Ärger bei eBay: Käufer fordert Rücknahme

atwo

notorisch abwesend
ID: 195558
L
20 April 2006
2.275
138
Moin,

habe neulich meinen vier Jahre alten Laptop bei eBay versteigert. Bei mir gab's keine Probleme, das letzte Mal, als ich mit dem Ding gearbeitet habe, war alles in Ordnung. Laut Käufer ist allerdings der Lichtsensor für die Hintergrundbeleuchtung und die Lüftersteuerung kaputt, er habe wohl irgendwelche Hardwaretests gemacht und kenne sich aus. Da ich keinen Grund habe, ihm nicht zu glauben, habe ich ihm aus Kulanz eine Teilerstattung angeboten. Er verlangt allerdings eine Rücknahme meinerseits und lehnt alle anderen Vorschläge ab. Mal davon abgesehen, dass es für mich keinerlei Grund gibt, jemanden einen kaputten Laptop anzudrehen oder die Beschreibung zu schönen, war der Laptop ja in ordnungsgemäßen und in der Auktion beschriebenen Zustand, als ich ihn eingestellt habe. Hat der Käufer nun ein Recht auf Rücknahme? Kann er mir juristisch was? Wer ist in der Pflicht, zu beweisen, dass der Laptop vor dem Verkauf schon kaputt war (was ja der Käufer behauptet)? Soll ich das Ding zurücknehmen, um mir Ärger zu ersparen?

Ratlos, atwo
 
Hi,
du bist theoretisch im Recht, musst nur eben Beweisen, dass der Artikel in Ordnun gwar...

Verklagen kann die dich natürlich, auch wenn du theoretisch im Recht bist.

Ich kenne das, habe einen Blazer für 1 Euro verkauft und unversichert versendet. Angweblich ist der Blazer nicht angekommen, jetzt habe ich eine Klage am Hals und die Anwaltskosten fallen mir natürlich auf jeden Fall zur Last...
Laut Anwalt bin ich im Recht, waber je nachdem kann man alles auch "verdrehen" und wenn man sich nicht genau auskennt, kann der Gegner einem dann doch noch was anhängen.
Will damit nur sagen, dass man immer versuchen sollte sich zu einigen, auch wênn man im Recht ist. Hast du ja auch schon versucht.

Ist auch nicht das erste mal, das mir jemand wegen 1 Euro was anhängen will, das wird immer schlimmer bei eBay...
 
Hi,
du bist theoretisch im Recht, musst nur eben Beweisen, dass der Artikel in Ordnun gwar...
Gut, das wird schwer zu beweisen, ich beginne meinen Tag ja nicht damit, Fotos oder Videos von meinem Laptop zu machen...

Ich kenne das, habe einen Blazer für 1 Euro verkauft und unversichert versendet. Angweblich ist der Blazer nicht angekommen, jetzt habe ich eine Klage am Hals und die Anwaltskosten fallen mir natürlich auf jeden Fall zur Last...
Laut Anwalt bin ich im Recht, waber je nachdem kann man alles auch "verdrehen" und wenn man sich nicht genau auskennt, kann der Gegner einem dann doch noch was anhängen.
Will damit nur sagen, dass man immer versuchen sollte sich zu einigen, auch wênn man im Recht ist. Hast du ja auch schon versucht.
Das ist hart. :-?

Ist auch nicht das erste mal, das mir jemand wegen 1 Euro was anhängen will, das wird immer schlimmer bei eBay...
Das Gefühl habe ich allerdings auch, ist bei mir auch nicht das erste Mal. Am besten verkauft man nur noch im Bekanntenkreis oder stellt's bei eBay immer sofort als defekt rein, wobei das ja auch nicht Sinn der Sache ist. Nervig.

Ich würde das Ding auch zurücknehmen, einfach um mir den Stress zu ersparen, habe allerdings auch wenig Lust, auf den 50€ eBay-Gebühren sitzen zu bleiben.
 
Ohne einen konkreten Rechtsrat zu geben...

Kann man davon ausgehen, dass du den Artikel beim Einstellen nach besten Wissen und Gewissen beschrieben hast? Dann hast du schon mal nichts arglistig verschwiegen, oder den Käufer getäuscht.
Weiter vermute ich, dass es sich um eine Auktion von einem Privatanbieter handelt - sprich du stellst nicht ständig Produkte ein, um damit deinen Lebensunterhalt zu finanzieren?
Hast du dann noch irgendwo den Satz untergebracht, dass die "Gewährleistungsrechte" ausgeschlossen sind (AGB's verwendest du als Privatanbieter/ Verbraucher ja nicht), stehst du ziemlich gut da.

Und schließlich: Der Käufer kennt sich aus und hat die Fehler durch irgendwelche Tests herausgefunden... Was für Fehler sollen das denn überhaupt sein? Stellen diese tatsächlich auch einen Mangel dar oder sind es "Kleinigkeiten", die der Käufer hinnehmen muss, weil sie nicht weiter relevant für die Güte der Ware sind?

Beruft sich der Käufer auf einen Mangel, so muss ER im Zweifel beweisen, dass die Ware tatsächlich von der vereinbarten bzw. üblichen Beschaffenheit abweicht und dieser Mangel schon bei Lieferung vorlag. Dies dürfte ihm recht schwer fallen.

Wie gesagt, dies gilt so NUR, wenn du bei Ebay nicht als Unternehmer tätig bist (Anhaltspunkte für einen Unternehmer sind zum Beispiel: viele Auktionen gleichzeitig, gleiche Produkte, die Anzahl der Auktionen, der Umsatz ... ACHTUNG: der Satz "dies ist eine Privatauktion" oder ähnliche Formulierungen sind für die Einschätzung Unternehmer/Verbraucher irrelevant.)

Gruß Thum
 
Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast und alle Punkte beachtest hast, wie die anderen schon geschrieben haben, würde ich es auf einen Rechtsstreit drauf ankommen lassen.