AGB einer Loseseite ... darf das?

DaFredl

Well-known member
ID: 8271
L
27 Januar 2008
201
11
Hallo!

Ich hoffe mal, dass ich nun das richtige Forum erwischt habe.

Ich habe mich letztens auf einer Loseseite angemeldet, bei der mich ein Punkt in den AGBs etwas stutzig gemacht hat.


XXX behält sich das Recht vor, die Angebotenen Dienste jederzeit zu ändern, ohne die Mitglieder davon in Kenntnis zu setzen.
Des weiteren kann XXX seinen Dienst jederzeit unangekündigt stoppen.
In diesem Fall haben die Mitglieder keinerlei Anspruch an ihren gesammelten "Losen".

Finde das echt eine Frechheit... Darf so etwas überhaupt in den AGBs stehen??


Gruß Fredl
 
mich macht es stutzig wieso du dich dann da überhaupt angemeldet hast!?

Man muß dazu sagen, nur weil etwas in den AGB drin steht heißt es noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist und derjenige damit durchkommt...
 
Finde das echt eine Frechheit... Darf so etwas überhaupt in den AGBs stehen??
Man darf in AGB alles schreiben, was man möchte. Gültig ist es deshalb noch lange nicht. Und die genannte Klausel ist ungültig, da sie eine Seite unangemessen benachteiligt und völlig überraschend ist.

Ich würde mich bei solch einer Seite einfach nicht anmelden, welche ist das denn?

Marty
 
naja mal angenommen Lukas stellt seinen Dienst ein, inwiefern sollte er uns denn dann entschädigen für die verloren gegangen Lose? ist ja nur ein Bonussystem auf seiner HP. Die Einsatzmöglichkeit wäre also genommen, somit kann eh keiner mehr was mit Losen anfangen.

Wie gesagt auf Seiten die mit Punkten von anderen Seiten arbeiten sicher nicht rechtens und sinnvoll. Wenn ich aber auf meiner Kleinzüchter HP Punkte anbiete für einstellen von Fotos und für die Punkte dürfen die Nutzer dann Werbung schalten, kann ich den Dienst offline nehmen wann ich will und die Punkte verfallen.

Ist jetzt mein persönliches Rechtsempfinden ;-)
 
Wie gesagt auf Seiten die mit Punkten von anderen Seiten arbeiten sicher nicht rechtens und sinnvoll. Wenn ich aber auf meiner Kleinzüchter HP Punkte anbiete für einstellen von Fotos und für die Punkte dürfen die Nutzer dann Werbung schalten, kann ich den Dienst offline nehmen wann ich will und die Punkte verfallen.

Ist jetzt mein persönliches Rechtsempfinden ;-)

Das wär auch die einzigste Ausnahme -> wenn Lukas die Lose abschaffen würde
(meiner Meinung nach)
Diese Ausnahme habe ich auch in meinen AGB verankert
 
guten morgen,

immer wieder ein Thema die AGB :)
und dazu mal schriftlich gedacht

Ich denke, das die meisten Internet-Lose-Seiten eher keine AGB brauchen, sondern Nutzungsbedingungen :)

AGB stellen doch nur für alle Verträge vorformulierte Vertragsbestandteile dar, und mehr nicht.

hier der § 305 BGB
<<< 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. >>>

So, AGB kann mann haben muss man aber nicht. Hat man aber welche, dann werden diese, durch das aktzeptieren Bestandteil des Vertrages bei Vertragsabschluß . Hat man keine AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen, zu finden im BGB. Was man darf und was nicht, was da reingehört und was nicht, steht auch da drinn.

BGB § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. >>>>


Tja, und fehlerhafte AGB sind ja wie wir alle wissen gesetztlich ungültig. Das merkwürdige an vielen Lose-Seiten ist halt, das sie einerseitz auf AGB verweisen und anderseits schreiben, das das eine rein private Seite betreiben und das sie auch keine kommerziellen Absichten haben. So, und wie können jetzt AGB wirksam werden, wenn einerseitz der Betreiber auf die Bestätigung seiner AGB besteht und andererseitz überhaupt keine Verträge eingehen kann, da ja alles rein privater und natürlich auch nicht kommerziell sei und überhaupt:

§ 110 BGB
Minderjährige, die das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass sie ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (meist Eltern) nur solche Rechtsgeschäfte vornehmen können, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen. Rechtlich nachteilige Verträge, die der Minderjährige ohne Einwilligung abschließt, sind schwebend unwirksam und werden nur mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters wirksam.


Es gibt hier ja auch viele Seiten, die Lose verleihen und so weiter, auch verkaufen und ähnliches. Diese geben einem imaginären Punkte (Lose) System einen Gegenwert in Form eines gesetzlichen Zahlungsmittel und dort können dann halt mit oder ohne AGB auch rechtsgültige Verträge geschlossen werden.

Ahh, wobei mir noch was einfällt, Ich glaube mich zu erinnern, das man nur eine private Seite betreiben kann, wenn man keine komerzielle Vergütung (Werbung) anstrebt. Meiner Meinung nach müsste dann Werbung, die mit Schnipsel (Lose_Punkte_Wertung) Berechnet wird in diese Kategorie fallen, aber Werbung die in Form eines gesetzlichen Zahlungsmittel (euro, cent) vergütet wird ist dann kommerziell und somit sind diese Seiten nicht mehr "privater" Natur sondern eher als Gewerblich einzustufen.

eventuell habe ich ja auch nen Denkfehler in meinen Überlegungen dann bitte richtigstellen, aber trotzdem bin ich der Meinung, für private Lose_Schnipsel_Punkte_Seiten Sollten Nutzungsbedingungen Formuliert werden, und nicht irgendwelche AGB die zum grösten Teil eh unwirksam sind.

Was mich da viel mehr interessieren würde, ob nicht ein "windiger" Bösewicht, den armen Seitenbetreibern mit ungültigen AGB eine "reinwürgen" könnte.

In diesem Sinne, geh ich erst einmal
nen Kaffee kochen und grüsse alle
aus Berlin :)

gruss
Tyy

Ich wusste bisher garnicht, das hier in einem Diskussionsforum ~es nicht gerne gesehen wird, wenn über Reno-Inhalte in Beiträgen statt im dafür vorgesehenen Diskussionsthread geschrieben wird~edit by B2T~
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was mich da viel mehr interessieren würde, ob nicht ein "windiger" Bösewicht, den armen Seitenbetreibern mit ungültigen AGB eine "reinwürgen" könnte.

Kann ja nicht geschehen. Weil wenn selbst die AGB für ungültig erklärt wird das BGB greift. Da soll sich die Frage stellen was das regelt.

Es sind erschreckend viele User der Meinung, dass eine AGB unwirksam ist, sobald eine ungültige (Rechtswidrige) Klausel vorhanden ist. Doch diesen Fall soll dann bitte einer nachweisen. Ich kenne im deutschen Recht noch nicht ein Urteil das ein komplette AGB für unwirksam erklärt wurde. klick Es sind dann immer nur Teile unwirksam.Ich kann mich auch irren. Aber soll dann jemand bitte vorweisen, dass es ein solches Urteil auf Grund einer unstimmigen Klausel schon einmal gab! Ich lese sehr viele Sachen die ohne Nachweise sind.



Aber um zum Kern zurück zu kommen. Diese Seite verweigert ja keinen Eigentum der User zurück zu zahlen sondern die gesammelten Punkte. Das gibt es so gut wie bei jedem Euro Sponsor! Könnt euch da mal selbst überzeugen!! Jetzt wäre ja nach dem was ich hier lese jede dieser AGB rechtswidrig!


Und nehmen wir mal an diese Regel sei da oben wirklich widrig! Wo soll dann das BGB diese entkräften? Da frage ich mich folgendes:

XXX behält sich das Recht vor, die Angebotenen Dienste jederzeit zu ändern, ohne die Mitglieder davon in Kenntnis zu setzen.
Des weiteren kann XXX seinen Dienst jederzeit unangekündigt stoppen.
In diesem Fall haben die Mitglieder keinerlei Anspruch an ihren gesammelten "Losen".

- Wo steht im BGB das jemand seinen Dienst aufrecht erhalten muss?
- Wo steht im BGB das ich meine Projekt nicht 1 Monat auf Eis legen darf?
- Wo wird euch im BGB zugesichert, dass die gesammelten Lose (nicht eingebrachten) euer Eigentum ist?

Ich bin keinerlei ein Befürworter solcher Sachen. Aber hier gibt es nicht einen Beweis das so eine Regel rechtswidrig ist. Und sie ist es auch nicht in meinen Augen. Noch regelt das BGB euch ein anderes RECHT vor! Noch kann ich in dieser Klausel ein verstoß gegen das BGB entnehmen.

Ich verteidige diese AGB sicher nicht!! nur mich interessiert schon wo sich manche das als Rechtswidrig hernehmen?

Ich habe vor 3 Jahren gegen einen Eurosponsor (damals DM Sponsor) geklagt. Der hat mich gekündigt und wollte mir mein Guthaben nicht auszahlen weil beim schließen seiner Seite die Mindestauszahlgrenze von damals 100 DM nicht erreicht war. Der Sponsor bekam Recht ich nicht.

Nur aus diesem Grund frage ich mich woher sich manche das hernehmen!

Weil es ist halt so. Wenn ich mich mit einem Sponsor einige ab 20 Euro wir ausbezahlt und darunter nicht. Bei Schließung habe ich 20 Euro oder mehr zahlt er aus habe ich weniger verfällt mein Guthaben. Diese Regeln sind gültig! Obwohl 12,22€ mein Eigentum wären. Sind es aber nicht weil 1. es nirgends wo steht, dass es mein Eigentum ist (sondern Guthaben) und zweitens kein Eigentumsübertrag unter 20 Euro statt findet.

Gibt so viele Sachen die im Netz stehen die einfach nicht so sind!


Ich würde bei solchen Diskussionen immer um Konkrete Fakten bitten. Zum Beispiel Urteil vom AG XY aktenzeichen XY!

Hier ist halt so. Jeder der lesen und Googeln kann nimmt sich ein Stück AGB text und interpretiert Recht so, wie er es versteht. Und die die das lesen meinen sie seien im Recht. Wenn Sie dann tatsächlich klagen bekommen sie das Brett ins Gesicht.



Und zum anderen frage ich mich. Wenn den Menschen eine AGB nicht passt, warum melden Sie sich erst an? Ich würde mich so nicht anmelden! B.z.w. nicht mehr. Einmal die Erfahrung reicht!



Diese Diskussionen sind so Sinnlos wie die mit den Loseschuldnern. Da sagt das BGB dies und das und jeniges. Und wenn du dann einen Titel hast und nichts zu holen ist sagt das BGB wieder was anderes. Der Schuldner hat ne Insolvenz laufen und du bekommst ehe nichts weil das auch im BGB steht.

Wer im Unrecht liegt bekommt POPO Voll und bissel Haue :ugly: Recht ist ein ganz schwieriges Thema weil es sehr viel Spielraum lässt. Recht hast du erst dann wenn du ein Rechtskräftiges Urteil hast. Vorher kann dir jeder dein Recht strittig machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ja nicht geschehen. Weil wenn selbst die AGB für ungültig erklärt wird das BGB greift. Da soll sich die Frage stellen was das regelt.


Also ABC dann würde das bedeuten wenn ich ne Seite auf mache und 30% Pro Monat Zinsen Sparbuch eröffnen würde und sagen wir mal es melden sich so viele User an das ich 50 MRD Lose hätte.

Und hätte in meiner AGB's (die eh fast keiner durchliest) stehen das Ich das recht habe die Seite einfach zu schließen und euch euer Guthaben nicht auszahle? dann könnte ja jeder jeden Verarschen. Denn wenn ich die Lose hätte, kann ich ja gleich nach sagen wir mal 2 Wochen (ohne das ein Monat her ist und ich Auszahlen muss) schließen und hätte so viele lose.

Naja und wenn du kommst und sagst ich muss auszahlen weil ich einen bestimmten betrag nannte, kann ich auch sagen das jeder der bei mir Lose anlegt die Lose dann mindestens 30 Tage drauf sein müssen und mach das Auszahlungsminimum 5 Millarden lose. Und ihr wisst so viele User gibt es nicht wo so viele Lose haben.

Sehe ich das recht, habe ich damit recht, oder verstoße ich da dann wirklich gegen das Gesetz. Aber nach meiner Sicht, muss ich recht haben, denn wenn ich von Anfang an sage Auszahlungsminimum beträgt 5 MRD, und der jenige ist einverstanden, habe ich doch recht oder????

OK jetzt können viele sagen so blöd ist keiner und meldet sich dort an, dann muss ich sagen leider gibt es so leute seht doch mal bei der Seite von sirel......
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ne gute Auslegung dessen was Rechtens nach ABC ist :mrgreen::mrgreen:
Allerdings fällt das dann denke ich in den Bereich arglistiger Täuschung und Betruges was wieder Rechtswidrig wäre ;)
 
Also ABC dann würde das bedeuten wenn ich ne Seite auf mache und 30% Pro Monat Zinsen Sparbuch eröffnen würde und sagen wir mal es melden sich so viele User an das ich 50 MRD Lose hätte.

Und hätte in meiner AGB's (die eh fast keiner durchliest) stehen das Ich das recht habe die Seite einfach zu schließen und euch euer Guthaben nicht auszahle? dann könnte ja jeder jeden Verarschen. Denn wenn ich die Lose hätte, kann ich ja gleich nach sagen wir mal 2 Wochen (ohne das ein Monat her ist und ich Auszahlen muss) schließen und hätte so viele lose....

Ich bin kein Experte aber wenn ich das oben mal richtig interpretiere hat ABC nicht gesagt, dass man das was man zur Seite hingibt nicht wieder bekommt, sondern das was man auf der Seite selbst angesammelt hat.

Wäre halt so wie bei Klamm mit den Euros ... das ist erstmal nur Virtuelles Guthaben, bis man sich halt Betrag X ausgezahlt hat.

Ich sag jetzt nicht das es gesetzlich so ist, da müsste ich jetzt erstmal meinen Anwalt fragen, ich wollte nur mal auf das Bezug nehmen was ABC geschrieben hat, denn das ist etwas anderes, wie das, was du geschrieben hast.
 
Es sind erschreckend viele User der Meinung, dass eine AGB unwirksam ist, sobald eine ungültige (Rechtswidrige) Klausel vorhanden ist.
Richtig, trotzdem kann jede Klausel für sich unwirksam sein.

Aber um zum Kern zurück zu kommen. Diese Seite verweigert ja keinen Eigentum der User zurück zu zahlen sondern die gesammelten Punkte. Das gibt es so gut wie bei jedem Euro Sponsor! Könnt euch da mal selbst überzeugen!! Jetzt wäre ja nach dem was ich hier lese jede dieser AGB rechtswidrig!
Und? Würde Dich das wundern?

- Wo steht im BGB das jemand seinen Dienst aufrecht erhalten muss?
Nirgendwo. Man kann einen Vertrag natürlich kündigen und dann seine Seite schliessen. Eine Kündigung kann natürlich auch fristlos geschehen.
- Wo steht im BGB das ich meine Projekt nicht 1 Monat auf Eis legen darf?
Nirgendwo. Aber seinen Vertrag muss man erfüllen. Und dann kommt es darauf an, was man mit dem User vereinbart hat.
- Wo wird euch im BGB zugesichert, dass die gesammelten Lose (nicht eingebrachten) euer Eigentum ist?
Das Gesetz kennt keine Lose. Es kennt aber "nicht erbrachte Leistungen" aus Verträgen. Und wenn Du einen Vertrag mit jemandem schliesst, der zusichert, dass Du für Klickerei eine Gegenleistung bekommst, dann muss diese Gegenleistung auch erbracht werden. Und wenn das nur Punkte sind, der Vertrag aber vorsieht, die regelmässig in Geld umzurechnen, dann muss man das auch machen. Vertrag ist Vertrag.

Ich bin keinerlei ein Befürworter solcher Sachen. Aber hier gibt es nicht einen Beweis das so eine Regel rechtswidrig ist.
Im Zweifel entscheidet das dann immer ein Richter, nicht wir.

Ich verteidige diese AGB sicher nicht!! nur mich interessiert schon wo sich manche das als Rechtswidrig hernehmen?
Weil Klauseln, die eine Vertragspartei unangemessen benachteiligen, unwirksam sind. Genauso wie überraschende Klauseln.

Und als überraschend und einseitig benachteiligend würde ich das schon bezeichnen, wenn jemand eine Leistung fordert, eine Gegenleistung vereinbart und sich dann per Klauseln zusichert, diese Leistung nicht zu erbringen.

Marty
 
Das Gesetz kennt keine Lose. Es kennt aber "nicht erbrachte Leistungen" aus Verträgen. Und wenn Du einen Vertrag mit jemandem schliesst, der zusichert, dass Du für Klickerei eine Gegenleistung bekommst, dann muss diese Gegenleistung auch erbracht werden. Und wenn das nur Punkte sind, der Vertrag aber vorsieht, die regelmässig in Geld umzurechnen, dann muss man das auch machen. Vertrag ist Vertrag.

Ja siehst du genau darum geht es ja. Wo hast du das schriftlich?

Nur mal so ein Beispiel:

Chef und Arbeitnehmer einigen sich auf einen Vertrag. Chef meint Arbeitnehmer bekommt 5€ für jede 10m²! Arbeitnehmer macht 5m² und stellt fest, er hat kein Bock mehr und besteht auf 2.5€ Lohn. Wo wurde jetzt hier zugesichert, dass er für 5m² was bekommt? Die Arbeit ist erst dann vollbracht wenn die 10m² voll sind und nicht weniger. Das ist nicht vollbrachte Leistung! Wenn Chef meint der hat die Leistung von 10m² nicht erfüllt!


Hier geht es eben nicht um Lose die dem User gehören sondern um Lose die nicht aus zahlungsfähig sind. Dieses Prinzip gibt es hundert und tausend fach im Internet und in den AGBs!

"nicht erbrachte Leistungen"

Ein nicht erbrachte Leistung kann nur dann gegeben sein wenn diese im Vertrag geregelt ist. Wenn im Vertrag stehen würde, der User bekommt pro Klick XY Bananen. Dann wäre das eine nicht erbrachte Leistung. Aber das das nicht in der AGB steht kann ich davon wohl überhaupt nicht die Rede sein! Im Gegenteil da steht sogar drin, im Falle steht dem User nichts zu! Und das bleibt dann auch so. Es gibt in diesem Fall sicher keine Leistung die vereinbart wurde die nicht erbracht wird.



Ja und man soll sich das vor der Anmeldung überlegen.

Wenn Lukas Klamm morgen alle Lose vernichtet, können wir ihm auch nichts wegen nicht erbrachter Leistung. Wo bitte steht, dass uns LK eine Leistung erbringen muss?

Auf der Seite dort ist das das Gleiche! Wo in der AGB steht das uns dort eine Leistung zusteht?

P.s. Bei Lukas Klamm steht zum Beispiel das Lose keinen Gegenwert haben. Also wenn wir auch den Losen Wert geben würden. Sie haben einfach keinen. Jeder hat der AGB zugestimmt. Deswegen würde es auch hier völlig egal sein ob LK seinen Dienst einstellt oder nicht. Tut er das hat sich von euch keiner Anspruch auf seine Lose!

Und auf einer Loseseite ist das auch so. Wenn das steht, im Fall einer Schließung kein Recht auf Lose (die Rede ist nicht von Eigentumslosen die man selbst einbringt), dann ist das so.

Da ist nichts illegales dran!
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Marty

Ein rechtsgültiger Vertrag wird in Deutschland nur mit Unterschrift beider Parteien oder mündlicher Absprache anerkannt.

Wieso dann einen Vertrag kündigen wenn es keinen gibt ?
Wieso Leistungen aus einem Vertag erfüllen der nicht existiert ?

AGB= Allgemeine Geschäftsbedingungen ;)
sowas regelt nur wie beide Parteien miteinander Umgehen sollten es beinhaltet aber ( meistens ) keine Vereinbahrung wie diese Regelungen genau definiert bzw ausgelegt werden können.

Fakt ist eins das angesammeltes Guthaben bis zur Eigentumsübertragung (erreichen der Auszahlungsgrenze z.B) immer Eigentum des Betreibers bleibt wenn eine Auszahlungsgrenze in den AGB festgelgt wurde.
Allerdings wird diese Regelung bei Losen kaum rechtliche Anwendung finden wenn nicht gleichzeitig eine Regelung für selbst eingebrachtes Guthaben definiert wird.
Somit wird der Punkt eigentlich nur gültig wenn zwischen angesammelten und eingebrachten Guthaben unterschieden wird.


Oder auch anders gesagt :mrgreen::mrgreen:
Anspruch auf Gewinnmitnahmen(-beteiligung) habe ich nicht aber ich habe immer das Recht zu versuchen mein Eigenkapital wieder zu bekommen.
 
Ja siehst du genau darum geht es ja. Wo hast du das schriftlich?
Was willst Du mir mit der Frage sagen? Was soll ich schriftlich haben?

Chef und Arbeitnehmer einigen sich auf einen Vertrag. Chef meint Arbeitnehmer bekommt 5€ für jede 10m²! Arbeitnehmer macht 5m² und stellt fest, er hat kein Bock mehr und besteht auf 2.5€ Lohn.
Das steht aber auf der Seite nicht. Auch nichts vergleichbares. Und es dürfte sich auch nicht um einen Werkvertrag handeln, oder?

Hier geht es eben nicht um Lose die dem User gehören sondern um Lose die nicht aus zahlungsfähig sind. Dieses Prinzip gibt es hundert und tausend fach im Internet und in den AGBs!
Hm, ich lese auf der Seite folgendes:
Je nach Aktivität können Sie dann innerhalb kürzester Zeit, Lose sammeln und diese für Ihre ideale Werbeform nutzen. Natürlich können die gesammelten Lose auch ausbezahlt werden.
Wo liest Du da "nicht auszahlungsfähig"?

Ein nicht erbrachte Leistung kann nur dann gegeben sein wenn diese im Vertrag geregelt ist. Wenn im Vertrag stehen würde, der User bekommt pro Klick XY Bananen.
Und wenn da steht "Der User bekommt pro Aufruf 100 Lose"? Muss man dem User dann nicht die 100 Lose zahlen?

Aber das das nicht in der AGB steht kann ich davon wohl überhaupt nicht die Rede sein! Im Gegenteil da steht sogar drin, im Falle steht dem User nichts zu!
Eben. Und diese Klausel dürfte unwirksam sein, darüber diskutieren wir doch hier.

Und das bleibt dann auch so. Es gibt in diesem Fall sicher keine Leistung die vereinbart wurde die nicht erbracht wird.
Es wurde vereinbart und zugesichert, dass die Lose ausgezahlt werden können. Dann kann man nicht im zweiten Satz eine Klausel einfügen, das eben das nicht geht. Das ist durchaus überraschend und damit unwirksam.

Ja und man soll sich das vor der Anmeldung überlegen.
Ich bin da nicht angemeldet.

Wenn Lukas Klamm morgen alle Lose vernichtet, können wir ihm auch nichts wegen nicht erbrachter Leistung. Wo bitte steht, dass uns LK eine Leistung erbringen muss?
Reden wir hier über Klamm.de?

Auf der Seite dort ist das das Gleiche! Wo in der AGB steht das uns dort eine Leistung zusteht?
Auf der Startseite:

Je nach Aktivität können Sie dann innerhalb kürzester Zeit, Lose sammeln und diese für Ihre ideale Werbeform nutzen. Natürlich können die gesammelten Lose auch ausbezahlt werden.

Ein rechtsgültiger Vertrag wird in Deutschland nur mit Unterschrift beider Parteien oder mündlicher Absprache anerkannt.
In welchem Deutschland, in meinem nicht. Oder bestellst Du bei Amazon immer telefonisch?

Ein Vertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Dazu kann sogar ein Kopfnicken reichen.

Fakt ist eins das angesammeltes Guthaben bis zur Eigentumsübertragung (erreichen der Auszahlungsgrenze z.B) immer Eigentum des Betreibers bleibt wenn eine Auszahlungsgrenze in den AGB festgelgt wurde.
Lese ich in diesem Fall nichts von. Das steht in den "Regeln" auf der Seite gar nicht.

Marty
 
In welchem Deutschland, in meinem nicht. Oder bestellst Du bei Amazon immer telefonisch?

Du verwechselst da was ;)

Amazon überprüft (oder sollte es ) bevor die erste Bestellung rausgeht die Identität einer Person und gibt dieser dann einen Account wo man kaufen kann.
Da ist es normal nicht nötig bei jeder Bestellung telefonisch oder schriftlich einen Vertrag zu machen da ich den vorher gemacht habe mit Prüfung meiner Idendität.

Hat jemals irgend eine Loseseite sich die Mühe gemacht dieses zu tun ???
Ich kenne keine :roll:
Daher kann auch keine auf einen rechtsgütligen Vertag verweisen.

Auserdem gehe ich auch in den Supermarkt und kaufe dort ohne Vertrag in dem Sinne.
Deshalb ist so ein Vergleich wohl kaum angebracht.

Ein Vertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Dazu kann sogar ein Kopfnicken reichen.

und wenn ich das "Kopfnicken" wahrnehmen kann muß mein gegenüber mich sehen bzw mit mir Reden
ansonnsten könnte er dieses garnicht wahrnehmen :LOL:

Lese ich in diesem Fall nichts von. Das steht in den "Regeln" auf der Seite gar nicht.

Das Eigentumsübertragung erst nach Auszahlungsgrenze oder Ablauf erfolgt ist auch im deutschen Recht verankert.
Es sei denn Du kennst irgend ein Institut(oder was auch immer) in Deutschland das Dir das Geld (oder auch was anderes ) auszahlt (gibt) bevor es fällig werden würde.

Aber Klar weil Du es bist gehört Dir die Wohnung bevor Du die bezahlt hast oder die Versicherung bezahlt vor Ablauf nur weil Du den Vertrag unterschrieben hast :ugly:
 
Eben! Manche Klammer hier haben viele Sonderrechte. :mrgreen::ugly: Aller Pargrahpen werden so ausgelegt wie es am liebsten wäre. Und sobald manchen eine AGB nicht passt ist sie gleich rechtswidrig!




Und noch mal Nebenbei zur anderen Sache. Wenn ich in ein Hallenbad gehe wird mich auch keiner nach einer Unterschrift noch Namen fragen. Und trotzdem werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bades gültig sein! Das steht dann am Eingang ein kleines Schlid (Hier gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von XY) und auf der Eintrittskarte oder Quittung steht es nochmals. Eine Unterschrift ist nicht nötig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verwechselst da was ;)
Nein, sicher nicht.

Amazon überprüft (oder sollte es ) bevor die erste Bestellung rausgeht die Identität einer Person und gibt dieser dann einen Account wo man kaufen kann.
Und wo mache ich dann mit Amazon was schriftlich oder per Telefon?

OK, und das haben die 200 Ebay-Verkäufer, bei denen ich in den letzten Jahren gekauft habe, auch gemacht? Oder habe ich mit denen etwas schriftlich gemacht?

Dann wären das ja alles keine Verträge. Und mit Klamm habe ich also auch keinen Vertrag? Und alle Loseverkäufer hier machen also auch keine Verträge? Alles ungültig?

Da ist es normal nicht nötig bei jeder Bestellung telefonisch oder schriftlich einen Vertrag zu machen da ich den vorher gemacht habe mit Prüfung meiner Idendität.
Das ist Blödsinn. Ein Vertragsschluss benötigt zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Mehr nicht. Du hast noch nie in einem Internetshop etwas gekauft, oder?

Hat jemals irgend eine Loseseite sich die Mühe gemacht dieses zu tun ???
Ich kenne keine :roll:
Daher kann auch keine auf einen rechtsgütligen Vertag verweisen.
Natürlich kann sie das. Hast Du einen Account bei GMX,Freemail, sonst irgendwo? Alles Verträge, alles online, alles gültig.

Auserdem gehe ich auch in den Supermarkt und kaufe dort ohne Vertrag in dem Sinne.
Und, unterschreibst Du auch immer schön brav im Supermarkt? Sonst hast Du ja keinen Vertrag.

und wenn ich das "Kopfnicken" wahrnehmen kann muß mein gegenüber mich sehen bzw mit mir Reden
Du hast behauptet, ein Vertragsschluss muss schriftlich oder mündlich erfolgen. Und jetzt ist das doch per Kopfnicken möglich, ohne zu sprechen?

Geh mal in die Kneipe, zeige an der Theke deinen Zeige- und Mittelfinger und trinke die zwei Bier, die Du dann bekommst. Du hast, ohne ein Wort zu sprechen, einen Vertrag geschlossen. Klasse, oder?

Das Eigentumsübertragung erst nach Auszahlungsgrenze oder Ablauf erfolgt ist auch im deutschen Recht verankert.
Wo?
Es sei denn Du kennst irgend ein Institut(oder was auch immer) in Deutschland das Dir das Geld (oder auch was anderes ) auszahlt (gibt) bevor es fällig werden würde.
Häh? Wo steht denn auf dieser Seite, dass es eine Auszahlgrenze gibt?

Aber Klar weil Du es bist gehört Dir die Wohnung bevor Du die bezahlt hast oder die Versicherung bezahlt vor Ablauf nur weil Du den Vertrag unterschrieben hast
Du bist im falschen Film. Ich klicke Werbung und bekomme dafür eine Vergütung. Die Vergütung steht mir nach erbrachter Leistung zu. Wie kommst Du darauf, dass ich eine Vergütung möchte ohne Leistung?

Marty