Ist jetzt etwas OT, aber trotz dem: Da hat einer 3 1/2 Jahre ohne Bewährung bekommen weil er in Notwehr einem anderen in den Hals gestochen hat statt in den Arm - sah der Richter als böse Absicht und Überschreitung der Notwehr an. Und wie kann man auch ein Taschenmesser überhaupt mit sich führen und dann auch noch als Waffe verwenden.
Notwehr bzw. Nothilfe ist eine diffizile Sache, ohne Frage. Die Grenze der Angemessenen Gewalt ist imho relativ schmal. Nichts desto trotz (ich weiß nicht, obs von dir so 'rüberkommt oder es tatsächlich im Urteil steht) ist es Schwachsinn, dass der Richter einerseits den Einsatz des Messers missbilligt, andererseits aber legitimiert (Stich in den Arm wäre OK gewesen).
Ich hab letztlich im Radio gehört, das Notwehr/Nothilfe mit Anwendung körperlicher Gewalt in Deutschland recht oft vor dem Richter endet. Aber welche Gefährdung wäre denn hier im aktuellen Fall akut gewesen? Dem Mädchen hätte es vielleicht schon geholfen, wenn der Kerl mal direkt angesprochen worden wäre.
Das Problem ist, dass das Hinsehen deutlich schwerer zu sein scheint als die Hilfestellung hinterher...