Klar, katrawi, so kannst Du das machen! 
Auch wenn es nicht üblich ist, dem Dienstbetreiber seine eigenen AGB zu erklären, so ist ein Hinweis darauf nicht falsch.
Wichtig wäre dann nur noch, dass man nachweisen kann, dass der Brief denen auch zugegangen ist.
Und natürlich auch Dir ein gutes neues Jahr!
Auch wenn es nicht üblich ist, dem Dienstbetreiber seine eigenen AGB zu erklären, so ist ein Hinweis darauf nicht falsch.
Wichtig wäre dann nur noch, dass man nachweisen kann, dass der Brief denen auch zugegangen ist.
Und natürlich auch Dir ein gutes neues Jahr!