2 mal Anzeige wegen Körperverletzung

web2null

ehem. assactions
ID: 131418
L
20 April 2006
1.775
165
Hallo, hab da ne frage undzwar habe ich 2 anzeigen wegen körperverletzung innerhalb von 3 wochen bekommen, jetzt kommt bestimmt selbst schuld und blabla... aber es war notwehr, naja und nun wollte ich wissen was man da so bekommen kann wenn es wirklich zum schlimmsten kommt. Um genauzusein es war jeweils ein schlag ins gesicht mehr nicht, verletzte ganbs auch nicht wirklich und die andere person war alkoholisiert.
 
Red doch einfach mit deinem Rechtsanwalt, der wird das schon wissen ;)

Edit: Es kommt immer auf die Sicht der Person an. Du verhamlost es vielleicht, der andere übertreibt es ;)
 
Nu ja, bist du dir sicher das es sich um NOTWEHR als die Abwehr eines GEGENWÄRTIGEN, RECHTSWIDRIGEN Angriffs auf dich oder andere?

Selbst wenn es das war wird noch ermittelt ob die Maßnahme die du getroffen hast, wirklich nötig war... sprich: Nicht übertrieben war.

Was es für Körperverletzung geben kann weiß ich nicht. Da musst du mal rumgooglen.
Sollte das ganze vor Gericht gehen ist das Strafrechtliche gegessen. Dann kann es aber noch zivilrechtlich weitergehen. Das heißt, die Typen können dich auf Schmerzensgeld verklagen.
Das nächste mal machst du besser auf dem Hacken kehrt und gehst nach Hause.
 
Ich hab selbst mal jemanden wegen Körperverletzung angeklagt inkl. Schmerzenzgeldklage... War auch nur ne kleinere Sache, aber ich wollte zeigen, hey, so NICHT!

Da freiwillig Schmerzensgeld bezahlt wurde, hab ich die Klage nicht aufrecht erhalten, sodass es zu keinem Gerichtsverfahren kam. Da der andere zu dem Zeitpunkt auch noch minderjährig war wurde somit auch das zivilrechtliche Fallen gelassen, nachdem ich die Klage zurückgenommen habe...

Und nicht dass jemand sagt, hey, wenn du die Klage zurücknimmst braucht der auch kein Geld zahlen... Falsch! Es wurde schriftlich mit meinem Anwalt und dem angeklagten festgelegt dass die Anklage nur fallen gelassen wird wenn gezahlt wurde, daher rechtmäßig...

Also, was das Gericht auferlegen kann weis ich nicht, aber Schmerzensgeld, und das X2 kann schon ziemlich happig sein...
 
Nu ja, bist du dir sicher das es sich um NOTWEHR als die Abwehr eines GEGENWÄRTIGEN, RECHTSWIDRIGEN Angriffs auf dich oder andere?

Selbst wenn es das war wird noch ermittelt ob die Maßnahme die du getroffen hast, wirklich nötig war... sprich: Nicht übertrieben war.

Was es für Körperverletzung geben kann weiß ich nicht. Da musst du mal rumgooglen.
Sollte das ganze vor Gericht gehen ist das Strafrechtliche gegessen. Dann kann es aber noch zivilrechtlich weitergehen. Das heißt, die Typen können dich auf Schmerzensgeld verklagen.
Das nächste mal machst du besser auf dem Hacken kehrt und gehst nach Hause.

naja... übertreiben darf man bei der notwehr theoretisch auch:
Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
 
Bei ersten mal war es so das ich eine bekommen habe und mich gewert habe. Beim zweitenmal konnte ich ausweichen und habe ihn dann eine gegeben, würde sagen aus reflex? aber denke Reflex ist nicht wirklich eine ausrede :/ hoffe nur das ich nicht in knasst komme oder so was in der art.

*edit* habe leider kein rechtsschutz das is das problemm und ein anwart kostet ein paar 1000 €
 
Also ohne hier eine Rechtsberatung geben zu wollen sieht es gesetzlich erstmal so aus:

Der Grundtatbestand der Körperverletzung wird in § 223 StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Aufgrund deines Alters gehen wir jetzt mal davon aus, dass du nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wirst.

Hast du die Leute wirklich nur mit der blossen Hand geschlagen und keinerlei früheren delikte in dieser Art würde ich mich auf ein paar sozialstunden bzw. eine Geldstraffe einstellen.

Alles ohne Gewähr. Frohes Fest.

#FischVolk
 
Also hab jeden nur 1 mal mit der faust ins gesicht, das problemm ist das diese 2 sachen so nah beianander liegen und das lässt mich ein bischen nachdenken, is einfach ein scheiss zufall gewessen, bin bei der polizei bzgl. solcher delikte noch nie aufgefallen und letztes mal was mit der polizei zu tun gehabt da war ich 15 :(
 
Warum hast du den Leuten in die Fresse gehauen?
Haben sie dich dumm angemacht? Wurdest du rumgeschubst
Was ist vorher gewesen?
Hast du Leute die den Vorfall gesehen haben? War die Polizei vor Ort?
 
Also erstes mal war ein besoffener allene in einer fußgänger zone der hat ein freund von mir angemacht ich hab mein freund weggezogen hab den typen die hand gegeben und darauf hin hab ich eine sitzen gehabt, habe ihm eine zurück gegeben und bin weiter gegangen später kamm die polizei und nahm ne anzeige gegen mich auf... Der typ hatte keine zeugen ich hatte ein paar kumpels die für mich augesagt haben...

beim zweiten mal ging ich mit ein paar freunden nach hause und da waren so ein paar typen am pinkel und brüllten uns hinterher, ein freund von mir ging hin und fragte was das soll darauf hin fing der eine an zu pöpeln ich stellte mich dazwischen konnte einem schlag ausweichen und gab dem typen auch eine, der hatte nach ein paar sec. ein tottal rotes auge, aber diesmal kamm keine polizei erst ein paar tage später trudelte die anzeige bei mir ein weil ich einige von seinen freunden kannt und die sich wohl nicht zurück halten konnten
 
Naja, ich denke mal das ist immer Unterschiedlich..
Ich denke mal du musst Sozialstunden leisten und Schmerzensgeld zahlen....
Und ohne Beweise stehst du ziemlich schlecht da.
mfg
 
mal ne ziemlich klare Antwort...

Bist Du noch unter 18 gilt wohl folgendes:

Wenn Du Glück hast, kommst Du mit einer Verwarnung davon! Dann solltest Du Dich aber in der Verhandlung ordentlich benehmen und Reue zeigen! Gut kommt es auch immer, wenn Du Dich für Dein Verhalten entschuldigst und eventuelle Schäden ersetzt.

Wenns nicht so gut läuft, gibt es Sozialstunden, oder wenn Du arbeitest vielleicht auch einen oder zwei Wochenendarreste. Vielleicht sollst Du statt dessen auch einen Ausgleich mit den "Opfern" schliessen.

Bist Du über 18 und bereits am arbeiten bzw. in der Lehre:

Dann kommt eigentlich nur eine Geldstrafe in Betracht. Nach meiner Erfahrung zwischen 30 und 60 Tagessätze (sprich: ein bis zwei Monatslöhne).

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Übrigens, wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst gibt es die Möglichkeit Dir einen Beratungshilfeschein zu holen. (Gibt es beim zuständigen Amtsgericht!) Dann musst Du für die Erstberatung beim Anwalt höchstens 10 EUR bezahlen!

Danach gibt es dann auch noch weitere Hilfen, die Dir dann aber Dein Anwalt erklären kann.


Gruß

baffi