NicoleWendt
Well-known member
- 20 April 2006
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Verschoben aus Verbesserungsvorschläge (Mone)
Ich habe mir in der letzten Zeit eine Menge Gedanken gemacht, wie man die Lemminge (sorry 4 that - aber es ist bei mir eingebrannt) vor diesem immer wieder groß angelegten Banken-Betrug schützen kann.
Ausserdem kann man mit dieser Methode auch die Webbis vor sich selbst schützen, welche teilweise Banken eröffnen und gar nicht wissen, was auf sie zukommt.
Ehe nun hier tausend Seiten wissenschaftliche Ausführungen erwartet werden, zu denen ich zugegebener Maßen nicht fähig bin (für die, die es nicht wissen: Ich bin plont) - fasse ich es ganz kurz zusammen:
Änderung der EF-AGB - Erweiterung um einen Passus, welcher folgende Aussage beinhaltet:
"Nennst Du Dich Bank oder verwaltest Du große Mengen Userlose, musst Du uns nachweisen, dass 75% des Userguthabens da sind. Egal wo, aber nachweissbar. Dieser Nachweis ist einmal pro Woche zu führen."
Klar hört sich das nun nach einer Menge Arbeit an, aber so viel wird das gar nicht. Wenn man nach dem Zufallsprinzip eine Handvoll von Banken wöchentlich überprüft, kann man eine Menge Sicherheit erzeugen.
Bei den meissten guten Banken ändern sich die Lagerort der Lose ohnehin recht wenig.
So Dinge wie "Lege Deine Lose an, ich verkaufe diese." gehören für Banken schlichtweg untersagt.
So, nun nicht gleich umsetzen oder ablehnen, sondern auf zur munteren Diskussion!
Danke.
P.S.: Ich möchte vorsorglich darauf hinweissen, dass ich auch Betreiberin von zwei Banken bin.
Ich habe mir in der letzten Zeit eine Menge Gedanken gemacht, wie man die Lemminge (sorry 4 that - aber es ist bei mir eingebrannt) vor diesem immer wieder groß angelegten Banken-Betrug schützen kann.
Ausserdem kann man mit dieser Methode auch die Webbis vor sich selbst schützen, welche teilweise Banken eröffnen und gar nicht wissen, was auf sie zukommt.
Ehe nun hier tausend Seiten wissenschaftliche Ausführungen erwartet werden, zu denen ich zugegebener Maßen nicht fähig bin (für die, die es nicht wissen: Ich bin plont) - fasse ich es ganz kurz zusammen:
Änderung der EF-AGB - Erweiterung um einen Passus, welcher folgende Aussage beinhaltet:
"Nennst Du Dich Bank oder verwaltest Du große Mengen Userlose, musst Du uns nachweisen, dass 75% des Userguthabens da sind. Egal wo, aber nachweissbar. Dieser Nachweis ist einmal pro Woche zu führen."
Klar hört sich das nun nach einer Menge Arbeit an, aber so viel wird das gar nicht. Wenn man nach dem Zufallsprinzip eine Handvoll von Banken wöchentlich überprüft, kann man eine Menge Sicherheit erzeugen.
Bei den meissten guten Banken ändern sich die Lagerort der Lose ohnehin recht wenig.
So Dinge wie "Lege Deine Lose an, ich verkaufe diese." gehören für Banken schlichtweg untersagt.
So, nun nicht gleich umsetzen oder ablehnen, sondern auf zur munteren Diskussion!
Danke.
P.S.: Ich möchte vorsorglich darauf hinweissen, dass ich auch Betreiberin von zwei Banken bin.
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