News 61-Jähriger missbrauchte Neunjährige jeden Morgen im Schulbus

Ist jetzt etwas OT, aber trotz dem: Da hat einer 3 1/2 Jahre ohne Bewährung bekommen weil er in Notwehr einem anderen in den Hals gestochen hat statt in den Arm - sah der Richter als böse Absicht und Überschreitung der Notwehr an. Und wie kann man auch ein Taschenmesser überhaupt mit sich führen und dann auch noch als Waffe verwenden.

Notwehr bzw. Nothilfe ist eine diffizile Sache, ohne Frage. Die Grenze der Angemessenen Gewalt ist imho relativ schmal. Nichts desto trotz (ich weiß nicht, obs von dir so 'rüberkommt oder es tatsächlich im Urteil steht) ist es Schwachsinn, dass der Richter einerseits den Einsatz des Messers missbilligt, andererseits aber legitimiert (Stich in den Arm wäre OK gewesen).

Ich hab letztlich im Radio gehört, das Notwehr/Nothilfe mit Anwendung körperlicher Gewalt in Deutschland recht oft vor dem Richter endet. Aber welche Gefährdung wäre denn hier im aktuellen Fall akut gewesen? Dem Mädchen hätte es vielleicht schon geholfen, wenn der Kerl mal direkt angesprochen worden wäre.

Das Problem ist, dass das Hinsehen deutlich schwerer zu sein scheint als die Hilfestellung hinterher...
 
Dem Mädchen hätte es vielleicht schon geholfen, wenn der Kerl mal direkt angesprochen worden wäre.
Das Problem ist, dass das Hinsehen deutlich schwerer zu sein scheint als die Hilfestellung hinterher...
Wenn er das regelmäßig macht gewöhnt sich das Umfeld daran und es erregt kein öffentliches Ärgernis mehr.

Nichts desto trotz (ich weiß nicht, obs von dir so 'rüberkommt oder es tatsächlich im Urteil steht) ist es Schwachsinn, dass der Richter einerseits den Einsatz des Messers missbilligt, andererseits aber legitimiert (Stich in den Arm wäre OK gewesen).
Einerseits ist das mitführen von Waffen jeglicher Art bereits verdächtig, egal ob es sich um ein Taschenmesser, Schraubenzieher, Glasflasche, Teetasse, etc. handelt, andererseits ist dann deren Benutzung auch bei Notwehr wie auch die Mitführung zu rechtfertigen. Alleine die Mitführung wird schon von vorne herein missbilligt, denn es könnte sein, dass es der Plan war einen anderen zu schädigen.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Man legt sich lieber nicht mit anderen an, dann kommt man auch nicht in Erklärungsnot.
 
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Wenn ein alter Kerl ein Kleines Mädchen begrapscht, sollte das immer Aufmerksamkeit erregen.

Außerdem muss es ja irgend wann angefangen haben...
 
darkkurt, das Problem ist, daß Täter nach außen hin (also für Dritte) unglaublich unauffällig sind.
 
Einerseits ist das mitführen von Waffen jeglicher Art bereits verdächtig, egal ob es sich um ein Taschenmesser, Schraubenzieher, Glasflasche, Teetasse, etc. handelt,...

Deiner Liste könnten wir noch Nagelschere, Nagelfeile und Handtasche hinzufügen. :roll: Kann rein thereoretisch und auch sehr effektiv als Waffe eingesetzt werden.
Nur verstehe ich den Vergleich in diesem Fall nicht wirklich.

Ist es nicht ein Unterschied ob man sich in einem Streit bei Jugendlichen oder ähnliches einmischt oder einem älteren Mann anspricht?
 
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Das Problem dürfte hier doch wohl sein, dass man (oder zumindest ich) aus dem obigen Text nicht entnehmen kann, was denn überhaupt genau passiert ist.

Insofern dürfte es schon schwer einzuschätzen sein, ob man den Missbrauch hätte erkennen können, wenn man genau hingesehen hätte.

Und per se ist es für mich jetzt nicht unbedingt Pflicht, jedesmal genau hinzusehen, nur weil ein älterer Mann neben einem jungen Mädchen sitzt. Insofern ist die Frage von Taliesyn so weit hergeholt nun auch wieder nicht..
 
Ist jetzt etwas OT, aber trotz dem: Da hat einer 3 1/2 Jahre ohne Bewährung bekommen weil er in Notwehr einem anderen in den Hals gestochen hat statt in den Arm - sah der Richter als böse Absicht und Überschreitung der Notwehr an.
Und das nächsthöhere Gericht hat das (und andere Urteile genau dieses Richters) zurückverwiesen zur Neuverhandlung, weil der Richter wohl kein Gesetzbuch gelesen hatte.

StGB § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

StGB § 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder
Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Marty
 
Das Problem dürfte hier doch wohl sein, dass man (oder zumindest ich) aus dem obigen Text nicht entnehmen kann, was denn überhaupt genau passiert ist.
Hier ist ein Text mit einer kleinen Präzisierung:
Nürnberg - Ein neun Jahre altes Mädchen ist in Nürnberg von einem Rentner über Monate hinweg in einem Schulbus sexuell missbraucht worden. Laut Polizei hatte der stark gehbehinderte 61-Jährige seit April nahezu an jedem Schultag auf das Mädchen gewartet. Im Bus setzte er sich dann stets neben das Kind und berührte es während der Fahrt "mehrfach unsittlich am ganzen Körper". Mitte September vertraute sich das verzweifelte Mädchen ihrer Mutter an, die sofort Anzeige erstattete. Der Rentner wurde festgenommen. Er legte ein Geständnis ab. Ein Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ihm werden nahezu hundert Fälle zur Last gelegt. Die Kripo schließt nicht aus, dass der Mann noch weitere Mädchen belästigt hat. ddp
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/u5X38b/3064277/Rentner-missbraucht-Neunjaehrige.html

Weitere Quellen:

 
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Danke für die Präzisierung. Fraglich ist jetzt halt nur noch, ob sich diese mehrfachen Berührungen an einem Stück zugetragen haben.

Falls ja könnte es auch einem Unbeteiligten auffallen. Wenn sich die mehrfachen Berührungen dagegen aus den 100 Fällen zusammensetzen, weiß ich weiterhin nicht, ob man dies als normaler Fahrgast hätte erkennen können, geschweige denn müssen.
 
Mal ganz ehrlich, wenn jemand sieht, wie ein junges Mädchen von einem Opa angegrabscht wird, dann gäbe es da sicher viel mehr Menschen, die was sagen / machen würden, als wenn eine Bande Jugendlicher wen zusammenschlägt (wo hier schon solche Anspielungen auf Zivilcourage gemacht werden). Was hat man schließlich von so einem alten Opa zu erwarten?
Für viel wahrscheinlicher halte ich es, dass es schlichtweg wirklich keiner gesehen oder als Missbrauch erkannt hat. In dem Tumult von Schulkindern etc. halte ich sowas auch für schwierig zu erkennen, zumal viele oft aus dem Fenster schauen und mit ihren Gedanken ganz wo anders sind.
Hier pauschal Vorwürfe zu machen, von wegen keiner würde sich dafür interessieren etc., halte ich deswegen für völlig falsch.
 
Entschuldige mal bitte, willst du uns hier allen Ernstes weißmachen, daß in all den Monaten des täglichen Befummelns nie jemand was gesehen hat? Das kannst du mir nicht erzählen. Wenns ein- oder zwei Mal sind ok, aber jeden Tag und das über mehrere Monate? Nee da muß man schon mächtig blind sein.
 
Entschuldige mal bitte, willst du uns hier allen Ernstes weißmachen, daß in all den Monaten des täglichen Befummelns nie jemand was gesehen hat?
Es fährt ja sicher nicht jeder jeden Tag immer mit dem Mädchen mit ;) (... außer dem perversen Opa, der schon auf die Kleine gewartet hat)
 
Es fährt ja sicher nicht jeder jeden Tag immer mit dem Mädchen mit ;) (... außer dem perversen Opa, der schon auf die Kleine gewartet hat)
Ich würde zumindest erwarten, daß die Schüler alle regelmäßig diesen Bus nehmen. Und normalerweise haben auch Arbeitnehmer geregelte Arbeitszeiten, so daß sie schon nahezu jeden Tag mit diesem Bus fahren dürften.
 
Wieviele Mitfahrgäste beobachtest Du denn so während einer Busfahrt? Also ich für meinen Teil lese eigentlich lieber im Bus...
 
Ich würde zumindest erwarten, daß die Schüler alle regelmäßig diesen Bus nehmen.
Nürnberg is aber nicht Land, wo ein nur "diesen" (einen) Bus gibt, sondern 10 Minuten später fährt nochmal einer und 10 Minuten drauf wieder ein.

Arbeitnehmer fahren nicht in der "Kindergarten-Sektion" mit; wie gesagt - und das is keine Vermutung, sondern Erfahrungswert -, das hat maximal n Gleichaltriger gesehen und ob der/die das meldet, wage ich zu bezweifeln.