Ärger mit den Nachbarn

Milueli55

New member
3 August 2013
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Hallo,
wir wohnen seit fast 15 Jahre in einem 4 Familienhaus.,und hatten bis Februar 2013 das alleinige Nutzungsrecht für den Garten.
Nun hat uns der Vermieter diese gekündigt,denn die neuen Mieter wollen auch in den Garten.

Als wir nun nach zwei Wochen aus dem Urlaub kamen,war unser Garten verändert.
Die neuen Mieter haben Bäume abgesägt,Blumen (die gerade blühten)und andere Sträucher rausgerissen.Das waren alles Sachen die wir angepflanzt hatten.
Daraufhin haben wir unseren Vermieter angerufen,und um ein Gespräch gebeten, mit den neuen Mietern und ihm.
Der ist im moment krank, und hat es auf später verschoben.

Nun kam ich gestern von der Arbeit:Da haben die doch im Garten einen Pool aufgestellt (Ca 5x5m),mit Umweltsanlage.
Ich wieder den Hauswirt angerufen:immer noch krank.
Er käm wenn er wieder auf dem Damm ist.
Hat einer eine Idee was kann ich jetzt machen????

Danke im vorraus für eure Hilfe.
MFG Margret P.
 
Und jetzt? 8O Was genau ist das Problem?

Das die Nachbarn den Garten nutzen dürfen und das auch tatsächlich machen?

Grundsätzlich kann ein Vermieter das Aufstellen eines Pools im Garten nicht ohne weiteres verbieten.
Alles andere hängt von den Verträgen ab, die ihr bzw. eure Nachbarn mit dem Vermieter geschlossen habt und aus denen sich das Nutzungsrecht und den Umfang ergibt. Wenn dort nichts speziell geregelt ist, müsst ihr versuchen euch da irgendwie zu einigen.

Schonmal das direkte Gespräch mit den Nachbarn gesucht?

Gruß Aru
 
Was hat das mit dem Vermieter zu tun? In einem "nur" 4 Familien Haus wird es doch möglich sein, einfach mal mit den neuen Mietern in Kontakt zu treten. Stellt Euch doch völlig unvoreingenommen einfach mal dort vor, begrüßt die neuen Mieter und kommt mit ihnen ins Gespräch.

Im Zuge dessen kann man ja auch auf die Gartennutzung zu sprechen kommen. Ich bin mir sicher wenn ihr untereinander kurz absprecht wer was gerne machen will und was ihr dort gepflanzt habt, kommt es in Zukunft nicht mehr zu solchen Situationen.

Das mit dem Pool wirst Du nicht unterbinden können, aber mal ehrlich: Freundet Euch doch mit den neuen Nachbarn an und ich bin mir Sicher dann dürft Ihr den Pool ebenfalls mitbenutzen.


Es gibt nichts wichtigeres als Kommunikation, anders ist ein Zusammenleben nur schwer möglich.
 
Und stört das sie einfach alles zerstören,kaputt machen, was WIR gepflanzt haben.

Wer Geld oder Arbeit in fremdes Eigentum investiert bekommt halt mal immer wieder die Arschkarte. Offenbar hattet ihr ja nun 6 Monate Zeit über die Gartennutzung zu reden und habt es nicht getan, dass sie jetzt ausgerechnet in euren Urlaub euch vor vollendete Tatsachen stellen lässt für die weitere Kommunikation schon mal böses ahnen :ugly:

Sucht ein faires und entgegenkommendes Gespräch, wenn nicht mal das funktioniert solltet ihr denen den Garten besser ganz überlassen weil ihr ansonsten bis auf Ärger sowieso nichts mehr davon haben werdet.
 
[...] Hat einer eine Idee was kann ich jetzt machen????
Ja. Geh' zum Mieterschutzbund. Dort wirst Du Mitglied und kannst jederzeit Rechtsberatung in Anspruch nehmen (ohne Zusatzkosten). Dieser ist zwa vor allem in Fragen Mieter versus Vermieter zuständig, aber ich selbst bin seit Jahren dort Mitglied und auch zufrieden.

So wie es aussieht, hat Dein Vermieter die neuen Mieter nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass euer Grundstück ein gemeinschaftlich genutztes Grundstück ist, weswegen sie dort tun und lassen, was sie wollen. Falls die neuen Mieter es doch wissen sollten und dennoch sich nicht danach verhalten, dann würde ich den Pool nachts einen Haufen rein setzen. Oder gleich ein wenig einstechen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das der beste und rechtlich einwandfreie Weg ist. Deswegen solltest Du, bevor Du meinen Rat annimmst, noch mit dem Mieterschutzbund sprechen, den es sicher auch in Deiner Stadt gibt.
 
Falls die neuen Mieter es doch wissen sollten und dennoch sich nicht danach verhalten, dann würde ich den Pool nachts einen Haufen rein setzen. Oder gleich ein wenig einstechen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das der beste und rechtlich einwandfreie Weg ist. Deswegen solltest Du, bevor Du meinen Rat annimmst, noch mit dem Mieterschutzbund sprechen, den es sicher auch in Deiner Stadt gibt.
Sorry, aber du kennst weder Sach- noch Rechtslage genau und rätst zu einer Straftat? :think:
Sowas ist das letzte... :sick:

Und an den TE nochmal die Frage:
Schonmal das direkte Gespräch mit den Nachbarn gesucht?

Gruß Aru
 
Sorry, aber du kennst weder Sach- noch Rechtslage und rätst zu einer Sachbeschädigung? :think:
Sowas ist das letzte... :sick:
Das Letzte wäre es, zu Körperverletzung zu raten. So ist es gewissermaßen nur ein Quid-pro-quo, bezugnehmend auf die geschilderte Sachlage.

Wer meine Sachen (Pflanzen, die ich gepflanzt habe, gelten ja als Sache) vorsätzlich zerstört, müsste im Zweifel auch damit rechnen, fortan in einem mit Fäkalien verschmutzten Pool zu baden. Und wenn das nicht hilft, dann müsste man da eben halt irgendwie das Wasser ablassen, damit vor Ort wieder Tulpen und Nelken gedeihen können. Je nach Temperament. Man kann natürlich auch umziehen, die Schnauze halten oder das Gespräch suchen. Aber ich denke, es ist davon auszugehen, dass man sich nicht an ein Forum wendet und um Hilfe bittet, wenn man nicht schon die neuen Mieter darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie nicht der Nabel der Welt und auch nicht die alleinigen Nutzer des Gartens sind.

Wie auch immer. Ich habe ja eindeutig geschrieben, dass der Gang zum Mieterschutzbund anderer Endlösungen vorzuziehen ist. Letztlich ist dieser Bund auch dafür da, Streitigkeiten zwischen Mietern beizulegen; nicht nur Mieter gegen Vermieter. Notfalls auch gerichtlich, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die zunächst eine außergerichtliche Einigung anstreben. Und das alles gratis (wenn man von Mitgliedsbeitrag absieht). Besser geht es kaum.
 
Man hat nur ein Problem, wenn man sich selbst eines macht. Ich sehe da kein Problem. Ihr habt keine alleinige Nutzung mehr. Setzt euch mit allen Parteien auseinander die den Garten mit nutzen dürfen und sprecht euch ab.

Das einfachste wäre (weiß leider nicht wie groß der Garten ist) den Garten in gewisse Bereiche einteilt wo jeder sein eigenes Süppchen kochen kann...
 
Wer meine Sachen (Pflanzen, die ich gepflanzt habe, gelten ja als Sache) vorsätzlich zerstört, müsste im Zweifel auch damit rechnen, fortan in einem mit Fäkalien verschmutzten Pool zu baden. Und wenn das nicht hilft, dann müsste man da eben halt irgendwie das Wasser ablassen, damit vor Ort wieder Tulpen und Nelken gedeihen können. Je nach Temperament. Man kann natürlich auch umziehen, die Schnauze halten oder das Gespräch suchen.
Ich korrigiere mal meine obige Aussage...
Sowas ist das letzte... :sick:
In: Leute wie du sind das letzte... :sick:

Ich hab, dazu passend, übrigens ein interessantes Zitat gelesen, noch gar nicht lange her.
Der Armselige, Übelgesinnte hohnlacht über alles
Und weiß doch selbst nicht was er wißen sollte, daß er nicht fehlerfrei ist.
;)

wenn man nicht schon die neuen Mieter darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie nicht der Nabel der Welt und auch nicht die alleinigen Nutzer des Gartens sind.
Das gilt aber, und nicht nur in diesem Fall, für beide beteiligte Parteien...

Den grundsätzlichen Fehler des TE bemerkt der aufmerksamme Leser bereits im Startpost:
Als wir nun nach zwei Wochen aus dem Urlaub kamen,war unser Garten verändert.
Es ist eben nicht ihr Garten und war es auch nie gewesen... Es ist der Garten des Hausbesitzers und es bestand lediglich ein Nutzungsrecht. Wenn sich dieses jetzt geändert hat (ich geh' einfach mal davon aus, daß das mit der Kündigung des alleinigen Nutzungsrecht rechtlich i.O. war) muss man sich halt mit der neuen Situation und den Nachbarn arrangieren.

Immerhin kann ich die Leute auch gut verstehen... Wenn ich das Nutzungsrecht für einen Garten habe und dieses nicht vertraglich eingeschränkt ist, dann will ich den Garten, für den ich u.U. sogar bezahle, auch uneingeschränkt nutzen können. Hier wäre es tatsächlich Sache des Vermieters gewesen, den Garten zu teilen oder für die einzelnen Parteien festzulegen, in welchem Umfang die Nutzung erfolgen darf.
Wenn das nicht vertraglich festgehalten ist, dürfen beide Parteien den Garten gleichberechtigt nutzen und müssen sich halt untereinander einigen. Und das am besten mit Vernunft und Menschenverstand...
Beides Eigenschaften, über welche Idioten, die in Pools shicen meiner Meinung nach nicht verfügen...

Gruß Aru
 
kam letzten im TV! Aufblasbarer Pool im Garten kann nicht verboten werden! Außerdem wie schon gesagt wurde.... es ist ein Gemeinschaftsgarten auch wenn ihr 15 Jahre ihn alleine genutzt habt! Und wie schon gesagt muss am Ende nur das was von Vermieter gepflanzt/ gebaut wurde erhalten bleiben, alles andere kann jeder nach belieben verändern/ rausreißen.....

such das Gespräch und klärt das.... es gibt nichts schöneres als gemeinsam am WE zusammen im Garten zu sitzen, den Pool zu nutzen und zu grillen oder so.... außer du bist schon 70 und ein Spießer ;)
 
Auch ein zum Mietobjekt gehörender Garten darf vom Mieter nach seinen Vorstellungen gestaltet werden. Bei der Auswahl der Blumen sind ihm kaum Grenzen gesetzt. Ob er nun Rosen oder Geranien, Stachelbeeren oder Johannisbeeren pflanzt, kann der Mieter selbst entscheiden. Auch Gemüsebeete und Komposthaufen sind erlaubt. Wichtig ist nur, dass der Garten nicht seine ursprüngliche Struktur verliert. Ein Pool oder Teich beispielsweise müssen in jedem Fall genehmigt werden.

Quelle = https://www.mieterverein-muenchen.d...duerfen/767754a8c7af74dddd959176f8a656db.html
 
Wichtig ist nur, dass der Garten nicht seine ursprüngliche Struktur verliert. Ein Pool oder Teich beispielsweise müssen in jedem Fall genehmigt werden.
Wenn er eingegraben bzw. ausgehoben wird... Dann ist es eine bauliche Veränderung und bedarf einer Genehmigung.

Wenn das Schwimmbecken / der Pool nur aufgestellt oder aufgeblasen wird und "rückstandslos" wieder abgebaut werden kann, eben nicht.


AG Kerpen 15.1.2002, 20 C 443/01

AG HH-Wandsbek, 2.11.1995, 713 b C 736/95
...bei der Hundehütte habe es sich um eine lose auf Gehweglatten aufgestellte kleine Holzhütte gehandelt. Sie war weder mit dem Erdreich noch mit der Hauswand fest verbunden. Der Fall sei vergleichbar mit einem im Sommer im Garten aufgestellten Planschbecken oder dem Aufstellen von Gartenmöbeln. Eine derartige Nutzung sei nicht zustimmungsbedürftig.
oder:
https://www.frag-einen-anwalt.de/MietrechtKuendigungGartenmitbenutzung-__f150578.html
Steht die Gartennutzung im Mietvertrag, dann ist der Vermieter verpflichet Ihnen ein Stück des Gartens zuzuweisen ... Sie dürfen alle Geräte aufstellen, die ohnne weiteres entfernt werden können, wie Schaukel, Sandkasten oder Planschbecken.
Gruß Aru
 
@Arusiek, ich wäre vorsichtig mit Gerichtsurteilen welche nicht für alle gelten;)

Ein Pool von 5X5 Metern ist ein großer Pool.
Selbst wenn der nur aufgestellt wird leidet das Graß darunter.
Dann gibt es Gemeinden die es untersagen eine so große Wasserfläche im Garten zu installieren.
Man sollte auch nicht vergessen das der Eigentümer des Pools eine gewisse Sicherungspflicht-Aufsichtsplicht hat.

Klar ist ( wie schon von anderen Usern geschrieben ) das erstmal das gespräch mit ALLEN beteidigten gesucht werden sollte.
 
Gemeinsame Nutzung hin oder her, ich glaube aber nicht, dass der neue Gartennutzer einfach das Recht hat, das Eigentum (die Pflanzen) eines anderen zu zerstören. Das würde ich als Sachbeschädigung ansehen.
 
ich glaube aber nicht, dass der neue Gartennutzer einfach das Recht hat, das Eigentum (die Pflanzen) eines anderen zu zerstören. Das würde ich als Sachbeschädigung ansehen.

Ich sehe dort nach wie vor kein rechtliches Problem zwischen Mieter/Vermieter, sondern ausschließlich ein kommunikatives Problem zwischen zwei Mietparteien.

Sowas klärt man weder über den Vermieter, geschweige denn über Gerichte. Einfach mal miteinander reden.
 
Ich korrigiere mal meine obige Aussage...
In: Leute wie du sind das letzte... :sick:
Na Herr Moderator, geht das nicht schon in Richtung Beleidigung, hm? Mal vielleicht doch den Wirsing benutzen vor dem Schreiben oder klappt das nicht mehr?

Wie auch immer, ich habe meine Meinung dazu kund getan. Ich wiederhole: Er/sie soll zum Mieterschutzbund gehen, die kümmern sich im Sinne einer friedlichen und außergerichtlichen Lösung.
 
@Arusiek, ich wäre vorsichtig mit Gerichtsurteilen welche nicht für alle gelten;)
Das ist sicher richtig... Aber so funktioniert Recht nunmal ;)
Deswegen hab ich ja extra schon 2 Urteile gepostet, wenn man etwas sucht, findet man bestimmt noch einige mehr, die alle in die Richtung gehen.

Ein Pool von 5X5 Metern ist ein großer Pool.

Dann gibt es Gemeinden die es untersagen eine so große Wasserfläche im Garten zu installieren.
Groß ist relativ...
Genehmigungspflichtig sind Pools i.d.R. aber erst ab 100m³ Inhalt. Da müsste der hier erwähnte Pool 4m tief sein...

Selbst wenn der nur aufgestellt wird leidet das Graß darunter.
Man sollte auch nicht vergessen das der Eigentümer des Pools eine gewisse Sicherungspflicht-Aufsichtsplicht hat.
In der Regel geht mit einem Gartennutzungsrecht, auch die Pflicht zur Gartenpflege an den Mieter...
Er muss also evtl. zerstörte Rasenfläche wieder herstellen sofern der Pool überhaupt auf einer solchen steht... (aus dem Post für mich nicht zu erkennen)

Daß mit der Nutzung des Gartens generell Pflichten auf den Mieter übergehen und er auch für evtl. entstehende Schäden haftbar ist, steht außer Frage, hat aber auch mit der Sache erstmal wenig zu tun... Weder Sorgfalts- noch Haftpflicht schränken ein Nutzungsrecht ein.

Es wäre doch auch sinnlos, die Nutzung eines z.B. öffentlichen Grillplatzes deshalb in Frage zu stellen. ;)


Na Herr Moderator, geht das nicht schon in Richtung Beleidigung, hm?
Öhm... Nein.
Das beruht auf meiner Meinung bzw. dem Bild, daß du mit deinen Aussagen in diesem Thema von dir selbst gezeichnet hast.

Ich wiederhole: Er/sie soll zum Mieterschutzbund gehen, die kümmern sich im Sinne einer friedlichen und außergerichtlichen Lösung.
Auch das ist erfahrungsgemäß nicht richtig. Der Mieterschutzbund reicht dich direkt an einen einen RA weiter... Dieser verdient an einer erfolgreichen Klage mehr, als bei einer außergerichtlichen Einigung...
Und schon hast du einen weiteren Kindergartenstreit, der unsere Gerichte blockiert obwohl er wahrscheinlich in einem (vernünftigen) 15-Minuten Gespräch hätte beigelegt sein können.

Gruß Aru
 
Öhm... Nein.
Das beruht auf meiner Meinung bzw. dem Bild, daß du mit deinen Aussagen in diesem Thema von dir selbst gezeichnet hast.
Also öhm, ich denke schon. Da ich von Dir sicherlich keine Entschuldigung erwarten kann, fordere ich Dich hiermit erstmalig und letztmalig auf, es zukünftig zu unterlassen. Es interessiert mich auch überhaupt nicht, worauf Deine Beleidigung beruht. Noch viel weniger interessiert es mich, was Du über mich denkst. Wenn Du eine andere Meinung als ich zu einem Thema hast, dann äußere sie oder behalte sie für Dich; aber versuche es vor allem ohne Beleidigungen.

Zurück zum Thema:
Auch das ist erfahrungsgemäß nicht richtig. Der Mieterschutzbund reicht dich direkt an einen einen RA weiter... Dieser verdient an einer erfolgreichen Klage mehr, als bei einer außergerichtlichen Einigung...
Die Fälle, die ich dem Mieterschutzbund übertragen habe, wurden alle außergerichtlich beigelegt. Im Gegenteil wurde mir vom Mieterschutzbund sogar eine außergerichtliche Einigung empfohlen, als ich viel lieber vor Gericht gezogen wäre. Zumindest trifft das auf den Mieterschutzbund in Hamburg und Berlin zu.

In beiden Fällen sitzen die Anwälte auch direkt im Haus. Das heißt vor allem, dass man sein Anliegen auch gleich einem Anwalt vorträgt und nicht der Rezeption oder einer Putzkraft. Der erklärt dann auch, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt. Auch im Falle eines Prozesses bezahlt man nichts, es wird alles vom Mieterschutzbund getragen (in dem Beitragssatz ist bereits eine Mietrechtsschutzversicherung enthalten).

Aber wie dem auch immer sei: Der Beitritt lohnt sich schon ab dem ersten Rechtsstreit. Aber auch wenn es nie zum Rechtsstreit kommt und man einfach nur wissen will, ob und wieviel Mietminderung man verlangen kann, wenn beispielsweise Baumaßnahmen fällig werden und so weiter, steht einem der Mieterschutzbund zur Seite. Eigentlich sollte jeder Mieter dort Mitglied sein, wie ich meine.

Und schon hast du einen weiteren Kindergartenstreit, der unsere Gerichte blockiert obwohl er wahrscheinlich in einem (vernünftigen) 15-Minuten Gespräch hätte beigelegt sein können.
Ob man vor Gericht geht oder nicht, obliegt jedem selbst. Die Einschätzung, ob es ein "Kindergartenstreit" ist oder nicht, beurteilt aber vor allem der Betroffene und nicht Du. Für mich wäre es auch keine Bagetelle, wenn jemand den Gemeinschaftsgarten verwüstet, damit er dort irgendwas aufstellen kann, das ihm, aber nicht zwangsweise mir oder den anderen Mietern gefällt. Sicherlich wäre ein klärendes Gespräch der erste Weg, allerdings sagt der Mieterschutzbund auch nichts anderes...