News Ärzte reanimierten Patient: Er verklagte sie, wegen dabei verlorenen Zähnen

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 22.05.2010 um 19:17:00 Uhr veröffentlicht:
Ärzte reanimierten Patient: Er verklagte sie, wegen dabei verlorenen Zähnen
Shortnews

In einem Krankenhaus in Dillingen war im Februar 2009 ein Herzinfarktpatient eingeliefert worden. Ein Stunde hatten die Mediziner um sein Leben gekämpft und gewonnen. Doch der Wiedergenesene verklagte die Ärzte auf Schmerzensgeld: 4. 000 Euro wollte er von ihnen, wegen drei ausgeschlagenen Zähnen. Dem damals 46-Jährigen waren während der Beatmung mit einem Schlauch offenbar drei Zähne verloren gegangen. Und dies nicht genug: die Brille war ebenfalls beschädigt worden. Ein erster Prozess gegen die Ärzte am Augsburger Landgericht ging zu Gunsten der Mediziner aus. Nun hat der Mann erneut das höhere Gericht, das Oberlandesgericht, angerufen. In der ersten Verhandlung wurde klargestellt, dass es bei einer Reanimation durch Notärzte durchaus zu Zahnbeschädigungen kommen kann. So etwas sei ein "unvermeidbares Risiko". Mitte Juni erfolgt das Urteil.
 
Hab das gerade gefunden und mir gedacht ob das nicht was zum diskutieren währe :biggrin:

Also mal ganz ehrlich wie Gierig muss man sein,nach einer Lebensrettenden OP,wegen ein paar Zähnen,Geld zu verlangen :-?
Ich würde mir lieber die Zähne rausreissen lassen,wenn ich dafür nicht Sterben müsste(Ok vielleicht ein schlechter Vergleich)
Eure Meinung dazu.

lg
chaoslord93
 
Solche Leute find ich komisch.
Er sollte glücklich sein das er noch lebt denn er könnte auch sterben doch die medizinier halfen ihn.
Wie kann man seinen retter verklagen?
Find ich komisch
 
Ich frag mich, wer ihn auf die Idee gebracht hat, zu klagen. Ob sein Anwalt vllt. geldgeiler war als er selbst? Hat ein "netter" Kollege der Notärzte vllt. nen dezenten Tip gegeben?

Damit seine Klage Erfolg hat, muß er den Ärzten ja nachweisen, daß sie Fehler begangen haben, die bei ordungsgemäßer Behandlung nicht passiert wären. Das wird nicht möglich sein. Ein Arzt ist durch den Hippokratischen Eid verpflichtet, Leben zu retten. Alles andere hat hintenan zu stehen.
 
Hallo,

eigentlich sollte jeder auch wissen, dass es so ist, dass Lebensretter vor jeglicher Strafverfolgung bei Verletzungen geschützt sind.
Heißt egal ob ich Laie bin oder Mediziner, wenn ich jemandem der vor meinen Augen wg Herzstillstand oder anderer Umstände zusammenbricht, nicht mehr atmet usw, und ich ihm bei der Herzmassage
eine oder mehrere Rippen breche und damit schlimmstenfalls die Lunge verletze,
kann weder der Verunglückte noch wird der Staatsanwalt hier ermitteln und von mir Schmerzensgeld zahlung gewähren.
Demzufolge steht also die Lebensrettung fraglos ganz klar über mögliche Schäden, wie ausgeschlagene Zähne oder auch andere Verluste.
Anderswiederum wird bestraft, wer sich nicht bemüht einem Verunglückten zu helfen das Leben zu behalten.
Haftung bei Hilfeunterlassung
Ich denke die Richter haben den Herren sicherlich aufgeklärt. Und die Kosten für den Zahnersatz wird er sicherlich durch die Unfallkasse ersetzt bekommen haben. Der ärmste hat wahrscheinlich gar nicht mal erfasst, dass er ohne die Ärzte und die unmittelbare Hilfe NICHT überlebt hätte bzw nicht ohne Beeinträchtigungen hätte weiterleben können, was sind schon Zähne und Brille dagegen.

Liebe Grüße
und schöne Pfingsten
 
Zuletzt bearbeitet:
öhm von der hirnlosen Gier mal abgesehn, wenn man einen Herzinfarkt hatte, kommt öfters auch noch ein Zweiter und beim nächsten mal liegt er vielleicht bei den selben Ärzten die dann eventuell vorsichtiger sind und es nach 55 Minuten dann doch lieber sein lassen
 
Also in meinem Fall ist der Sachverhalt ganz klar, dass der Patient mit seiner Klage keine Chance auf Erfolg hat. Es geht da um eine "Werte-Abwägung", dass das Überleben gewichtiger ist, als eine potentielle Körperverletzung, die man zu "dulden" hat. Ich muss beruflich bedingt jedes Jahr meinen Reanimationsschein aufs neue machen und jedes Mal wird ganz klar festgestellt, dass potentielle Verletzungen im Rahmen einer Reanimation von keinem Gericht verurteilt würden...

LG
Bernhard
 
Ich sehe da auch keine Chance auf Erfolg... Beim intubieren kann es nunmal passieren, dass die Schneidezähne abbrechen, wenn etwas schiefgeht.

Natürlich sollte das einem geübten Arzt nicht passieren, aber welcher Arzt intubiert schon regelmäßig in Notfallsituationen? Wohl nur ein Notarzt... Und ob der Arzt, der die Zähne verletzt hat einer war, weiß man ja nun nicht...


Außerdem finde ich es schon eine Frechheit, seinen Lebensretter im Nachhinein noch zu verklagen... Nichts für Ungut, aber das geht einfach nicht!

Lg
 
Jein, denn es reicht, wenn man einen Notarzt ruft. Selbst helfen muß man nicht.

Das ist richtig Birnchen, aber immerhin ist Hilfe holen ja auch schon Hilfe. Das es so formuliert ist, hat sicher auch einen Sinn, wenn es leider auch denen "nützt" die eigentlich helfen könnten, aber jemand der selber chronisch schwer krank ist, könnte sich selber dabei gefährden, wenn er reanimieren muss
Wenn man am Telefon sagt dass der Verletzte nicht atmet, und vllt begründet warum man selber nicht helfen kann. So oder so sind die Retter schnell vor Ort .
Reanimation ist nämlich körperlich ein sehr schwerer Einsatz- auch wenn es genial ist, wenn man sowas erlebt bzw selber reanimiert, und den Rettern sagen kann, der Verunglückte atmet, seit einer Minute wieder alleine.
Und weil jemand meinte meine Aussage sei falsch:
In meinem Fall hatte die alte Dame einen Rippenbruch erlitten durch die Versuche sie wieder zum atmen zu bringen- ich war im Dienst im KKH-
ich wurde weder disziplinarisch noch gesetzlich dafür verantwortlich gemacht. Als sie wieder in unser Haus verlegt wurde vergesse ich niemals ihr dankbares Lächeln, dass sie allen schenkte auf unserer Station. Heutzutage könnte ich auch nur noch per Handy Hilfe holen :(
 
Ich finde eine absolute Verurteilung des Klagenden falsch.

Erst hab ich genau so gedacht wie ihr, aber dann ist mir eines klar geworden:

Die Klage impliziert, dass der Kläger davon ausgeht, dass die verlorenen Zähne nicht etwa reguläre Folge der Wiederbelebung, sondern grobes Fehlverhalten der beteiligten Ärzte war.

Sollte man jetzt so ein Fehlverhalten dulden, nur, weil das Wichtigste erreicht wurde? Ich bin da sehr skeptisch.

Nehmen wir an, es war tatsächlich Fehlverhalten der Ärzte. Wobei machen die Ärzte noch Fehler und wann führt so ein Fehler das erste Mal zum Tode eines Patienten?
Andererseits sollte ein Arzt beim Reanimieren natürlich anderes im Kopf haben als ob er alles 100% richtig macht um nicht später verklagt zu werden.

Also ich seh es nicht ganz so einfach. Man muss von einer vermuteten schlechten Arbeit ausgehen und die darf man gerade bei Ärzten nicht einfach dulden. Gerade Ärzte müssen perfekte Arbeit leisten und die, die es nicht tun müssen - mal abgesehen davon, dass das nicht praktikabel ist, da einfach zu wenig Ärzte vorhanden sind - ihren Job verlieren.

Ich jedenfalls möchte mich darauf verlassen können, dass der Arzt genau weiß, was er tut.
 
Jeder, der in erster Hilfe ausgebildet wird, weiß, dass man unter Umständen bei der HLW dem zu Rettenden das Brustbein brechen kann. ist dass dann auch eine klagewürdige Körperverletzung?

Es geht um Notfallmedizin, und da sind die Methoden nun mal auf Schnelligkeit ausgelegt, nicht auf Ästhetik!
 
Jeder, der in erster Hilfe ausgebildet wird, weiß, dass man unter Umständen bei der HLW dem zu Rettenden das Brustbein brechen kann. ist dass dann auch eine klagewürdige Körperverletzung?

Liest du nicht oder verstehst du nicht?

Ich verklaage auch niemanden, weil er mir eine Impfung (=Spritze) gibt. Verletzungen, die in der Natur der Sache liegen sind zu akzeptieren. Wie ich aber sagte unterstellt die Klage falsches Verhalten der Ärzte und das ist nicht zu tollerieren. Schön, dass es diesmal ein Leben (trotzdem) gerettet hat, aber die nächsten 3 Male kostet es vielleicht jeweils ein Leben.

Wenn es sich natürlich heraus stellt, dass es nicht vermeidbar war (in der Situation), dann ist die Verletzung hinzunehmen. Dann wird die Klage aber auch einfach abgewiesen und gut ist.
 
Wie ich aber sagte unterstellt die Klage falsches Verhalten der Ärzte und das ist nicht zu tollerieren.

Ein Sachverständiger machte klar: Es passiert selbst erfahrensten Anästhesisten und Notärzten, dass bei einer Reanimation beispielsweise Zähne ausgeschlagen werden. Das sei ein unvermeidbares Risiko, mit dem man leben müsse. In einer Notfall-Situation liege der Patient nicht ideal oder bewege sich ruckartig. Wenn dann zur Beatmung ein metallenes Gerät in den Rachen eingeführt werden muss, könne es leicht zu solchen Unfällen kommen.

Quelle

Schön, dass es diesmal ein Leben (trotzdem) gerettet hat, aber die nächsten 3 Male kostet es vielleicht jeweils ein Leben.

Fehlende Zähne haben, soweit ich weiß, noch nie jemanden umgebracht.
 

Ok, in die Quelle hab ich nicht geguckt, trotzdem halte ich ihm nicht vor, dass ganze zu kritisieren, sondern lediglich, dass er sich vor einer Klage nicht ausreichend informiert hat. Es kann aber natürlich noch genau so gut sein, dass die Zeitung das nur als Tatsache aufbauscht und es heutzutage eigentlich gar nicht mehr so unvermeidbar ist und zum Beispiel auf mangelnde Ausstattung des KH hinweißt.

Fehlende Zähne haben, soweit ich weiß, noch nie jemanden umgebracht.

Medizinisches Fehlverhalten aber... kann hier eigentlich niemand größere Zusammenhänge sehen?

Es geht mir lediglich darum, nicht gänzlich das kritisieren (und nichts anderes ist eine Klage ja im Prinzip) von Ärzten einzustellen, nur, weil sie etwas gutes für einen getan haben. Sie haben etwas gutes gemacht. Schön, aber auch etwas schlechtes. Wenn das gut vermeidbar gewesen wäre sollten die Ärzte dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Mal ganz anderes Beispiel: Wir kritisieren das Bildungssystem. Warum? Es bildet uns doch. Es bildet aber nicht so sehr, wie wir es uns erhoffen. Im Prinzip gleicher Sachverhalt.
 
Ok, in die Quelle hab ich nicht geguckt, trotzdem halte ich ihm nicht vor, dass ganze zu kritisieren, sondern lediglich, dass er sich vor einer Klage nicht ausreichend informiert hat.

Meiner Meinung nach, ist das eine Frage nach gesundem Menschen Verstand.
Es geht um, bei einer Reanimation, ausgeschlagene Zähne.

Eine Reanimation ist keine saubere und in Ruhe durchgeführte Prozedur, sondern pure Hektik und z.T. ein unglaublicher Kraftakt. Jeder steht unter Stress und der wird, bei einer einstündigen Prozedur, sicher nicht sinken.
Es ist absolut nicht verwunderlich, dass da beim Einführen von metallischen Gegenständen in den Mund die Zähne beschädigt werden.

Man sollte mal im Hinterkopf behalten, dass es lebensrettende Eingriffe gibt, wie z.B. die Tracheotomie (natürlich nur als ultima ratio), bei der man durch die Halsweichteile einen Schnitt in die Luftröhre macht. Schlecht oder falsch durchgeführt wäre das tödlich.

Man muss eben zwischen Risiko und Gewinn abwägen. Doch wenn ich die Möglichkeit habe, einen Patienten zu retten und ihm dafür notfalls drei Zähne einschlagen muss, weil er z.B. in einem Krampfanfall den Mund nicht öffnet, dann würde ich keine Sekunde zögern.


Medizinisches Fehlverhalten aber... kann hier eigentlich niemand größere Zusammenhänge sehen?

Doch, aber wenn es nur um ausgeschlagene Zähne geht, sind "größere Zusammenhänge" irrelevant.

Sie haben etwas gutes gemacht. Schön, aber auch etwas schlechtes. Wenn das gut vermeidbar gewesen wäre sollten die Ärzte dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Richtig.
Ich sage, dass der Verlust der Zähne durch einen notwendigen Eingriff verursacht wurde und in keinem Vergleich zum geretteten Leben steht.

Daher verurteile ich das Verhalten des Patienten.

Mal ganz anderes Beispiel: Wir kritisieren das Bildungssystem. Warum? Es bildet uns doch. Es bildet aber nicht so sehr, wie wir es uns erhoffen. Im Prinzip gleicher Sachverhalt.

Ja, und verklagen wir deshalb Lehrer auf Schadensersatz?
 
Fehlverhalten der Ärzte? Wurde dem Verunfallten ein Bein amputiert? Nein durch den Tubus brachen Zähne heraus, es ist wohl auch eine Art der Darstellung des Artikelschreibers^^. Selbst bei einer OP geplant und vorbereitet,# bei der ich beatmet werden muss, werde ich drauf hingewiesen, (und muss es unterschreiben!!!!), dass es mich Zähne kosten kann, es wird auch explizit nach lockeren Zähnen da gefragt, im Notfall geht das nicht.

@BuddyJesus, du hast ganz recht, sehe es genauso, ich habe allerdings gelernt dass man eine Kieferklemme (sofern nicht anatomisch bedingt durch verwachsungen usw. mit einem Griff binnen einer sekunde lösen kann^^ - damit will ich aber nichts gegen deine Argumente sagen, im Gegenteil. Denn: jede Wiederbelebung ist eine Geschichte für sich, man denkt nur an das Leben das da am seidenen Faden hängt, man kämpft gegen die Uhr, weil es bleiben nur wenige Minuten um schwere Schäden am Gehirn zum Beispiel zu vermeiden.
 
Jeder, der in erster Hilfe ausgebildet wird, weiß, dass man unter Umständen bei der HLW dem zu Rettenden das Brustbein brechen kann. ist dass dann auch eine klagewürdige Körperverletzung?

Es geht um Notfallmedizin, und da sind die Methoden nun mal auf Schnelligkeit ausgelegt, nicht auf Ästhetik!

Es gibt sogar den Spruch: Eine HLW ohne gebrochenes Brustbein ist keine ordentlich gemachte...
 
Mal so nebenbei, ich meine als ich mit Narkose operiert wurde, dass ich da unterschreiben musste, dass ich unterrichtet wurde, dass evtl. die Zähne dadurch kaputt gehen können...

Er hat zwar nichts unterschrieben, aber in Notsituationen steht ja wie gesagt Leben > Tod ...

Keine Ahnung wie man da zum klagen kommt, würds mir eingehen lassen, wenn er die Versicherrung verklagt, weil er keine neuen Zähne bekommt, aber das ist ja lächerlich. Und da wundert man sich, dass die hochausgebildeten Ärzte lieber ins Ausland gehen.