Gewerbe - Wie abschreiben?

scriper

Eta Capricorni
ID: 57943
L
3 Mai 2006
2.721
316
Aloa!

Mal was an die "Gewerbekundigen" hier.

Ich hab zum 1.1.07 mein Gewerbe angemeldet und arbeite unter anderem mit meinem privaten PC.

Um diesen auch weiterhin nutzen zu können, musst ich n Motherboard mit Prozessor kaufen.

Doch wie setze ich das nun ab?

Der PC, den ich ausschließlich für das Gewerbe nutze (und eben jetzt aufgerüstet habe) ist ansonsten in keiner Weise abgeschrieben worden, da ich davon keine Rechnung mehr hatte und er schon ein paar Jahre alt ist.

Außerdem hab ich n Soundsystem gekauft - is das GWG?

Is ja eigentlich net "selbständig nutzungsfähig" - oder doch?

Oder soll ich die drei Teile (alle auf einer Rechnung) einfach als Ausgabe unter "PC-Aufrüst-Set" verbuchen?

Mein Gewerbe ist als Kleingewerbe ohne Vorsteuerpflicht angemeldet, falls das wichtig ist.

Kann mir wer helfen?

Danke schon mal!

Edit:
Gewerbe - Wie... 23.01.2007 17:39:05 Gewerbe haben wollen, aber von der Materie null Ahnung haben. Toll. Geh zum Steuerberater.[-]

Unglaublich, wie aggresiv man hier auf ne Frage reagiert. Und dich du feige Person, lache ich aus :LOL:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab zum 1.1.07 mein Gewerbe angemeldet und arbeite unter anderem mit meinem privaten PC.
Hast Du den in das Gewerbe eingebracht und nutzt den zu 100% im Gewerbe?

Um diesen auch weiterhin nutzen zu können, musst ich n Motherboard mit Prozessor kaufen.
Wir über die Restnutzungszeit des PC mit abgeschrieben.

Der PC, den ich ausschließlich für das Gewerbe nutze (und eben jetzt aufgerüstet habe) ist ansonsten in keiner Weise abgeschrieben worden, da ich davon keine Rechnung mehr hatte und er schon ein paar Jahre alt ist.
Wie jetzt? Und mit welchem Wert hast Du den in das Gewerbe übernommen? Du brauchst keine Rechnung, ein EIgenbeleg reicht.

Außerdem hab ich n Soundsystem gekauft - is das GWG?
Aber nur, wenn Du als Gewerbezweck Musiker hast oder mit Sounds zu tun hast.

Marty
 
Hast Du den in das Gewerbe eingebracht und nutzt den zu 100% im Gewerbe?

Wir über die Restnutzungszeit des PC mit abgeschrieben.

Wie jetzt? Und mit welchem Wert hast Du den in das Gewerbe übernommen? Du brauchst keine Rechnung, ein EIgenbeleg reicht.

Aber nur, wenn Du als Gewerbezweck Musiker hast oder mit Sounds zu tun hast.

Marty

Den Rechner hab ich noch garnicht eingebracht, da ich ja keine Rechnung hatte, das mit dem Eigenbeleg wusste ich nicht.
Den Rechner nutze ich zu 100 % für das Gewerbe, ja.

Ich nehm also den Wert des Eigenbelegs und der zusätzlich gekauften Hardware, teile durch 3 (Afa->PC) und schreib das alles zusammen ab (eben über die 3 Jahre)?
 
Hast du irgend ne Ahnung, wie man den aktuellen Wert des PCs schätzen kann für den Eigenbeleg?
Neuwert - Abschreibungen?

Wenn der PC letztes Jahr 1000 Euro gekostet hat, dann würde ich denn mit 666 Euro einbuchen (weil das erste Jahr rum ist) und dann zwei Jahre á 333 Euro abschreiben.

Alternativ kannst Du einen Wert unter der Grenze für GWG nehmen und ihn dann komplett dieses Jahr abschreiben. Je nachdem, was steuerlich sinnvoller ist.

Marty
 
Neuwert - Abschreibungen?

Wenn der PC letztes Jahr 1000 Euro gekostet hat, dann würde ich denn mit 666 Euro einbuchen (weil das erste Jahr rum ist) und dann zwei Jahre á 333 Euro abschreiben.

Alternativ kannst Du einen Wert unter der Grenze für GWG nehmen und ihn dann komplett dieses Jahr abschreiben. Je nachdem, was steuerlich sinnvoller ist.

Marty

mhm, wie wäre es wenn ich die Teile in den PC einbaue, und dann für das Teil komplett einen Eigenbeleg schreibe? Wäre vermutlich einfacher....oder?

https://klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.htm schrieb:
Ein bereits fertig abgeschriebener PC wird modernisiert - Neues Motherboard, neue CPU, neue Platten, usw.:
Hierdurch entsteht ein neues Wirtschaftsgut. Wenn der Umbau teurer als 410 € ist, wird er über eine erneute Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei sinnvoller Begründung kann eventuell eine geringere Nutzungsaduer als üblich akzeptiert werden.