Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Wie ich seh hast du ja in deinem Impressum unter "Keine Haftung" einen Haftungsauschluss angegeben.

Schade das der nicht greift.
 
Es ist doch so, wie Du es beschreibst. Auch, wenn das Mittel Abmahnung ausgenutzt wird zur Zeit. Die Abmahnung ist ja gerade dafür da, um Kosten zu reduzieren. Die Alternative wäre nämlich direkt ein Klage, und die wäre dann deutlich teurer.

Der gegnerische Anwalt ist laut Gesetz ja gar kein Gegner, sonder arbeitet "für" Dich, in Geschäftsführung ohne Auftrag. Er will Dich vor grösserem Schaden bewahren. Nicht lachen, der Gesetzgeber hatte wirklich diese Intention.

Marty

Trotzdem sollte vor der Abmahnung eine normale Warnung geschehen.

Ohne Auftrag? Der Anwalt handelt im Auftrag der Inhaberin eines anderen Shops, oder verstehe ich dich falsch?
 
Trotzdem sollte vor der Abmahnung eine normale Warnung geschehen.
Das ist rechtlich aber nicht sicher machbar.

Ich würde mir eine Änderung wünschen, die Erstabmahnungen auf einen Höchstbetrag reduzieren.

Ohne Auftrag? Der Anwalt handelt im Auftrag der Inhaberin eines anderen Shops, oder verstehe ich dich falsch?

Die Inhaberin hat den Anwalt beauftragt, für Dich in "Geschäftsführung ohne Auftrag" tätig zu werden. Der Anwalt möchte Dich vor grösserem Schaden bewahren. Die Inhaberin hätte auch direkt klagen können mit einem Streitwert von 70.000 Euro, das wäre dann deutlich teurer geworden.

PS: Dieser Streitwert ist ein Witz. Der muss so bemessen werden, dass eine Wiederholung des Verstosses ausgeschlossen ist. Bei einem Mini-Shop würde ich zu 5001 Euro tendieren.

Marty
 
Das ist rechtlich aber nicht sicher machbar.

Ich würde mir eine Änderung wünschen, die Erstabmahnungen auf einen Höchstbetrag reduzieren.



Die Inhaberin hat den Anwalt beauftragt, für Dich in "Geschäftsführung ohne Auftrag" tätig zu werden. Der Anwalt möchte Dich vor grösserem Schaden bewahren. Die Inhaberin hätte auch direkt klagen können mit einem Streitwert von 70.000 Euro, das wäre dann deutlich teurer geworden.

PS: Dieser Streitwert ist ein Witz. Der muss so bemessen werden, dass eine Wiederholung des Verstosses ausgeschlossen ist. Bei einem Mini-Shop würde ich zu 5001 Euro tendieren.

Marty

Jetzt habe ich dich und das Sytem verstanden. Jedoch ist meine Meinung immer noch, dass bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, erst einmal persönlich eine Bitte gestellt werden könnte.

Ich finde es moralisch nicht vertretbar, einen anderen Shop auf diese Art und Weise zu "bestrafen". Ich würde niemals einen anderen Shop abmahnen lassen, nur weil er zur Konkurenz gehört. Aber das ist eine andere Geschichte. Ich denke nicht, dass mich die Inhaberin vor größerem Ärger bewahren wollte, sondern sie hat einfach nur den Hintergrund, die Konkurenz aus zu schalten. Jeder sieht das wohl anders...
 
Ich finde es moralisch nicht vertretbar, einen anderen Shop auf diese Art und Weise zu "bestrafen". Ich würde niemals einen anderen Shop abmahnen lassen, nur weil er zur Konkurenz gehört.
Heutzutage muss man mit allem rechnen.

Und nüchtern betrachtet ist das natürlich erlaubt. Wenn du irgend eine Vorschrift oder was auch immer nicht erfüllt hast, dann kann es eine Abmahnung geben. Leider lässt sich der Begriff der Moral wohl in keinem Gesetzbuch finden. Die Abgrenzung wäre auch etwas schwierig.
 
Heutzutage muss man mit allem rechnen.

Und nüchtern betrachtet ist das natürlich erlaubt. Wenn du irgend eine Vorschrift oder was auch immer nicht erfüllt hast, dann kann es eine Abmahnung geben. Leider lässt sich der Begriff der Moral wohl in keinem Gesetzbuch finden. Die Abgrenzung wäre auch etwas schwierig.

Das es im Gesetzbuch nicht zu finden ist, ist mir auch klar. Jedoch sollte doch jeder von uns Menschen, so etwas wie Moral besitzen.

Nun ja ist ja jetzt auch egal. Ich habe mal eine Firma unverbindlich angefragt, was es kosten würde meinen Shop intensiv unter die Lupe zu nehmen.

Der Preis liegt bei 1400 Euro, wenn ich Anwaltskosten + Abmahnkosten zusammen rechne, liegen diese etwa bei 800 Euro. Somit sind aber alle Fehler behoben :-D Also ist das ein "unfreiwilliger" Weg, meine Seite rechtlich an zu passen.

:ugly:
 
Naja wenn die wirklich auf Geld aus waren, dann haben die Dir vllt. noch andere Fehler vorenthalten, hoffen dass Du die UL-Erklärung abgibst - und dann werden alle anderen Fehler aufgezählt. Jedesmal schön säuberlich mit der fälligen Unterlassungs-Summe. Deshalb sowas nie unterschreiben bevor es nicht durch den eigenen Anwalt geprüft und umgeschrieben wurde!
 
Naja wenn die wirklich auf Geld aus waren, dann haben die Dir vllt. noch andere Fehler vorenthalten, hoffen dass Du die UL-Erklärung abgibst - und dann werden alle anderen Fehler aufgezählt. Jedesmal schön säuberlich mit der fälligen Unterlassungs-Summe. Deshalb sowas nie unterschreiben bevor es nicht durch den eigenen Anwalt geprüft und umgeschrieben wurde!

Das wird auch wohl so sein, wobei mein Anwalt ja meine Seite überflogen hat und keinerlei Verstoß mehr finden konnte.
 
Also, nun ist es ein Schritt weiter gegangen.

Mein Anwalt hat die Abmahnung bearbeitet und den Streitwert auf 5000 Euro runter gejubelt. Da es ja alles zusammenhängende Verstöße sind, gelten diese als Gesammtverstoß und nicht alle einzeln. Desweiteren hat er an gegeben, dass ich durch meinen sehr niedrigen Umsatz, keinerlei Gefahr für die Gegenpartei darstelle.

Nun habe ich meinem Anwalt gesagt, ich zahle maximal 250 Euro und damit wäre das erledigt. Soweit hat es auch die Gegenseite erreicht. Natürlich vorab per Fax und nachträglich per Post. Inklusive einem Hinweiß, dass die Gegenseite auch Verstöße vorweist, diese gesichert sind und die Gegenpartei ja die überarbeitete Unterlassungserklärung annehmen sollte. Wenn nicht dann wäre es möglich, dass eine Gegenabmahnung von mir raus geht. "Sehr geschickt", sagte ich zu meinem Anwalt :LOL:

Auch sprach mein Anwalt an, dass es so vorkommt, als wären Sie nur hinter dem Geld her. Natürlich im allerfeinsten Juristendeutsch :biggrin: Ich musste alles drei mal lesen, um wirklich alles auch richtig zu verstehen :p

Mal sehen was die Gegenpartei sich als nächsten Schritt einfallen lässt. Ich denke jedoch dass die Sache so zu Ende gehen wird. Das wäre wohl am günstigsten für mich :-?
 
Das ganze ist nun zu ende gegangen.

Ich musste 1000 Euro zahlen und somit ist es erledigt. Habe auch sofort gezahlt. Ne Menge Geld... Egal nun ist die Sache geklärt.

Danke an alle für jegliche Tipps. ;)
 
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Der gegnerische Anwalt ist laut Gesetz ja gar kein Gegner, sonder arbeitet "für" Dich, in Geschäftsführung ohne Auftrag. Er will Dich vor grösserem Schaden bewahren. Nicht lachen, der Gesetzgeber hatte wirklich diese Intention.
Marty

Genauso sehe ich das auch!

Und da Du mit der vorgenannten Passage Deinem Geschäftsführer ohne Auftrag eindeutig zu erkennen gibst, was Dein tatsächlicher Wille ist und ein Geschäftsführer ohne Auftrag aber auch zur Schadensminderungspflicht angehalten ist, darf er eben nicht gegen Dich arbeiten.