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Es ist doch so, wie Du es beschreibst. Auch, wenn das Mittel Abmahnung ausgenutzt wird zur Zeit. Die Abmahnung ist ja gerade dafür da, um Kosten zu reduzieren. Die Alternative wäre nämlich direkt ein Klage, und die wäre dann deutlich teurer.
Der gegnerische Anwalt ist laut Gesetz ja gar kein Gegner, sonder arbeitet "für" Dich, in Geschäftsführung ohne Auftrag. Er will Dich vor grösserem Schaden bewahren. Nicht lachen, der Gesetzgeber hatte wirklich diese Intention.
Marty
Das ist rechtlich aber nicht sicher machbar.Trotzdem sollte vor der Abmahnung eine normale Warnung geschehen.
Ohne Auftrag? Der Anwalt handelt im Auftrag der Inhaberin eines anderen Shops, oder verstehe ich dich falsch?
Das ist rechtlich aber nicht sicher machbar.
Ich würde mir eine Änderung wünschen, die Erstabmahnungen auf einen Höchstbetrag reduzieren.
Die Inhaberin hat den Anwalt beauftragt, für Dich in "Geschäftsführung ohne Auftrag" tätig zu werden. Der Anwalt möchte Dich vor grösserem Schaden bewahren. Die Inhaberin hätte auch direkt klagen können mit einem Streitwert von 70.000 Euro, das wäre dann deutlich teurer geworden.
PS: Dieser Streitwert ist ein Witz. Der muss so bemessen werden, dass eine Wiederholung des Verstosses ausgeschlossen ist. Bei einem Mini-Shop würde ich zu 5001 Euro tendieren.
Marty
Heutzutage muss man mit allem rechnen.Ich finde es moralisch nicht vertretbar, einen anderen Shop auf diese Art und Weise zu "bestrafen". Ich würde niemals einen anderen Shop abmahnen lassen, nur weil er zur Konkurenz gehört.
Heutzutage muss man mit allem rechnen.
Und nüchtern betrachtet ist das natürlich erlaubt. Wenn du irgend eine Vorschrift oder was auch immer nicht erfüllt hast, dann kann es eine Abmahnung geben. Leider lässt sich der Begriff der Moral wohl in keinem Gesetzbuch finden. Die Abgrenzung wäre auch etwas schwierig.

Naja wenn die wirklich auf Geld aus waren, dann haben die Dir vllt. noch andere Fehler vorenthalten, hoffen dass Du die UL-Erklärung abgibst - und dann werden alle anderen Fehler aufgezählt. Jedesmal schön säuberlich mit der fälligen Unterlassungs-Summe. Deshalb sowas nie unterschreiben bevor es nicht durch den eigenen Anwalt geprüft und umgeschrieben wurde!
Der gegnerische Anwalt ist laut Gesetz ja gar kein Gegner, sonder arbeitet "für" Dich, in Geschäftsführung ohne Auftrag. Er will Dich vor grösserem Schaden bewahren. Nicht lachen, der Gesetzgeber hatte wirklich diese Intention.
Marty
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das Verfahren ist abgeschlossen.Ich würde erstmal nichts unterschreiben,weil das kommt einem Geständnis gleich.