24 Monate Vertragslaufzeit - erlaubt/verboten?

Marty hat es schon gesagt, der Vertrag als solches ist auch als AGB zu werten
die AGB hat in Deutschland keine einheitliche Form, es muss nicht explizit AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen drüber stehen


Das Fitness-Studio erbringt hier eine Dienstleistung durch die Bereitstellung der Räume, fällt also unter den zitierten Paragraphen

Ausnahme aus der maximalen Dauer von 2 Jahren haben unbefristete Verträge, diese haben dann aber entsprechende Kündigungsklauseln aufzuweisen
 
Stimmt, macht Sinn.

Also so weit ich mich erinnern kann, ist ein vorgedruckter, immer wieder verwendeter KAUFvertrag auch als AGB zu werten.

Auch wenn ich mich in Rechtsfragen ungern auf Wikipedia stütze, aber diese sind der gleichen Auffassung wie ich:

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Geschäftsbedingungen



edit: Am Besten mal Witti fragen, der is ja Händler, der muss sich damit auskennen. :)

Ich habe mir auch noch mal den Text der Wikipedia zu Gemüte geführt. Aber auch dort ist nichts anderes geschildert als bereits im Gesetzestext.

Es kommt eben darauf an, ob eine bestimmte Vertragslaufzeit gesondert vereinbart wurde, oder ob diese nur in folgenden Bestimmungen des Vertrages auftaucht (dann wären es möglicherweise AGB-auch wenn sie nicht "kleingedruckt" sind).

In unserem Fall werden die Vereinbarungen zur Laufzeit aber wohl am Anfang des Vertrages auftauchen und zu den notwendigen Vertragsbestandteilen gehören (Vertragspartner, Preis, Laufzeit). Deshalb halte ich diese Bestandteile für gesondert vereinbart. Dafür spricht auch, dass der Thread-Ersteller anmerkte, die Laufzeit sei nicht verhandelbar gewesen, wohl aber der Preis. Insofern hat man sich ja auch gerade wegen der Laufzeit in konkreten Verhandlungen befunden.

Ich hoffe doch inständig, dass mich mein im (erfolgreich abgeschlossenen) Jura-Studium erworbenes Wissen da nicht im Stich lässt....

Gruß

Baffi
 
Dafür spricht auch, dass der Thread-Ersteller anmerkte, die Laufzeit sei nicht verhandelbar gewesen, wohl aber der Preis. Insofern hat man sich ja auch gerade wegen der Laufzeit in konkreten Verhandlungen befunden.


wenn du mir noch erklärst, was an einer nicht verhandelbaren Laufzeit in in Verhandlung sein soll, dann würdest du mich echt überraschen
 
wenn du mir noch erklärst, was an einer nicht verhandelbaren Laufzeit in in Verhandlung sein soll, dann würdest du mich echt überraschen

Dadurch wird klar, dass die Verhandlungen tatsächlich stattgefunden haben, was wiederum für eine Individualvereinbarung (d.h. keine AGB) spricht. Dass der Thread-Ersteller sich mit seinen Zielen in der Verhandlung nicht durchsetzen konnte, ist ohne Belang. Er bleibt in seiner Entscheidung, den Vertrag zu unterzeichnen ja immer noch frei.

Allerdings möchte ich noch anmerken, dass selbst wenn man in dem Vertrag AGB erkennt, immer noch die gesetzlich erlaubte Frist von 24 Monaten eingehalten wurde.

Gruß

Baffi
 
Dadurch wird klar, dass die Verhandlungen tatsächlich stattgefunden haben, was wiederum für eine Individualvereinbarung (d.h. keine AGB) spricht. Dass der Thread-Ersteller sich mit seinen Zielen in der Verhandlung nicht durchsetzen konnte, ist ohne Belang. Er bleibt in seiner Entscheidung, den Vertrag zu unterzeichnen ja immer noch frei.



wenn etwas nicht verhandelbar ist, dann ist es doch egal, ob der User versucht hat, das zu verhandeln, das ist doch Nonsense³

nicht verhandelbar ist nicht verhandelbar und damit feststehend
kannst auch sagen, ich habe den Preis versucht zu verhandeln, und deswegen ist der nun nicht mehr Bestandteil der AGB
 
wenn etwas nicht verhandelbar ist, dann ist es doch egal, ob der User versucht hat, das zu verhandeln, das ist doch Nonsense³

nicht verhandelbar ist nicht verhandelbar und damit feststehend
kannst auch sagen, ich habe den Preis versucht zu verhandeln, und deswegen ist der nun nicht mehr Bestandteil der AGB

Aber gerade auf die individuellen Verhandlungen stellt das Gesetz doch ab. Es soll doch verhindert werden, dass der Verbraucher Vertragsinhalte, die ihn unrechtmäßig benachteiligen hinnehmen muss, die ihm nicht bekannt waren oder die überraschend sind.

Wenn er dies in konkreten Verhandlungen aber bereits deutlich erklärt bekommen hat, fällt der Schutzzweck des Gesetzes weg.

Gruß

Baffi
 
axo?

wenn ich drüber belehrt wurde, oder ähnliches, dann ist das keine AGB mehr ... na sag das doch gleich ..
 
axo?

wenn ich drüber belehrt wurde, oder ähnliches, dann ist das keine AGB mehr ... na sag das doch gleich ..

Bitte entschuldige, dass ich nicht immer gleich die verständlichste Formulierung wähle. Dafür bleibe ich aber gern solange "am Ball", bis meine Überlegungen verstanden worden sind.

Gruß

Baffi
 
naja, ich sollte doch Ironietags verwenden

erkläre mir nun bitte, wie etwas, was nicht einer Individualabsprache gleichkommt, in deinen Augen eine darstellen kann?

es wurde nichts geändert, auch wenn es versucht wurde, es ist daher keine Individualabsprache

aber ist ok, du hast das studiert, auch wenn es anscheinend vollkommen unsinnig ist, aber du hast es halt studiert

gute Nacht
 
Wenn er einen Vertrag vorgelegt bekommen hat, in dem Preis und Laufzeit fest vorgedruckt waren, dann kann er noch so lange versuchen diese zu ändern, es sind und bleiben AGB. Selbst wenn sie geändert werden bleiben es AGB, jedoch gilt dann § 305b BGB. An der Tatsache, dass es sich um AGB handelt ändert sich jedoch nichts.
Ich kann als Kunde auch an den AGB von sagen wir Media Markt oder Saturn rumnörgeln und versuchen zu verhandeln, ändern tun sie sich dadurch auch nicht.

Mal im Ernst, wer arbeitet heutzutage denn nicht mit AGB, die sogar als solche deklariert werden? Also ist davon auszugehen, dass das auch hier so der Fall ist. Zur Kenntnis genommen hat er sie offensichtlich, sonst wären wir hier nicht auf die Laufzeiten zu sprechen gekommen.
 
naja, ich sollte doch Ironietags verwenden

erkläre mir nun bitte, wie etwas, was nicht einer Individualabsprache gleichkommt, in deinen Augen eine darstellen kann?

es wurde nichts geändert, auch wenn es versucht wurde, es ist daher keine Individualabsprache

aber ist ok, du hast das studiert, auch wenn es anscheinend vollkommen unsinnig ist, aber du hast es halt studiert

gute Nacht

Folge ich nun Deiner Ansicht, gibt es keinerlei Individualabreden mehr, solange ich meine Verträge mit dem Computer für mehrere Verträge im Voraus fertige, weil dann ist alles AGB....

Allerdings hilft selbst diese Ansicht dem Threadersteller auch nicht weiter, weil
die im § 309 BGB genannte Frist eingehalten wurde.

Gruß

Baffi
 
Folge ich nun Deiner Ansicht, gibt es keinerlei Individualabreden mehr, solange ich meine Verträge mit dem Computer für mehrere Verträge im Voraus fertige, weil dann ist alles AGB....
Es ist deutlich ein Unterschied, ob ich "mehrere Verträge" oder "alle Verträge" mit denselben Daten ausfülle.

Wenn das Studio nur 24 Monate anbietet und jeder Kunde einen Vertrag unterschreibt, indem alles vorgedruckt ist bis auf den Preis und alle Verträge sind identisch, dann kann man das alles bis auf den Preis auch als AGB werten.

Wenn das Individualvereinbarungen wären und das so, wie du es beschreibst, möglich wäre, dann hätte jedes Mobilfunkunternehmen Mindestvertragslaufzeiten von 5 Jahren, jede Wette.

Allerdings hilft selbst diese Ansicht dem Threadersteller auch nicht weiter, weil
die im § 309 BGB genannte Frist eingehalten wurde.
Korrekt, es geht ja auch hier darum, ob das Fitnessstudio evtl. sogar noch längere Mindestlaufzeiten hätte vorschreiben können.

Marty