Loseverleih - Wiederbeschaffungswert muss aus dem Thread entfernt werden?

steht wo?

sorry, das ist die Volksmundweisheit, aber im Gesetz steht nur etwas vom Zugewinn, dieser muss nicht in Euros erfolgen
sonst lasse ich mich nur noch in $ bezahlen, weil, sind je keine €
oder in Gold und Silber ..
oder in Äpfel und Eier

Das ist schon richtig. Nur was soll man dem Fiskus angeben? Ich habe hier 2,5 MRD Lose zu versteuern. 19%, das macht 475 Mio Klammlose steuern an die KlammID des Finanzamtes.

Mal erlich, wenn ich eine Kartoffel in den Boden stecke, müsste ich die auch beim Fiskus melden, weil da wachsen mehrere daraus. Ich kann dann auch eine Scheibe abschneiden, und ein paar Pommes Frites beim Fa vorbei bringen.

Also ich versteuer meine Lose dort, wo sie zu Geld gemacht werden. Und das ist der Verkauf. Noch kann keine Loseseite gewerblich laufen, denn das wäre illegales Glücksspiel. Die Steuernummer im Impressum kann man sich deshalb sparen.

GG
Art. 14 [Eigentum, Erbrecht und Enteignung]

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

In diese Eigentumsrechte besitzt der Staat außer in gesetzlich fixierten Fällen keine Eingriffsmöglichkeiten. An dieser Stelle ist zu betonen, dass z.B. Steuern oder Abgaben keine Verletzung des Artikel 14 Grundgesetz darstellen. Sie belasten das Vermögen einer Person als Ganzes, stellen aber nicht das Eigentum an einzelnen Vermögensgegenständen in Frage..
Quelle: https://www.123recht.net/article.asp?a=580&p=5

So und da haben wir es. Der Fiskus kann Steurn an meinem vermögen als Ganzes erheben, nicht aber als einzelnen Vermögensgegenständen (Bsp. Klammlose).

Grund Gesetz.

Der Fiskus kann daher nur meinen Realen gewinnzuwachs versteuern, und nicht den meiner Klammlose.

So geht es weiter:
Neben dem eigentlichen Eigentum an einem Vermögensgegenstand schützt das Grundgesetz zusätzlich dessen Benutzung. Solange kein Recht eines Dritten beeinträchtigt oder ein Gesetz gebrochen wird, darf man mit seinem Eigentum praktisch nach Belieben schalten und walten.

Ich kann also meine Lose tehoretisch verleihen an wen ich möchte.


Ich verstehe, dass hier dies ab sofort verboten ist. Aus gesetzlicher Sicht, kann dies nicht der Fall sein. Gewerblich ist der Reale Wertzuwachs zu sehen, und nicht der, der in Klammlosen oder Kartoffeln zu sehen ist.

Theoretisch kann ich 2 MRD Lose verdienen, die morgen schon nichts mehr wert sind, oder die morgen schon für anderes verbraten sind. Hier ist kein Realer Gewinnzuwachs, und so ist eben auch das Grundgesetz zuvor.

Und wenn jemand Lose leiht, dann kann er sehr wohl einen Wert dafür vereinbaren. Dies geschieht im RL überall. Beispielweise bei PKW verleih. Dort wird auch der Fahrzeugwert vereinbart, im Falle man den PKW nicht aufbringen kann. Das ist ein Wiederbeschaffungswert der mit Gewinnzuwachs garnichts zu tun hat.

P.s.

Man kann sich zu diesem Thema hunderte Male streiten, aber es gibt auch enige Fakten die man beachten muss:

- Umsatzsteuer ist erst ab 17500€ Jahresumsatz zu zahlen.
Eine Steuerhinterziehung kann also nicht sein, wenn einer durch den Verleih 100€ verdient hat.

- es heisst nicht gewerbliches handeln sondern gewerbliches Handeln was von der (HANDEL) kommt.
Es geht hier also um den Handel (Händler) und nicht um handeln. Die Absicht muss also einen Handel ergeben, und der geht nur gegen Geld oder Wertpapiere. Da eine Loseseite keine Geld annimmt, sonder Lose, kann dies kein Handel sein.

gewerblich Handel entseht wenn ich Lose verkaufe. Wenn man es genau sieht, müsste genau das im Forum verboten sein, und alles andere nicht. Die Frage ist nur was es bringt. Dann wird eben per E-Bay PN ode extrenen Projekten gehandelt.

Ein Loseverleih oder ein Verkauf gegen Lose kann kein Handel sein. Wenn ich 1.400 Festplatten beim Arlt einkaufe, und die hier gegen Lose verscherbel, und dann mit meinen Lose auf SuperSlots zocken gehe, habe ich nichts und garnichts gewerbliches getan. Ich habe in diesem Fall nach Artiel 14 das getan, was mir mit meinem Eigentum lieb war (getauscht in Klammlose). Gewerblich wird es, wenn ich die Lose verkaufe um wieder Festplatten zu kaufen, um die wieder in Lose zu tauschen, die Lose dann wieder in Euro, die Euro in Platten..... das ist gewerblich.

Ich hoffe ich konnte meine Ansicht zumindest verständlich herüberbringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist schon richtig. Nur was soll man dem Fiskus angeben? Ich habe hier 2,5 MRD Lose zu versteuern. 19%, das macht 475 Mio Klammlose steuern an die KlammID des Finanzamtes.
Von Umsatzsteuer hat hier, ausser Dir, bisher niemand geredet. Wir reden fast alle über die Einkommenssteuer.

Mal erlich, wenn ich eine Kartoffel in den Boden stecke, müsste ich die auch beim Fiskus melden, weil da wachsen mehrere daraus. Ich kann dann auch eine Scheibe abschneiden, und ein paar Pommes Frites beim Fa vorbei bringen.
Ich muss die Sachwerte, die mir mein Arbeigeber kostenlos gibt, auch als "geldwerten Vorteil" versteuern, obwohl ich da kein Geld in der Hand halte.

Noch kann keine Loseseite gewerblich laufen, denn das wäre illegales Glücksspiel.
Illegales Glücksspiel ist auch illegal, wenn es nicht gewerblich betrieben wird.

So und da haben wir es. Der Fiskus kann Steurn an meinem vermögen als Ganzes erheben, nicht aber als einzelnen Vermögensgegenständen (Bsp. Klammlose).
Der Staat möchte von mir jeden Monat Steuern auf meine Immobilien. Also nur für einen Teil meines Vermögens. Wie passt das jetzt?

Der Fiskus kann daher nur meinen Realen gewinnzuwachs versteuern, und nicht den meiner Klammlose.
und wenn Deine Lose Gewinne erwirtschaften, dann hast Du einen realen Gewinnzuwachs. So what?

Ich kann also meine Lose tehoretisch verleihen an wen ich möchte.
Ich verstehe, dass hier dies ab sofort verboten ist.
Wo hast Du gelesen, dass das Verleihen auf Klamm verboten sei? Ich sehe das nirgends.

Theoretisch kann ich 2 MRD Lose verdienen, die morgen schon nichts mehr wert sind, oder die morgen schon für anderes verbraten sind. Hier ist kein Realer Gewinnzuwachs, und so ist eben auch das Grundgesetz zuvor.
Dann betreibe ich demnächst ein Gewerbe, wo ich nur meine Dienstleistungen nur noch gegen Gutscheine des Supermarkts betreibe. Dann muss ich keine Steuern mehr zahlen, weil ich ja keinen "realen" Wertzuwachs erziele nach Deiner Definition.

Dies geschieht im RL überall. Beispielweise bei PKW verleih. Dort wird auch der Fahrzeugwert vereinbart, im Falle man den PKW nicht aufbringen kann
Du hast Dir also schon mal einen PKW geliehen und im Vertrag stand drin, dass Du bei Nichtzurückgeben des PKS den 10-fachen Wert in Euro zahlen musst? Also bei einem Golf V z.B. 250.000 Euro? ich habe solch einen Vertrag noch nie gesehen.

- Umsatzsteuer ist erst ab 17500€ Jahresumsatz zu zahlen.
Eine Steuerhinterziehung kann also nicht sein, wenn einer durch den Verleih 100€ verdient hat.
Das Hinterziehen von Einkommenssteuer geht also nicht? Was hat die Umsatzsteuer eigentlich hiermit zu tun?

- es heisst nicht gewerbliches handeln sondern gewerbliches Handeln was von der (HANDEL) kommt.
Es geht hier also um den Handel (Händler) und nicht um handeln.
Ach so, Dienstleister, die nur "handeln" und nicht "Handeln", müssen also keine Steuern zahlen?

Marty