Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Es geht nicht darum das die Abmahnung per Email aufgesetzt wurde, sondern das der Inhalt vorab per Email oder Fax zu gestellt wird. Deshalb fehlen auch die Angaben zum Konto die im Briefbogen im Regelfall eingedruckt sind, Ihr gebt ihm falsche Hinweise, was ihm Kostbare Zeit kosten wird.

Ich kenne das aus eigener Erfahrung ;)
 
ewin

die rechtliche Lage einer eMail ist es doch, die hier beanstandet wird

ich an der Stelle des Threaderstellers würde die Mängel abstellen und der Abmahnung dann getrost entgegensehen, weil dieser dann die Grundlage fehlt

sollte ich mich irren, kann mir das sicher jemand erklären, auch anhand von Beispielen
 
also reagiere ich nicht darauf, stelle aber zB die Mängel ab, wenn diese wirklich vorhanden sind.
Sobald der Brief dann kommt, kann ich nachweisen, dass vor dem Eintreffen des Schreibens schon die beanstandeten Passagen schon behoben waren und die Abmahnung ist hinfällig
Es spielt aber keine Rolle, ob die vor dem Eintreffen des Briefes schon behoben wurden. Wenn sie beweisbar bestanden haben, dann kann abgemahnt werden.

Ich bin aber für Urteile, Gesetzestexte, die anderes belegen, dankbar.

Marty
 
Das selbe dacht ich mir auch, deshalb hab ich oben ja gefragt.

Vielleicht kennt sich bei dem Thema ja auch jemand aus.
 
Es spielt aber keine Rolle, ob die vor dem Eintreffen des Briefes schon behoben wurden. Wenn sie beweisbar bestanden haben, dann kann abgemahnt werden.

Ich bin aber für Urteile, Gesetzestexte, die anderes belegen, dankbar.

Marty

war es nicht so, dass nur zuer Abmahnung aktuelle Fehler abmahnfähig sind?
 
war es nicht so, dass nur zuer Abmahnung aktuelle Fehler abmahnfähig sind?
Ja, und zum Zeitpunkt des Erstellens der Abmahnung gab es (nachweisbar) den Verstoss. Und weil man die Wiederholung vermeiden möchte, gibt es noch die Abmahnung. So die Rechtslage, wie sie mir bekannt ist.

Man kann es natürlich mal versuchen, aber vor Gericht ist diese Argumentation nicht erfolgreich.

Marty
 
ich habe gerade nichts wirkliches gefunden

nur, dass in der Abmahnung der zu beanstandende Inhalt genau beschrieben sein muss ..
Frage ist nun, wenn mein Inhalt zum Zeitpunkt des Zugangs aber nicht mehr dem entspricht, was in der Abmahnung steht, was ist dann?
laut den ganzen Anti-Abmahnseiten ist eine ungenaue Beschreibung ein Formalfehler

sind aber nur meine wenigen Cents dazu ..

wobei auf einigen Seiten auch steht, dass die Abmahnung an keine Form der Zustellung gebunden sei, es würde theoretisch sogar eine eMail oder ein Anruf ausreichen, jedoch liegt die Beweislast der Abmahnung dann beim Abmahnenden
 
Ihr könnt mir glauben, das er den Brief bekommen wird und Ihr könnt mir auch glauben, das er für seinen Fehler die Gebühren des gegnerischen Anwaltes zahlen wird und zwar vermutlich diese 1700 Euro denn das ist der Gebührensatz bei einem Streitwert von 70000 Euro.
Er wird da nur durch Verhandlungen die Summe drücken können, aber wenn er das selbst macht, hat er keine Chance und wenn er nicht schnell genug reagiert auch nicht. Und ich vermute mal ganz stark, das er als Kleinunternehmer bei einem Shop evt sogar Rechtsberatungshilfe bekommen wird und evt seinen eigenen Anwalt dann nur diese 10 Euro zahlen muß.


Aber vielleicht warten wir mal noch bis heute abend ab und evt. hat er ja dann schon die Post.
 
Ja, ich habe die Abmahnung nun per Post erhalten, inklusive Vollmacht und Bankdaten.

Ich war nun auch beim Anwalt, er hat mir ein gutes Angebot gemacht. Vor allem wird er jetzt eine Gegenabmahnung fertig stellen, da die gegnerische Partei auch Verstößte im Shop hat. Gute Strategie, die Kosten zu drücken. Vor allem muss die gegnerische Partei, ja auch die Kosten meines Anwalts tragen :LOL:

Der Anwalt wird auch die Gebühr um die hälfte drücken können, da alles viel zu weit aus geholt ist, und einiges auch als Gesammtverstoß zählt. Guter Anwalt, guter Preis, gute Verhandlung. Bin mal gespannt wie es letzendlich ausgeht.

Das ist wie eine Kugel die man abfeuert, durch das Ziel trifft und an einem Stahlpfeiler abprallt und zurück auf den Schützen rast. Ich finde das schon etwas arm, ich habe einen Umsatz von satten 80 Euro im Monat. Wow, ich bin ne richtig harte Konkurenz für die gegnerische Partei. Aber ich hab nun ein durch schossenes Bein, aber ich humpel weiter auf meinem zweiten Bein. Und wenn das durch schossen wird, krabbel ich auf den Brustwarzen weiter richtung Ziel... :dance:
 
dann haben die sich ja richtig beeilt

hättest deinen Anwalt mal fragen können, wie das aussieht, wenn die Mängel abgestellt sind, bevor der Brief eintrifft *g*
irgendwie interessiert mich das doch schon, konnte aber nichts genaues dazu finden
 
dann haben die sich ja richtig beeilt

hättest deinen Anwalt mal fragen können, wie das aussieht, wenn die Mängel abgestellt sind, bevor der Brief eintrifft *g*
irgendwie interessiert mich das doch schon, konnte aber nichts genaues dazu finden

Bringt nichts, da die gegnerische Partei, "Bildschirmfotos" angefertigt hat, die vor Gericht auch zugelassen sind. Also Screens :biggrin:
 
schade ...

habe gerade gefunden, dass bei einer Abmahnung nicht der Erhalt primär wichtig ist, sondern der Versand der Abmahnung, zumindest für die Feststellung des Abmahngegenstandes

wobei dann die Frage nach dem Schlupfloch noch wäre, gilt das Absenden der eMail, die du ja nichtmal erhalten haben musst, oder das Datum des Schreibens per Post?
wenn davor nun schon der Mangel abgestellt war?!

okok .. Fragen über Fragen .. muss mal schauen, ob sich da was finden lässt
 
schade ...

habe gerade gefunden, dass bei einer Abmahnung nicht der Erhalt primär wichtig ist, sondern der Versand der Abmahnung, zumindest für die Feststellung des Abmahngegenstandes

wobei dann die Frage nach dem Schlupfloch noch wäre, gilt das Absenden der eMail, die du ja nichtmal erhalten haben musst, oder das Datum des Schreibens per Post?
wenn davor nun schon der Mangel abgestellt war?!

okok .. Fragen über Fragen .. muss mal schauen, ob sich da was finden lässt

Laut Anwalt gilt das Datum ab erhalt der Abmahnung per Post. eMail ist nicht zulässig somit verlängert sich die Frist automatisch ab erhalt per Post.
 
Halt uns bitte auf dem Laufenden, ich bin an solchen Dingen (und gerade das Ergebnis von Rechtsstreitigkeiten wegen solcher Abmahnungen) sehr interessiert.

Marty
 
Ich war nun auch beim Anwalt, er hat mir ein gutes Angebot gemacht. Vor allem wird er jetzt eine Gegenabmahnung fertig stellen, da die gegnerische Partei auch Verstößte im Shop hat. Gute Strategie, die Kosten zu drücken. Vor allem muss die gegnerische Partei, ja auch die Kosten meines Anwalts tragen :LOL:

Dazu sag ich nur :LOL:

Letztendlich profitieren nur die Anwälte davon. :roll:
 
Dazu sag ich nur :LOL:

Letztendlich profitieren nur die Anwälte davon. :roll:

Die gegnerische Partei möchte so wohl 1. Geld machen und 2. die Konkurenz verunsichern. Viele kleine Shops gehen bestimmt offline, nach solch einer Abmahnung. Ich habe auch mit den Gedanken gespielt aber dazu bin ich einfach zu Zielstrebig.
 
Als erstes solltes Du um weiteren Schaden zu Vermeiden dies in dein Impressum setzen!

Ist eine gute Sache um die Kosten gar nicht erst zu bekommen.
Anwälte wissen das dann nichts zu holen ist bei einem Widerspruch :ugly:.

Viel Spaß damit LG Frank ;)

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
 
Wieso nicht auch so im Wettbewerb, wobei in meinen Augen wenig bis garkein Wettbewerb besteht... noch nicht!

Es ist doch so, wie Du es beschreibst. Auch, wenn das Mittel Abmahnung ausgenutzt wird zur Zeit. Die Abmahnung ist ja gerade dafür da, um Kosten zu reduzieren. Die Alternative wäre nämlich direkt ein Klage, und die wäre dann deutlich teurer.

Der gegnerische Anwalt ist laut Gesetz ja gar kein Gegner, sonder arbeitet "für" Dich, in Geschäftsführung ohne Auftrag. Er will Dich vor grösserem Schaden bewahren. Nicht lachen, der Gesetzgeber hatte wirklich diese Intention.

Marty