Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen ein Mietfahrzeug falsch abgestellt.
Dabei waren laut Beschilderung im 90°-Winkel zur Straße Parkflächen. Diese sind nicht durch Markierungen ersichtlich, es ist nur der Beginn und das Ende der Parkfläche durch Beschilderung markiert.
Zwischen 9 und xx Uhr muss eine Parkscheibe eingelegt sein.
Nun kam folgende Verwarnung:
"...von 10:00 - 10:09 Uhr ... folgende OWi begangen zu haben:
1. Sie parkten verbotswiedrig auf dem Gehweg und behinderten dadurch Andere.
Fußgänger
2. Sie Parkten bei Zeichen 314 ... ohne Parkscheibe ... "
Es wurde ein Verwarngeld von 30.00 Euro festgelegt."
Ist alles gekürzt, aber die wichtigen Details stehen hier.
Das ich die Parkscheibe vergessen habe, ist mir bewusst. Nach 75 Stunden Arbeit in den 92 Stunden davor war mir das nachts um 5 aber "egal".
Nun habe ich mir den Schauplatz angeguckt, dort ist ein Gehweg hinter den Parkflächen, abgesetzt durch dunkelblaue Steine statt der grauen Steine der Bepflasterung. Das habe ich mangels Beleuchtung um die Uhrzeit einfach nicht wahrgenommen und ist auf der Beschilderung auch nicht ersichtlich.
Nun meine 2 Fragen: Ist es überhaupt rechtens, 2 Parkdelikte parallel zu bestrafen?
ich habe vor ein paar Tagen ein Mietfahrzeug falsch abgestellt.
Dabei waren laut Beschilderung im 90°-Winkel zur Straße Parkflächen. Diese sind nicht durch Markierungen ersichtlich, es ist nur der Beginn und das Ende der Parkfläche durch Beschilderung markiert.
Zwischen 9 und xx Uhr muss eine Parkscheibe eingelegt sein.
Nun kam folgende Verwarnung:
"...von 10:00 - 10:09 Uhr ... folgende OWi begangen zu haben:
1. Sie parkten verbotswiedrig auf dem Gehweg und behinderten dadurch Andere.
Fußgänger
2. Sie Parkten bei Zeichen 314 ... ohne Parkscheibe ... "
Es wurde ein Verwarngeld von 30.00 Euro festgelegt."
Ist alles gekürzt, aber die wichtigen Details stehen hier.
Das ich die Parkscheibe vergessen habe, ist mir bewusst. Nach 75 Stunden Arbeit in den 92 Stunden davor war mir das nachts um 5 aber "egal".
Nun habe ich mir den Schauplatz angeguckt, dort ist ein Gehweg hinter den Parkflächen, abgesetzt durch dunkelblaue Steine statt der grauen Steine der Bepflasterung. Das habe ich mangels Beleuchtung um die Uhrzeit einfach nicht wahrgenommen und ist auf der Beschilderung auch nicht ersichtlich.
Nun meine 2 Fragen: Ist es überhaupt rechtens, 2 Parkdelikte parallel zu bestrafen?