News Fast 18 Jahre US-Haft für deutschen Kinderschänder

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 29.11.2011 um 16:18:57 Uhr veröffentlicht:
Fast 18 Jahre US-Haft für deutschen Kinderschänder
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Albstadt/Cleveland (dpa) - Ein Mann reist in die USA, um ein kleines Mädchen sexuell zu missbrauchen. Doch das Kind gab es nie - der 50-Jährige ist US-Ermittlern in eine Falle getappt. So erfolgreich diese war: In Deutschland wäre so eine Ermittlungstaktik undenkbar. Es war ein perfides Angebot, das amerikanische Ermittler ins Internet gestellt hatten: Ein elfjähriges Mädchen konnte man dort für einen sexuellen Missbrauch buchen - acht Stunden für 1150 Dollar (gut 800 Euro). Männer aus der ganzen Welt meldeten sich, darunter auch der 50-Jährige aus Albstadt in Baden-Württemberg. Er und drei weitere reisten in die USA und wurden festgenommen. Ein Gericht in Cleveland im US-Bundesstaat Ohio hat den Albstädter nun zu fast 18 Jahren Haft wegen versuchten Kindesmissbrauchs verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. In Deutschland wären sowohl solche Ermittlungsmethoden als auch ein so hohes Strafmaß undenkbar. Dabei ist Pädophile auch für die Ermittler hierzulande ein großes Thema. Vor zwei Jahren entschlossen sich die US-Ermittler, im Kampf gegen Kindersex-Tourismus zu einem außergewöhnlichen Mittel zu greifen. Statt die Szene nur zu beobachten, griffen sie aktiv ein: Sie boten das elfjährige Mädchen an, das es in Wahrheit nie gab. Als der 50-Jährige aus Albstadt sein Interesse bekundete, entwickelte sich nach Angaben der Justiz-Behörden in Cleveland über Monate hinweg ein reger Mail-Austausch. Als Vermittler getarnt fragten die Fahnder den Mann, was er mit dem Mädchen vorhabe, und dokumentierten es. Schließlich empfahlen sie ihm, alles einzupacken, was er für das Mädchen brauchte, und in die USA zu kommen. Dadurch fanden sie bei seiner Festnahme in seinem Gepäck unter anderem Beruhigungsmittel, Fesseln und Sexspielzeug - für die Ermittler genügend Beweismaterial. So offensiv geht die deutsche Polizei nicht vor. «Wir dürfen nicht selbst kinderpornografische Inhalte bereitstellen», betont Horst Haug, Sprecher des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. Die Ermittler beschränken sich deshalb darauf, die Szene im Internet zu beobachten. Fünf Beamte sind beim LKA damit beschäftigt. Wenn auf den einschlägigen Tauschbörsen Fotos und Videos verteilt werden, sammeln sie alle verfügbaren Daten und dokumentieren den Vorgang. Viele tausend Ermittlungsverfahren seien dadurch schon angestoßen worden. Einige deutsche Juristen halten es auch generell für problematisch, wenn Ermittler - so wie jetzt in Cleveland - selbst in der Szene aktiv werden. Schließlich verleiten die Behörden jemanden zu einer Straftat, die er ohne das entsprechende Angebot womöglich gar nicht begangen hätte. Der zuständige Staatsanwalt in Cleveland, Steven Dettelbach, verteidigte das Vorgehen hingegen. «Die Einzelheiten dieses Falls zeigen, wie weit Menschen gehen, um solche entsetzlichen Verbrechen zu begehen», sagt er. «Wir werden wachsam sein, um die Verletzlichsten unter uns zu beschützen.» In Deutschland wäre eine solche Ermittlungstaktik aber auch aus einem ganz anderen Grund nicht möglich gewesen, betont Hans-Georg Koch, Experte für Strafrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Denn nach deutschem Recht hätte sich der 50-Jährige allein durch den Kontakt zu dem vermeintlichen Kindersex-Vermittler noch gar nicht strafbar gemacht. «Erst, wenn er mit dem Kind selber Kontakt aufgenommen hätte, wäre es etwas anderes gewesen.» Aber das Kind existierte ja in Wahrheit nie. Dass der Arzt in Deutschland wohl gar nicht verurteilt worden wäre, in den USA aber fast 18 Jahre ins Gefängnis muss, zeige die großen Unterschiede im deutschen und im amerikanischen Rechtssystem, betont Emily Silverman, USA-Expertin des Instituts. «Es ist eine Tatsache, dass die Strafen in den USA viel härter sind als hier in Deutschland.» Anders als in Deutschland gehe es im amerikanischen Rechtssystem weniger darum, einen Straftäter zu rehabilitieren. «Ein zentrales Ziel der hohen Strafen besteht darin, die Gesellschaft vor den Tätern zu schützen.» Deshalb seien Gefängnis-Strafen schon bei eher kleinen Taten üblich, bei denen deutsche Richter noch eine Geldstrafe oder allenfalls eine Bewährungsstrafe verhängen würden.
 
ein persönlicher fall: damals bei AOL habe ich einen raum in der USA aufgemacht.
"only german o. ä."
da habe ich mit einem "mädchen angeblich 13" (angeblich tochter eines diplomaten) kontakt gehabt.
dieses "mädchen" ging sehr offensiv vor um mich in eine falle zu locken... natürlich bin ich nicht darauf eingegangen! das ging über mehrere tage!
als klar war das ich darauf nicht anspringe war sie "weg" email nicht zu erreichen und in den chat mal garnicht!
DENKT MAL DRÜBER NACH!!

LG Milz-Brandy
 
Menschen zu Straftaten anzustacheln, um sie danach zu verurteilen ist nicht akzeptierbar. Wo fängt man damit an und wo hört man auf?

Der Zivilpolizist überredet dann Besoffene in der Disko, doch noch Auto zu fahren? Sie legt absichtlich Geldbeutel auf die Strasse, um Diebe zu überführen? Bietet sich als Geldkurier in die Schweiz an? Bietet die Ermordung der untreuen Ehefrau als Zeitungsanzeige?

Marty
 
Richtig!! Finde die Strafe sehr gut. Schreckt andere hoffentlich ab und es wird was gemacht BEVOR jemand ein unschuldiges Kind missbraucht. Wieso erst leid hevorrufen, wenn es hierdurch vorher schon behoben werden kann!!

Wie gut harte Strafen abschrecken sieht man in der USA jeden Tag. Dochdoch eine super Methode um Straftaten zu verhindern.
 
Auch wenn ich in diesem speziellen Falle den Verdacht habe, daß der Kerl das nicht zum ersten Mal gemacht hat (nein, ich kann das nicht beweisen), ist mir diese "Fahndungs"-Methode absolut zuwider, eben weil sie keine Straftat beweist sondern vorverurteilt. Und wer das befürwortet, kann eigentlich auch gleich jeden einsperren. Aber solchen Unfug kennt man ja.
 
Über folgendes sollte man mal nachdenken: Die Polizei in großen Städten steht sehr unter Druck, eine gewisse Aufkärungsrate vorzuweisen. In der Drogenszene zum Beispiel werden viele verdeckte Ermittler eingesetzt, die auch aktiv auf Personen zugehen und Sie zu großen Deals überreden. Da es oft gelinngt, steigt auch die Aufklärungsquote. Das heißt: Aufklärungsquoten werden produziert und die Aufklärungsrate der Straftaten ohne Provokation durch verdeckte Ermittler sinkt. Ja, meist macht man sich erst gar nicht die Mühe dort zu ermitteln, denn durch provozierte Straftaten lassen sich Aufklärungsquoten schneller generieren.
 
Das heißt: Aufklärungsquoten werden produziert und die Aufklärungsrate der Straftaten ohne Provokation durch verdeckte Ermittler sinkt.
Bei Drogenkriminalität liegt von Natur aus eine recht hohe Aufklärungsrate vor, da zusammen mit den Drogen idR auch direkt ein Verdächtiger einkassiert wird. Nachteil: Es gibt so gut wie keinen, der seinen Dealer oder Konsumenten anzeigt. Die Polizei muss also meist selbst aktiv werden. Überwiegend durch Verdacht und Kontrolle.

Deine "nicht provozierten" Fälle sind da ebenso Gold wert für die Statistik. Werden bei einer Durchsuchung (z.B. Fahrzeug) keine Drogen gefunden, gibt es keinen Fall, belastet es die Quote nicht.

Abgesehen davon ist es nochmal ein Unterschied, ob man bei einem etablierten Händler Kaufinteresse bekundet oder ob sich der Ermittler an die Straße stellt, Drogen als unschlagbares Schnäppchen anpreist und Käufer einsammelt. Letzteres ist hierzulande nicht gängige Praxis, falls es überhaupt erlaubt ist (keine Ahnung, würde mich wirklich wundern).

Menschen zu Straftaten anzustacheln, um sie danach zu verurteilen ist nicht akzeptierbar. Wo fängt man damit an und wo hört man auf?
Grundsätzlich würde ich dir da zustimmen, bin jetzt aber bei dem konkreten Fall hier doch etwas hin und hergerissen.
Der Herr hat mit der Reise, dem Geld, dem Gepäck schon außergewöhnliche Ambitionen gezeigt. Ich glaube nicht, dass sich normale Menschen dazu überreden lassen solche Hürden zu überschreiten. 18 Jahre für ein Verbrechen, dass niemals stattfand bzw. niemals stattfinden hätte können halte ich dabei aber trotzdem für falsch.
Man könnte aber vielleicht präventive Therapien verordnen, Verbindungen zu unaufgeklärten Straftaten suchen oder sich die Person in irgendeiner Form "vormerken" (z.B. DNA-Datenbank). Erkenntnisse lassen sich mit dieser Methode sicherlich gewinnen und vielleicht auch brauchbar verwerten.
Denke ein präzise abgesteckter Anwendungsbereich würde sich da schon formulieren lassen.
 
Grundsätzlich würde ich dir da zustimmen, bin jetzt aber bei dem konkreten Fall hier doch etwas hin und hergerissen.
Das war ich auch, sehr sogar. Ich würde sogar annehmen, dass der Mann sich tatsächlich irgendwann an einem Kind vergangen hätte. Deshalb bin ich da stark geneigt, den Einzelfall gutzuheissen. Aber dann stelle ich mir die Frage, wo fangen wir dann an und wo hören wir damit auf. Deshalb bleibe ich lieber dabei, solange die Erstaktivität nicht vom Täter ausgeht, finde ich das nicht gut.

Marty
 
[...]
Grundsätzlich würde ich dir da zustimmen, bin jetzt aber bei dem konkreten Fall hier doch etwas hin und hergerissen. [...]

In der Wissenschaft wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass Pädophilie eine psychische Störung darstellt. Der amerikanische Staat hat sich diese Störung zunutze gemacht, um ein Verbrechen zu zu konstruieren, welches bestraft werden kann, während die Veranlagung als solche eben nicht strafbar ist (was offenbar selbst die Amis einsehen).

Dazu mussten sie nach der Nachricht monatelang auf den "Täter" einwirken. Es ist deshalb aus meiner Sicht durchaus zweifelhaft, ob der Mann auf ähnliche Angebote stoßen würde und ob er diese auch wahrgenommen hätte.

Um das ganze noch abzurunden mussten die Strafverfolgungsbehörden offensichtlich selbst Straftaten begehen (Verbreitung kinderpornographischen Materials), um den Mann zu "erwischen".

Ein solches Vorgehen widerspricht so elementar meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, dass ich froh bin noch in einem Staat zu leben, in dem so etwas nicht möglich ist.

Auch ein solches Vorgehen zum Zwecke der vorbeugenden Therapie oder gar dem "Erfassen von vorsorglichen Daten" halte ich für unzulässig.

Die Beobachtung der Szene und bei entsprechendem Verdacht auch die richterliche Anordnung einer Überwachung ist dagegen sinnvoll, möglich und auch angemessen, um Straftaten zu verhindern.

Man könnte nun noch einwenden, dass damit möglicherweise aber nicht alle Straftaten in diesem (extrem widerlichen) Bereich verhindert werden können.

Dem stimme ich zu, gebe aber zu bedenken, dass die meisten Täter in diesem Bereich aus dem unmittelbaren Umfeld der Opfer kommen und somit den Umweg über Telekommunikationsmedien gar nicht wählen werden. Ein vollkommener Schutz durch die Strafverfolgung ist somit (generell) unmöglich.
 
Deshalb bleibe ich lieber dabei, solange die Erstaktivität nicht vom Täter ausgeht, finde ich das nicht gut.
Geht die Initiative nicht vom (potentiellen) Täter aus, wenn er nach einschlägigen Foren sucht und sich auf ein Angebot meldet? Man stolpert ja normalerweise nicht einfach mal über sowas.
In der Wissenschaft wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass Pädophilie eine psychische Störung darstellt.
Wer auf ein derartiges Angebot reagiert ist mindestens gefährdet und sollte auch so behandelt (med., nicht bestraft) werden (können? müssen?). Ob die Person darüber hinaus auch verdächtig ist, hängt natürlich vom konkreten Fall ab.

Solange die Initiative in hohem Maße vom (pot.) Täter ausgeht könnte ich entsprechende Maßnahmen durchaus vertreten bzw. würde ich keinesfalls dagegen auf die Straße gehen.
Die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte durch Polizisten halte ich auch für indiskutabel. Damit wäre eine derartige Ermittlungstaktik hierzulande vermutlich reichlich ineffizient, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Naja, bestenfalls erreicht man damit denke ich nur einen kleinen Sieg.
Wie du schon sagst, der größte Wahnsinn lauert im Wohnzimmer.
 
Die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte durch Polizisten halte ich auch für indiskutabel.

Mindestens das müssen die Ermittler ja wohl getan haben, um den "Täter" zu locken, oder?

Natürlich betrat der Täter die Foren in der Absicht, etwas moralisch verwerfliches und vielleicht auch strafbares zu tun. Ob er aber gezielt nach einem solchen Angebot gesucht hat, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Die monatelange Korrespondenz kann mit Vertrauensaufbau zu tun haben, ein Anstacheln ist aber auch nicht ausgeschlossen.

Solange die Initiative in hohem Maße vom (pot.) Täter ausgeht könnte ich entsprechende Maßnahmen durchaus vertreten bzw. würde ich keinesfalls dagegen auf die Straße gehen.

Das Angebot ging aber doch von den Ermittlern aus?

Wer auf ein derartiges Angebot reagiert ist mindestens gefährdet und sollte auch so behandelt (med., nicht bestraft) werden (können? müssen?).[...]

Eine Psychotherapie wird nicht viel bringen, wenn der Patient nicht bereit ist, sich darauf einzulassen.
 
Mindestens das müssen die Ermittler ja wohl getan haben, um den "Täter" zu locken, oder?
Mag sein. Problematisch, ja. Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Ich sage nicht, dass ich der US-Methode vorbehaltlos zustimme oder, dass sie 1:1 hier denkbar wäre.
Das Angebot ging aber doch von den Ermittlern aus?
Umgangssprachlich ja. Rechtlich (also nach deutschem Recht) imo nicht.
Eine Psychotherapie wird nicht viel bringen, wenn der Patient nicht bereit ist, sich darauf einzulassen.
Da fehlt mir die Erfahrung um da generelle Verweigerung zu unterstellen. Ich denke bei einem beinahe Ersttäter besteht noch Hoffnung, wenn er beim ersten Treffen direkt auffliegt.
 
[...]Umgangssprachlich ja. Rechtlich (also nach deutschem Recht) imo nicht.[...]

So wie ich die Nachricht verstehe, haben die Ermittler den "Täter" angesprochen / -geschrieben. Das ist ein konkretes Angebot.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in solchen Foren eine öffentliche Kontakt- oder Werbeanzeige aufgibt, so dass man von einer invitatio ad offerendum sprechen könnte.
 
So wie ich die Nachricht verstehe, haben die Ermittler den "Täter" angesprochen / -geschrieben. Das ist ein konkretes Angebot.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in solchen Foren eine öffentliche Kontakt- oder Werbeanzeige aufgibt, so dass man von einer invitatio ad offerendum sprechen könnte.

"Männer aus der ganzen Welt meldeten sich (...) Er und drei weitere reisten in die USA und wurden festgenommen.".

Das klingt für mich genau danach.
 
Wie aessitt schon gesagt hat, hat der Täter hier ungewöhnlich viel Motivation gezeigt, diese Tat zu begehen.

Aber wie der "Täter" (ist er ja eigentlich (noch) nicht) auf das Angebot gestoßen ist, und was ihn dazu verleitet hat dieses "Angebot" auch noch wahrzunehmen ist fraglich. Die Pädophilie könnte ja ein verstecktes Bedürfnis gewesen sein und wäre eventuell niemals zu einem echten Bedürfnis geworden, wäre er nicht über das Angebot gestolpert (ob er nur darüber gestolpert ist, weiß man ja nicht - aber möglich wäre es).

Fakt ist: man kann niemals mit Gewissheit sagen, ob dieser Mann (oder andere vermeintliche Pädophile) ohne das Angebot der Polizisten eine solche Tat wirklich begangen hätten.

Nichtsdestotrotz ist das ausleben von Pädophilie meiner Meinung nach mit das verwerflichste, was ein Mensch tun kann und sollte stark beobachtet werden. Unsere 5 LKA-Leute für die ganze BRD kommen mir da etwas wenig vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Männer aus der ganzen Welt meldeten sich (...) Er und drei weitere reisten in die USA und wurden festgenommen.".

Das klingt für mich genau danach.

Und was ist mit dem monatelangen Mailverkehr? Interessant wäre wohl auch, ob es solche "Anzeigen" auch sonst in den einschlägigen Foren zu finden gibt.

Egal. Ohne nähere Infos wird man es wohl nicht klären. Ein Anreiz bzw. die Möglichkeit sich zu melden wurde jedenfalls von den Ermittlern realisiert. Eine Chance (mehr?), die der "Täter" hatte.

@wullx: Ich kann die Größe der Szene im Internet nicht einschätzen (will ich auch gar nicht :sick:). Ich hoffe aber stark, dass 5 Beamte (je Bundesland?) dafür ausreichen.
 
@baffi: sorry, das mit dem Bundesland war ein Fehler... ich werf schon wieder Sachen durcheinander -.-

Im Wiki-Artikel zum Zugangserschwerungsgesetz steht am Ende des Absatzes "Inhalt des Gesetzes", dass es ein Expertengremium im BKA gibt, das die Sperren (diese Stoppschilder) vierteljährlich stichprobenartig überprüft.
Von Strafverfolgung gegen die Webseitenbetreiber lese ich da nichts...

Vielleicht ist das in der News ja auch ein Missverständnis und die meinen dieses Expertengremium, nehmen aber fälschlicherweise an, dass dieses Gremium die Strafverfolgung durchzieht. Ich kann nicht glauben, dass Bundesweit 5 Beamte gegen Kinderpornographie im Internet arbeiten. Ich habe das Gefühl, das müssten ein paar Beamte mehr sein.