Gegenstand auf den Bahngleisen

patryk119

New member
2 Dezember 2009
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Hallo

Also ich habe ein Fahrrad von mein Freund auf die Bahngliesie gelegt aber nach 5 sekunden habe ich denn wider weg genommen.Ich habe des auf Spaß gemacht und er hat auch gelacht.Da waren keine Züge wenn ich das gemacht habe.Jemand hat das in meiner Schule geasagt und die Rektorin hat mit mir darüber gesprochen.Darf ich dafür eine Straffe bekommen ?


P.S Ich bin 15 Jahre alt.
 
Verdient hättest du sie durchaus, passieren wird außer einer Verwarnung, einem eindringlichen Gespräch mit deinen Eltern und evtl. einem kurzzeitigen Schulausschluss wahrscheinlich eher nichts.

Waren dir die Konsequenzen von der Aktion nicht bewusst oder wieso machst du sowas "aus Spaß"?
 
Ich glaube nicht, dass die Schule da gross was machen kann. Du bist eher negativ aufgefallen. Geschah dies auf dem Schulweg (bin mir nicht mehr ganz sicher, ob und inwiefern da noch die Lerhperson verantwortlich gemacht werden könnte, bzw. die Aufsicht führt - in deinem Alter aber wohl nicht mehr)? Eigentlich ist es egal, da erstens nichts passiert ist und was noch viel wichtiger ist, und ich dir einfach mal unterstelle, dass du keine bösen Absichten dahinter hattest, also nicht vorsätzlich sondern impulsiv gehandelt hast. Ich nehme mal an, du hast das als Witz gemacht? Dennoch solltest du beim nächsten mal besser zweimal über deine Taten und deren möglichen Konsequenzen nachdenken. So etwas kann ganz schnell schiefgehen und in der Konsequenz nicht nur ein schlechtes Licht auf dich werfen, sondern evtl. auch andere Menschen verletzen. Ich denke ebenfalls, dass deine Rektorin jetzt eher deine Eltern kontaktiert und sie mit dir reden, als dass es anderweitige Folgen hätte.
 
Kommt immer darauf an wer Dich erwischt ;)
Deine Rektorin wird aufgrund eines einzelnen Hinweises nichts machen können, außer Dich eingehend zu ermahnen und evtl. deine Eltern schriftlich zu informieren. Ich finde das ist aber auch die Aufgabe der Rektorin, wenn Sie von so etwas erfährt. Was Deine Eltern machen werden kannst Du besser einschätzen.
Etwas auf die Gleise legen ist ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr:
Strafgesetzbuch schrieb:
§ 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du bist zwar noch jugendlich, aber die Strafen für einen Eingriff in den Bahnverkehr sind drakonisch; Das auch zurecht, weil nicht nur ein Fahrrad sondern auch Du, Dein Freund, alle Zugreisenden usw. in Gefahr gebracht werden können. Zuggleise sind kein Ort an denen man sich "aus Spaß" aufhalten sollte. Ich hoffe Du wirst aus dem schlechten Gewissen lernen und dies als "Schuss vor den Bug" verstehen.

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja also ich mach so was nie mehr in mein Leben und nachste mal bei irgend einen Spaß zu machen uberlege ich zwei mal oder noch mehr

A ja und die Rektorin hat gesagt dass sie die Bundespolizei anruft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Lynx72: Du übersiehst da etwas:
Zitat von Strafgesetzbuch
§ 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Das ist ja wohl nicht der Fall, wenn etwas für 5 Sekunden auf die Schienen gelegt wird und kein Zug in der Nähe ist.
Also mit sowas sollte man wirklich keine Späße machen, aber da keine Gefahr bestand, sollte man auch nicht übertreiben und den TE verteufeln.
 
Was ist denn witzig daran, ein Fahrrad für fünf Sekunden auf die Gleise zu legen? Der Spaßfaktor erschließt sich mir irgendwie nicht, auch nicht mit 15 Jahren. :roll: Ansonsten weiß ich nicht, welche Befugnisse das Rektorat hat, aber dir ins Gewissen reden und deine Eltern informieren können sie allemal.

Die Polizei wurde bei uns nur einmal informiert, da ging es um eine Onlineliste mit Leuten, die der Betreffende "vom Dach stoßen" wollte. Wurde als Morddrohung aufgefasst und auch so behandelt. 8O
 
@Lynx72: Du übersiehst da etwas:


Das ist ja wohl nicht der Fall, wenn etwas für 5 Sekunden auf die Schienen gelegt wird und kein Zug in der Nähe ist.
Also mit sowas sollte man wirklich keine Späße machen, aber da keine Gefahr bestand, sollte man auch nicht übertreiben und den TE verteufeln.

Du auch.
Bereits Nummer (2) von Absatz 1 greift.

D.h. maximal

Wollen wir als juristische Halblaien uns darüber unterhalten was genau auf patryk119 hier wirklich zutrifft oder nicht? Ist ja auch das Erwachsenenstrafrecht ;) Es geht doch viel mehr darum zu zeigen wie drakonisch die Strafen für solche Vergehen sind um sowas in Zukunft zu verhindern.

@ patryk119: Zu Strafen kann es nur kommen, wenn die (Bundes-)Polizei mit im Spiel ist. Ich glaube!!, dass die Bundespolizei auch nur etwas konkretes unternehmen kann, wenn diese Beweise oder glaubhafte Zeugen hat.

Beste Grüße
 
Du auch.
Bereits Nummer (2) von Absatz 1 greift.

D.h. maximal

häh? Nein, das "und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" bezieht sich auf alle Nummern. Also auch auf Nummer 2.
Er hat sich nicht strafbar gemacht. Auch nicht in einem minder schweren Fall.
Das wäre ja noch schöner, dass man für nen dummen Scherz mind. 3 Monate in den Knast wandert.
 
häh? Nein, das "und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" bezieht sich auf alle Nummern. Also auch auf Nummer 2.
Würd ich nicht so sehen. Aber ja auch egal.
Es zeigt nur, dass mit sowas nicht zu spaßen ist.
 
Muebarek .. es reicht die Möglichkeit, dass etwas dadurch passieren kann, das gilt schon als Gefährdung

auch das Abstellen eines PKW an unüberschaubarer Stelle im Straßenbereich gilt als Gefährdung im Sinne dieses Gesetzes und kann schwere Strafen nach sich ziehen, auch ohne dass ein Unfall stattgefunden hat.

Begründet wird das Ganze dann mit dem Abs. 2 dieses Gesetzes:
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
Was ich bei all diesen Diskussionen immer so interessant finde, ist die Tatsache, dass sofort mit Gesetzestexten gekontert wird... Das beziehe ich jetzt nicht auf die User in dem Thread hier, sondern allgemein - also bitte nicht falsch auffassen.

Einige Bsp.:
- Gegenstand auf Bahngleise
- Lehrerin verbietet WC-Gehen in der Stunde
- Eltern wollen was weiß ich von ihren Söhnen/Töchtern
- Chef verlangt XYZ von Arbeitnehmern

Sollte man doch nicht lieber im Sinne einer guten Gemeinschaft und eines friedlichen Zusammenseins (das mein ich jetzt nicht religiös, sondern man ist einfach zusammen, wenn man arbeitet, oder in der Schule, etc.) miteinander reden und grundsätzlich Gedanken machen, wie man MITEINANDER das Problem lösen kann.

Stattdessen heißt es: "WC-Gehen ist Grundrecht.", "Die Gefährdung der Bahn zieht strenge Bestrafung mit sich." und es wird mit Paragraphen hantiert.

Deshalb jetzt mal mein Vorschlag an den Threadersteller:

Rede mit deiner Direktorin. Erkläre ihr deine Einsicht, entschuldige dich nochmals bei deinem Freund und auch bei ihr. Kläre das mit deinen Eltern, was die dazu sagen. So wie ich das sehe, war das ein harmloser (der aber unter blöden Umständen schlimm ausgehender, wenn sich z.B. was verhängt in den Gleisen) Scherz.

Und wenn all diese Versuche immer noch nicht fruchten, dann werden eh die Paragraphen vollzogen...

edit: Hab gerade gesehen, dass er gefragt hat, ob es eine Strafe gibt und demnach die Paragraphen gerechtfertigt sind. Aber ich hab das ja, wie oben schon beschrieben, nicht unbedingt auf den Thread bezogen, sondern allgemein...trotzdem entschuldige, ich hab den letzten Satz übersehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich das sehe, war das ein harmloser (der aber unter blöden Umständen schlimm ausgehender, wenn sich z.B. was verhängt in den Gleisen) Scherz.

Eine kleine Rangelei am Bahnsteig, kurz abgekürzt, oder noch eben schnell versucht das verklemmte Fahrrad wegzuziehen und schon heißt es wieder Verspätung wegen "Personenschaden". Sorry, in die Kategorie harmloser Scherz will das bei mir einfach nicht passen.
Wenn sowas schief geht, dann aber richtig. Entweder macht nen Materialschaden seine Eltern zivilrechtlich für ne ganze Weile ziemlich unglücklich, oder er kriegt gleich den Darwin-Award.
Soll mal ruhig nen schlechtes Gewissen haben. Hätte sein Kollege das nicht in der Schule erzählt, wärs für ihn immernoch nen lustiger Scherz sowas zu machen.
 
Muebarek .. es reicht die Möglichkeit, dass etwas dadurch passieren kann, das gilt schon als Gefährdung

auch das Abstellen eines PKW an unüberschaubarer Stelle im Straßenbereich gilt als Gefährdung im Sinne dieses Gesetzes und kann schwere Strafen nach sich ziehen, auch ohne dass ein Unfall stattgefunden hat.

Begründet wird das Ganze dann mit dem Abs. 2 dieses Gesetzes:

Zitat:
(2) Der Versuch ist strafbar.


Da hat wittis-web.de Recht. Auch der Versuch ist strafbar.
Manchmal bekommt man sogar eine härtere Strafe als wenn die Tat vollzogen worden wäre.
Begründet wird das meistens mit der ganz einfachen "Wenn-->Dann" Regel.
Ich denke nicht, dass die in irgendeiner Form im Grundgesetz steht, aber es gibt sie wirklich^^

Du kannst nur froh sein wenn die Lehrerin es nicht weitergibt oder sonst jemand.

Da du es ja anscheinend eingesehen hast, bleibt nur zu hoffen dass du solche Spässe nicht mehr in Erwägung ziehst.
Lieber 2 mal überdenken.

edit:// Lynx72 hat es ja eigentlich auch ausführlich erklärt
 
Zuletzt bearbeitet:
So muss auch mal meinen Senf dazugeben :)

Ich bin bei der Bahn in der Instandhaltung tätig.

Wenn ich das gesehen hätte, hätte ich dich zur Polizei gebracht ganz ehrlich.
Ich zeige auch jeden an der bei Rot über einen Bahnübergang fährt.

Einfach aus einem Grund. Wenn du selbst erlebst wenn du einen Bahnübergang prüfst dass ein Unfall mit Toten passiert bzw. einmal im Monat zu einem Unfall gerufen wirst dann nimmt das einen mit.


Du weist nicht welche Streckengeschwindigkeit auf dem Gleis ist.
Wenn wir uns im Gleis selbst sichern, muss ich bei einer Streckengeschwindigkeit von 120km/h mindestens 800 Meter das Gleis sehen können um sicher zu gehen das ich noch rechtzeitig aus dem Gleis zu kommen.



Sry aber meiner Meinung nach die ausrede ich hab kein zug gesehen ist totaler schwachsinn. Ich weis des glaubt eh keiner, aber egal was für ein zug (ausgenommen vielleicht von einem Güterzug) dir da entgegen kommt man hört ihn nicht bis er vielleicht 50m vor dir ist. und da ist es egal ob der 100km/h oder 300km/h fährt.


Was du gemacht hast ist total verantwortungslos und zumindest deine Eltern sollten eine Strafe dafür bekommen.
 
Sorry, in die Kategorie harmloser Scherz will das bei mir einfach nicht passen.

Hast du mein Posting komplett gelesen?? :)

Ich finde Aufklärung, Reue und Einsicht sollten gerade bei Jugendlichen im Vorang stehen statt "So schauen wir, welches Vergehen nach welchem Paragraphen ist das?"

Der Junge scheint ein schlechtes Gewissen zu haben, das ist gut so. Er hat auch selbst eingesehen, dass das eine unnötige Aktion war, die mitunter schlimme Folgen haben kann... Ich denke, er hat seine Lektion gelernt.

Aber vielleicht kann er uns dazu noch etwas sagen, was er gelernt hat...damit es Schwarz auf Weiß ist.