Accountverkauf wenn in den AGB nichts dazu steht

gollaff

Well-known member
ID: 290598
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13 Juli 2007
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124
Hallo,

bei vielen Paidmailern steht in den AGB ja drinnen, dass ein Accountverkauf nicht erlaubt ist oder nur mit Genehmigung.
Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn in den AGB dazu einfach gar nichts steht? Also auch keine Floskeln a la "Account ist nicht übertragbar" oder ähnliches.

Darf ich dann den Account einfach verkaufen ohne den Betreiber davon zu informieren?

Meiner Ansicht nach ja eigentlich schon - schließlich ist ja eigentlich alles was in den AGB nicht verboten wird erlaubt....
 
Gegenfrage: Warum möchtest du den Betreiber denn NICHT informieren? :) Wenn du meinst, dass er es eh nicht verbieten kann (weil nicht in den AGB), dann kannst du es ihm ja ruhig auch sagen - User und Webmaster sollten grundsätzlich mehr kommunizieren miteinander...dann gäbe es auch weniger Streitereien auf Klamm. Deshalb --> frag einfach.
 
schließlich ist ja eigentlich alles was in den AGB nicht verboten wird erlaubt....

Ist das tatsächlich so?
Ich glaube, du solltest dich da nochmal ein wenig schlau machen...

Nur weil in meinen AGB nicht drinsteht, dass Klickhelfer verboten sind, heisst das sicher noch lange nicht, dass sie erlaubt sind.
AGB regeln die Rahmenbedingungen etwas tiefer. Die Dinge, von denen ein Betreiber glaubt, dass sie einer näheren Ausführung und Regelung bedürfen.

Und wenn ein Betreiber in seinen AGB nicht aufnimmt, dass der Verkauf des Accounts nicht erlaubt ist, heisst das auch noch lange nicht, dass es damit automatisch erlaubt ist. Streng genommen bist du nämlich nicht der Eigentümer des Accounts, sondern dir wird dieser vom Betreiber zur Nutzung zur Verfügung gestellt und somit kannst du auch nicht verkaufen, was nicht dir gehört.

Das wäre mal meine bescheidene Meinung dazu und natürlich sollte man den Betreiber immer davon in Kenntnis setzen, wenn man so etwas vorhat.
 
Das ist sicher nicht falsch, obwohl man da durchaus auch Einwände haben könnte.

Man sollte das dann doch einvernämlich klären, dann gibt es kein Gezeter, wie es in der Vergangenheit schon öfters vorkam.

Wenn ich Webbi wäre, würde ich das in die AGB, oder aber auch in die FAQ (da passen sie fast besser hin) aufnehmen.

Das ist ja der Sinn und Zweck von AGB und auch FAQ, solche Fragen oder gar Diskussionen zu vermeiden. ;)
 
Ja am besten ist fragen. Das ist eines der wenigen Dinge, die du (noch) kostenlos machen darfst.

Ich habe beispielsweise auch den Betreiber von McMailer mal gefragt ob ich den Account verkaufen darf und die meinten dann ja. Man müsse dem Käufer dann nur auf die AGB hinweisen und er sie zustimmen. Antwort habe ich flott bekommen. Ist ja auch nichts dabei
 
Joh,

ist ja schließlich ein Vertragsübergang zu einer anderen Person. Darüber wäre ich als Betreiber auch ganz gerne informiert.

Und da hätte ich auch gerne, dass er meine Bedingungen akzeptiert, bevor! er diesen Vertrag abschließt. ;)

@morpheus1510,

wäre doch ne Idee für EvaScript 4.0? ;)
 
Ja prinzipiell bin ich natürlich auch für ne gute Kommunikation zwischen User und Webbie, aber naja mir isses schon mal passiert, dass ich einen Account verkaufen wollte und in den AGB nichts dazu drinnen stand und ich natürlich auch einfach mal nachgefragt hab - als Antwort bekam ich dann allerdings, dass Verkäufe nicht genehmigt werden.

Oder es gibt auch Mailer bei denen der Support schon mal einige Tage länger braucht um zu antworten, is dann natürlich auch blöd wenn man aus welchem Grund auch immer einen Account z.B. schnell verkaufen will.

In solchen Fällen macht man sich dann natürlich mal Gedanken darüber....
 
Die Gedanken darüber sind auch ganz sicher nicht verkehrt, bringen ab und an auch mal Webbis dazu, darüber nachzudenken.

Jetzt mal so aus Kaufmannsgehilfensicht. Verträge können nur in beiderseitigen Einvernehmen geändert werden.

Ein Verkauf eines Accounts ist doch eine ganz wesentliche Vertragsänderung, da ein Vertragspartner wechselt, von daher muss er, tja, was muss er?

Muss er informiert werden oder muss er zustimmen? Jetzt wird es schwierig. ;)

Nein, eigentlich nicht so schwierig, er muss tatsächlich zustimmen.

Das ist aber nur meine Meinung, keine Tatsache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Kuriose an der Sache hier ist ja, dass es sich, wie Columbus schon festgestellt hat, dabei um eine ganz gravierende Änderung des geschlossenen Vertrags handelt und dass viele (oder fast alle) User meinen, sie können mit ihrem Account tun und lassen, was sie möchten, ohne, dass der Betreiber über solche Dinge informiert werden oder gar zustimmen muss.

Wenn aber nun der Betreiber seine AGB ändert, sei es nur, dass er ein paar Formulierungen ändert, dann pochen alle plötzlich darauf, dass beide Seiten damit einverstanden sein müssen und der User Widerrufsrecht hat und weiss der Geier, was...

Die Erfahrung macht man als Paid4-Betreiber immer wieder, so gut wie täglich und ich bin mir sicher, dass ich da nicht der einzige bin. Wie wir alle wissen, gibt es Rechte auf beiden Seiten. Ganz genauso gibt es aber auch Pflichten auf beiden Seiten, was viele User nur leider gerne vergessen oder unter den Teppich kehren. Und wehe, man holt einen solchen User wieder zurück auf den Teppich... dann hagelt es Beiträge und Behauptungen in Foren wie Klamm! :mrgreen:

@morpheus1510,
wäre doch ne Idee für EvaScript 4.0? ;)

Du meinst, eine Funktion, um die AGB neu bestätigen zu können/müssen nachdem ein Käufer den Account übernommen hat? Sicherlich nicht schlecht, nur, woher soll ich wissen, wann sich der Käufer zum ersten mal einloggt? Wenn mich ein User anspricht, dass er den Account verkaufen möchte, heisst das ja nicht, dass er das gleich morgen macht. Mitunter liegen Wochen zwischen diesem Zeitpunkt und dem tatsächlichen Verkauf. Ich denke, es ist nicht zuviel verlangt vom Käufer, dass er sich die AGB des Dienstes durchliest und diese per Email dann akzeptiert.
Ich handhabe das sowieso so, dass ich den Account sperre, sobald er verkauft ist und dann muss sich der Käufer bei mir melden, ob er will oder nicht. Ich ändere dann selbst die Daten im Account, resette die Statistiken und entferne Daten, die den Accountverlauf betreffen. Dann wird der Account übergeben.
 
Muss er informiert werden oder muss er zustimmen? Jetzt wird es schwierig. ;)

Nein, eigentlich nicht so schwierig, er muss tatsächlich zustimmen.

Das ist aber nur meine Meinung, keine Tatsache.
Das deckt sich mit meiner Meinung. Was man machen könnte, wäre, als Vertragspartner bestehen zu bleiben und nur die Erträge aus dem Account weiterzugeben. Das wäre möglich.

Den Vertragspartner komplett zu ersetzen, dazu benötigt es für zukünftige Aktivitäten der Zustimmung.

Marty
 
Was man machen könnte, wäre, als Vertragspartner bestehen zu bleiben und nur die Erträge aus dem Account weiterzugeben.
Die Erträge weiterzugeben, geht sicherlich, es kann dir wohl keiner vorschreiben, was du mit deinen erwirtschafteten Einnahmen machen darfst. Allerdings müsste dann der Vertragspartner vermutlich auch weiterhin die "Arbeit" machen, denn die Nutzung des Accounts (z.B. zum Bestätigen der Mails) wird wohl in den AGB auf den Vertragspartner beschränkt sein.
Diese Lösung hilft also wohl auch nicht wirklich weiter.
 
Grins,

man könnte auch weitergehen und einen neuen User als Bevollmächtigten einsetzen, dagegen könnte eigentlich kein Betreiber etwas machen, wenn es ihm mitgeteilt wird. :biggrin:

Aber das artet jetzt aus. :mrgreen:
 
es kann dir wohl keiner vorschreiben, was du mit deinen erwirtschafteten Einnahmen machen darfst.

Würde das aber die Existenz von Auszahlungsgrenzen nicht null und nichtig machen?
Für mich kommt der Transfer des Guthabens zu einem anderen User einer Auszahlung gleich und die ist erst mit Erreichen der Auszahlungsgrenze möglich. Das würde ja sonst sämtlichen Fakern Tür und Tor öffnen:

- Man meldet sich mit einer Mannschaft von 20 Leuten an.
- Alle Bestätigen ein paar Mails, bis alle zusammen soviel Guthaben auf dem Konto haben, um eine AZ beantragen zu können.
- Alle 20 sagen nun, dass sie ihr Guthaben auf einen User transferieren, da sie kein Interesse mehr am Account haben.
- Dieser 21. User kann sich nun auszahlen lassen, ohne auch nur einen Finger krumm gemacht zu haben.

Der Gelackmeierte ist dabei der Betreiber oder nicht?

Wenn dann ein paar mehr Leute solche Einfälle haben, ist der Dienst bald an seinem Ende angelangt, da Auszahlungen in kürzerer Zeit entstehen, als sie vorher kalkuliert waren (ja, es soll noch Betreiber geben, die richtig kalkulieren und nicht aufs Wohlgefallen hinaus, mit Vergütungen um sich schmeissen).

Dem müsste man nun entgegenwirken, indem man festlegt, dass transferiertes Guthaben erst auszahlbar ist, wenn der Eigenverdienst mindestens der Höhe der Auszahlungsgrenze entspricht, was aber rechtlich irgendwo noch viel zweifelhafter wäre, da ich dem User damit sein Guthaben vorenthalte.
 
Für mich kommt der Transfer des Guthabens zu einem anderen User einer Auszahlung gleich und die ist erst mit Erreichen der Auszahlungsgrenze möglich.
Okay, das war dann vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Es ging mir nicht um den Transfer von Guthaben zu einem anderen User innerhalb des Mailers, sondern um die Weitergabe von erwirtschafteten Einnahmen nach der Auszahlung. Damit greift die Auszahlungsgrenze natürlich auch.
 
Achso...
So sieht das dann schon etwas anders aus und dann hast du natürlich schon recht (zumindest für mein Verständnis).
 
Ja, Guthabentransfer wäre auch mal ein nettes Thema. ;)

morpheus1510,

ich versuche übrigens durchaus immer beide Seiten zu sehen. Das man es als Webbi auch nicht
immer leicht hat mit einigen Nasen glaube ich jedem gerne. :biggrin:
 
Wie Columbus und Marty es ja auch schon richtig angemerkt hatten, ein Verkauf bedarf immer der Zustimmung des Webmasters.
Holt man sich die Zustimmung nicht vorher, und der Webmaster bermerkt es dann, egal wann, kann er den Vertrag fristlos aufkündigen, da er mit dem neuen Benutzer ja nicht den eigentlichen Vertrag geschlossen hat.

Und dann heulen die User hier hinterher wieder rum, man sei ja einfach und ohne Grund gesperrt worden :ugly: :wall:
 
Dumme Idee: Warum sollte die Übertragung des Guthabens nicht innerhalb des Mailers gehen? Die Auszahlungsgrenze ist doch wohl dafür da, das nicht minimalste Beträge ausgezahlt werden müssen, wo Kosten für anfallen.

Oder welchen Grund sollte eine Auszahlungsgrenze sonst haben :)

Marty
 
Das mit dem "egal wann" kann aber dann doch nach hinten losgehen, das würde ich so nicht stehenlassen.

Stell dir mal vor, du kaufst einen Account, im guten Glauben, der Webbi speert dich, nachdem du XXX User geworben hast und dafür XX Euro ausgegeben hast,* nach X Monaten.

Ui, das wäre dann aber ne ziemlich komplizierte Sache, dann müsste man nämlich gegenrechnen oder du müsstest den Verkäufer regresspflichtig machen.

Ne, dann doch besser vorher abklären. ;)

*Jetzt hätte ich fast Banni like geschrieben.
 
Das mit dem Guthaben haben ja sogar vielel Paid4-Seiten drin, und dann gibt es noch ander schlaue Seiten, die sich eben dort immer anmelden, und als Guthabensammelstelle fungieren ... da spräche ja nichts gegen.

Einige Mailer nehmen dann zwar für den Transfer X% als Gebühr, aber das weiß man dann ja vorher.

Das mit dem "egal wann" kann aber dann doch nach hinten losgehen, das würde ich so nicht stehenlassen.

Stell dir mal vor, du kaufst einen Account, im guten Glauben, der Webbi speert dich, nachdem du XXX User geworben hast und dafür XX Euro ausgegeben hast.*

Ui, das wäre dann aber ne ziemlich komplizierte Sache, dann müsste man nämlich gegenrechnen oder du müsstest den Verkäufer regresspflichtig machen.

Ne, dann doch besser vorher abklären. ;)

*Jetzt hätte ich fast Banni like geschrieben.

Der Webmaster kann nach Kenntnis fristlos kündigen, dabei ist freigestellt, wann diese Kenntnis erlangt wurde, ob nun also am folenden Tag oder ein halbes Jahr später.
Der Käufer müsste in diesem Fall entweder:
dem Webmaster nachweisen, dass er schon vorher Kenntnis hatte, und so durch Duldung die neuen Vertragsbedingungen (neue Vertragspartei) akzeptiert, was aber wohl in den meisten Fällen eher kaum möglich sein dürfte (Ausnahme: man selber hat es zB dem Webmaster per eMail / Shoutbox mitgeteilt und einen Nachweis der Zustimmung / Kenntnisnahme)

oder er muss den Verkäufer in Schadensersatzpflicht nehmen

so zumindest mein Kenntnisstand