Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
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Marty hat es schon gesagt, der Vertrag als solches ist auch als AGB zu werten
die AGB hat in Deutschland keine einheitliche Form, es muss nicht explizit AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen drüber stehen
Das Fitness-Studio erbringt hier eine Dienstleistung durch die Bereitstellung der Räume, fällt also unter den zitierten Paragraphen
Ausnahme aus der maximalen Dauer von 2 Jahren haben unbefristete Verträge, diese haben dann aber entsprechende Kündigungsklauseln aufzuweisen
die AGB hat in Deutschland keine einheitliche Form, es muss nicht explizit AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen drüber stehen
Das Fitness-Studio erbringt hier eine Dienstleistung durch die Bereitstellung der Räume, fällt also unter den zitierten Paragraphen
Ausnahme aus der maximalen Dauer von 2 Jahren haben unbefristete Verträge, diese haben dann aber entsprechende Kündigungsklauseln aufzuweisen