Afghanisches Gesetz bestimmt Häufigkeit von S*x in der Ehe

... und ich halte Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, für sehr fortschrittlich und Weltoffen.

:ugly: ok
Also im Vergleich zu Afghanistan in bestimmten Bereichen durchaus. Aber wir sind noch lange nicht in der Realität da angekommen, wo wir "angeblich" schon längst sein sollten auf dem Papier.
 
Aber warum nicht erstmal vor seiner eigenen Tür kehren, bevor man andere Häuser renoviert.
Soweit ich weiß steht aber bei uns in keinem Gesetz, dass man alle vier Nächte dazu verpflichtet ist Geschlechtsverkehr zu haben. Ganz so weit sind wir zum Glück noch nicht.

Und wenn jemand so ein Gesetz in Afghanistan durchboxen will, wo Deutschland ja nun mal auch Aufbauhilfe in erheblichem Maße leistet, dann kann man sich da ruhig mal rühren.
 
Diesen Artikel gibt es im deutschen Recht, soweit ich weiß, seit ca. 10 Jahren nicht mehr. Auch gibt es natürlich in Deutschland keine "Schuldhafte Ehescheidung" mehr.

Der Paragraph §1353 BGB ist noch heute im BGB verankert.

Der mit der Eheschließung indizierten gegenseitiger Zuneigung entspricht, nach individuellem Verhältnis, nach dem traditionellen Eheverständen die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft (BGH NJW 67, 1079, Ausnahme bei Strafhaft), ferner die Pflicht zur ehelichen Treue.

Soweit ich weiß ist aber diese Auslegung nicht mehr ganz so richtig.
Moralisch hat die Ehefrau sicherlich noch die "Pflicht" dazu - rechtlich aber zum Beischlaf verurteilt zu werden oder deswegen eine Scheidung zu annulieren ist jedoch nicht mehr so aktuell...
 
Der Paragraph §1353 BGB ist noch heute im BGB verankert.

Nein der Wortlaut und auch der Sinn ist ein anderer


Das BGH Urteil ist von 1967 und somit mehr als 40 Jahre alt und natürlich hat es seine rechtliche Grundlage verloren.


§ 1353
Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie würdest Du denn
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
interpretieren? Alles kann, nichts muss? Dann bräuchte man den Paragraphen ja gar nicht.

Marty
 
[...] ich halte Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, für sehr fortschrittlich und Weltoffen.

Dieser Thread spricht ja wohl für sich...

Grundsätzlich finde ich es ja gut, dass Deutschland die für sich errungenen Werte in der Welt vertritt - man sollte das noch sehr viel konsequenter tun (und beispielsweise die Asylgesetze so anpassen, dass die Menschen, die nicht das Glück haben von unsere Gesetzen geschützt zu sein, hier auch tatsächlich Asyl erhalten wenn sie nicht unseren Wertmaßstäben entsprechend behandelt werden).
"Weltoffen" ist ein solches Verhalten allerdings nicht.
 
Wie würdest Du denn interpretieren? Alles kann, nichts muss? Dann bräuchte man den Paragraphen ja gar nicht.

Marty

Das steht doch ganz klar dort. Der Absatz 2 bezieht sich ganz allein auf den ersten Absatz.

Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

Im Prinzip bedeutet das, das einer für den anderen einstehen muß, nicht mehr und nicht weniger.

Vom Zwang zum Geschlechtsverkehr oder ähnlichen ist in keinem deutschen Gesetz mehr die Rede. Darüber muß man auch nicht Diskutieren, denn das ist ein Fakt. Und das ist sehr gut so. Das Problem was ich hier sehe, ist einfaches Halbwissen und man zieht Sachen heran die längst überholt sind und nur deswegen, weil man googelt, sich den ersten Beitrag halb durchliest und dann falsche Dinge kundtut.
 
Das steht doch ganz klar dort. Der Absatz 2 bezieht sich ganz allein auf den ersten Absatz.
"Eheliche Lebensgemeinschaft" ist also "ganz klar" und hinterlässt null Interpretationsspielraum?

Im Prinzip bedeutet das, das einer für den anderen einstehen muß, nicht mehr und nicht weniger.

Siehst Du, also doch Interpretationsmöglichkeiten, andere Meinung hier: https://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/die-eheliche-lebensgemeinschaft-und-ihre-pflichten/

gekürzt:
Eine nur von dem einen herrührende Verweigerung kann dann eine ehliche Pflichtverletzung darstellen, die nach der juristischen Literatur evt. unterhaltsrechtlich relevant sein kann. Natürlich darf der S*x nicht erzwungen werden

Also: Kein S*x, weniger Unterhalt...

Vom Zwang zum Geschlechtsverkehr oder ähnlichen ist in keinem deutschen Gesetz mehr die Rede.
Es ist ein Scheidungsgrund. Kein S*x=Scheidung möglich. Wie ist das denn in dem afghanischen Gesetz? Wird die Frau da erschossen oder kann sich der Mann auch nur scheiden lassen?

Marty
 
Es ist ein Scheidungsgrund. Kein S*x=Scheidung möglich. Wie ist das denn in dem afghanischen Gesetz? Wird die Frau da erschossen oder kann sich der Mann auch nur scheiden lassen?
Marty

Also, nach islamischem Recht (Scharia) kann der Mann sich von der Frau trennen indem er sie dreimal hintereinander (vor Zeugen?) freigibt. Er muss dazu eine spezielle Formulierung verwenden und dann ist die Ehe geschieden. Die Frau kann das - meines Wissens nach - nicht.
Aber: Ich weiß nicht, ob das heute in der islamisch geprägten Welt noch so praktiziert wird. Das neue Gesetz in Afghanistan nach dem Krieg ist, nach meinem Kenntnisstand, wieder sehr dicht an das islamische Recht gekoppelt, aber in dieser Einzelfrage bin ich nicht sicher informiert.
 
Es ist ein Scheidungsgrund. Kein S*x=Scheidung möglich. Wie ist das denn in dem afghanischen Gesetz? Wird die Frau da erschossen oder kann sich der Mann auch nur scheiden lassen?

Marty

Nein, es gibt in Deutschland nur einen einzigsten Scheidungsgrund und das ist das "Scheitern der Ehe".
"Scheitern der Ehe" ist klar definiert. Ein Jahr getrennt lebend und man kann sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden lassen oder eben 3 Jahre getrennt lebend. Andere Gründe für eine Scheidung einer Ehe gibt es nicht.
 
Wenn ich mir so überlege, dass Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe bei uns erst seit 1998 richtig in den Straftatbestand übergegangen ist, so wundert mich dieses Gesetz in Afganistan wenig.
Auch wir haben in den letzten Jahren kämpfen müssen, genauso wie jetzt die Männer kämpfen um Gleichbehandlung.
Wir sind noch lange nicht so fortschrittlich, wie wir immer tun. ;)

Jope so ist es.
Nur verstehe ich gerade nicht wo Männer um gleichbehandlung kämpfen ?
Ich mein wenn ich solidarsich mit den Mädels bin die ich kenne usw. und für gleiche löhne usw. mitkämpfe dann würd ichs verstehen aber so wars wohl nicht gemeint
 
Wenn Sexverweigerung in der Ehe ein Scheidungsgrund wäre, dann könnten wohl 95% der geschlossenen Ehen spätestens ein halbes Jahr nach den Flitterwochen geschieden werden... Dann iss nämlisch rummmmm... :-?
 
Wenn Sexverweigerung in der Ehe ein Scheidungsgrund wäre, dann könnten wohl 95% der geschlossenen Ehen spätestens ein halbes Jahr nach den Flitterwochen geschieden werden... Dann iss nämlisch rummmmm... :-?
Wieviele verheiratete Paare kennst du denn, bei denen nach einem halben Jahr schon nichts mehr läuft?