Moin,
habe neulich meinen vier Jahre alten Laptop bei eBay versteigert. Bei mir gab's keine Probleme, das letzte Mal, als ich mit dem Ding gearbeitet habe, war alles in Ordnung. Laut Käufer ist allerdings der Lichtsensor für die Hintergrundbeleuchtung und die Lüftersteuerung kaputt, er habe wohl irgendwelche Hardwaretests gemacht und kenne sich aus. Da ich keinen Grund habe, ihm nicht zu glauben, habe ich ihm aus Kulanz eine Teilerstattung angeboten. Er verlangt allerdings eine Rücknahme meinerseits und lehnt alle anderen Vorschläge ab. Mal davon abgesehen, dass es für mich keinerlei Grund gibt, jemanden einen kaputten Laptop anzudrehen oder die Beschreibung zu schönen, war der Laptop ja in ordnungsgemäßen und in der Auktion beschriebenen Zustand, als ich ihn eingestellt habe. Hat der Käufer nun ein Recht auf Rücknahme? Kann er mir juristisch was? Wer ist in der Pflicht, zu beweisen, dass der Laptop vor dem Verkauf schon kaputt war (was ja der Käufer behauptet)? Soll ich das Ding zurücknehmen, um mir Ärger zu ersparen?
Ratlos, atwo
habe neulich meinen vier Jahre alten Laptop bei eBay versteigert. Bei mir gab's keine Probleme, das letzte Mal, als ich mit dem Ding gearbeitet habe, war alles in Ordnung. Laut Käufer ist allerdings der Lichtsensor für die Hintergrundbeleuchtung und die Lüftersteuerung kaputt, er habe wohl irgendwelche Hardwaretests gemacht und kenne sich aus. Da ich keinen Grund habe, ihm nicht zu glauben, habe ich ihm aus Kulanz eine Teilerstattung angeboten. Er verlangt allerdings eine Rücknahme meinerseits und lehnt alle anderen Vorschläge ab. Mal davon abgesehen, dass es für mich keinerlei Grund gibt, jemanden einen kaputten Laptop anzudrehen oder die Beschreibung zu schönen, war der Laptop ja in ordnungsgemäßen und in der Auktion beschriebenen Zustand, als ich ihn eingestellt habe. Hat der Käufer nun ein Recht auf Rücknahme? Kann er mir juristisch was? Wer ist in der Pflicht, zu beweisen, dass der Laptop vor dem Verkauf schon kaputt war (was ja der Käufer behauptet)? Soll ich das Ding zurücknehmen, um mir Ärger zu ersparen?
Ratlos, atwo