 
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...

So unterschiedlich ist das.

Ich hatte vor einem Monat ebenfalls eine AVk - und wollte gleich halten. Da hat die freundliche Kelle "weiter folgen" gewunken, bis ich beim nächsten Ortsschild war. War übrigens auch 22:30 h :biggrin:
 
Solange die Kreisgrenze nicht identisch ist mit einer Landesgrenze, spielt die Kreisgrenze keine Rolle, da die Polizei Ländersache ist.
 
Hi,

ich würde solange weiterfahren bis ich sicher anhalten kann. Also vllt. ne Parkbucht etc. suchen.

Ich persönlich hab die Leuchtschrift mal gar nicht mitbekommen und die sind mir durch 2 Ortschaften bis zu meiner Haustür gefolgt! :)
 
Vom Ortsschild habe ich noch nie gehört, aber das hier:
Ich persönlich hab die Leuchtschrift mal gar nicht mitbekommen und die sind mir durch 2 Ortschaften bis zu meiner Haustür gefolgt! :)
stellt definitiv eine Ordnungswidrigkeit dar. Gelück gehabt, dass sie dir kein Bußgeld aufgedrückt haben ;) Denn ab und zu ein Blick in den Rückspiegel kann erwartet werden, und wird es auch.

€: Das hier soll keine Kritik sein, ich sage lediglich, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, selbst wenn es keine Absicht ist. Völlig unabhängig von meiner Meinung zu Vorschriften oder pingeligen Gesetzeshütern ;)
 
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Denn ab und zu ein Blick in den Rückspiegel kann erwartet werden, und wird es auch.

Das stimmt schon, allerdings ist man nicht verpflichtet einen Innenraumspiegel zu haben (wenn man L+R Außenspiegel hat), oder manchmal kann man ihn auch nicht nutzen (ZB Geschlossener Transporter, Beladung etc.).

Mir ist es auchmal passiert, das ich die kleine Leuchtschrift oben auf dem Polizeiwagen nicht gleich gesehen habe. Es war stock duster, es hat geregnet wie aus Eimern. Ich habe mich auf die Straße konzentriert und bin nach Hause gefahren, in den Seitenspiegel habe ich gesehen das ein Auto hinter mir ist, allerdings habe ich wie gesagt nicht so auf das Dach des wagens geschaut bzw. konnte man das Dach durch die Außenspiegel nur in Kurven sehen.
 

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