INetCash startet einen neuen Anlauf

Klar, katrawi, so kannst Du das machen! :yes:

Auch wenn es nicht üblich ist, dem Dienstbetreiber seine eigenen AGB zu erklären, so ist ein Hinweis darauf nicht falsch. 8)

Wichtig wäre dann nur noch, dass man nachweisen kann, dass der Brief denen auch zugegangen ist. ;)

Und natürlich auch Dir ein gutes neues Jahr! :D
 
Hat schonmal jemand probiert ein internationales Einschreiben mit Rückschein an die im Impressum angegebene Adresse zu schicken?
 
wozu? Das sind fast ausschließlich Briefkastenfirmen..
einen Briefkasten hat der gute Betreiber meines Wissens (und laut denic) auch in DE, also braucht man nicht unnötig Kosten verursachen.
 
Anders wirst du schlecht beweisen können, dass der Brief angekommen ist.
Ich weiß nicht ob da ein normales Einwurfeinschreiben reicht.
 
ich könnte ein Einschreiben mit Rückschein auch einfach an die Adresse schicken, die im Handelsregister steht, siehe hier, hat Columbus bereits rausgefunden.

Das man mit einem Einschreiben nachweisen kann, dass ein Brief angekommen ist, ist mir schon klar ;)
ich sehe nur einfach keine Notwendigkeit den an die Briefkastenfirma zu schicken, wenn es auch im Inland eine Anschrift gibt. Glaub kaum, dass einer der Betreiber dort im Briefkasten hockt und auf Post wartet :p
 
Anders wirst du schlecht beweisen können, dass der Brief angekommen ist.
Ich weiß nicht ob da ein normales Einwurfeinschreiben reicht.

Ja, das reicht.

Es gibt aber noch sicherere Methoden: Zustellungsurkunde

Da könnten durchaus User sammeln und einen dicken Umschlag mit ihren Briefen an die schicken.

Oder aber ein User sammelt und übergibt es persönlich, falls möglich.

Siehe auch: Die sichere Zustellung von Willenserklärungen

Kurz, auch hier:

Fazit:

Unter Berücksichtigung der ausgewerteten Rechtsprechung gibt es derzeit lediglich eine absolut sichere Zustellungsart: die Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.
 
Einschreiben unnötig

Einschreiben kann man sich sparen! Der Empfänger braucht nur zu Behaupten, dass er einen leeren Brief erhalten hat! Normaler Mahn-Brief mit der Ankündigung eines Mahnbescheide, der Vollstreckung und ggf. Einholung der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) sind nach meiner Erfahrung sehr erfolgreich. Man(n) muss es aber auch dann tun, wenn nicht gezahlt wird!
 
@ Tiger

Danke, somit kann jeder den Text verwenden nach individueller Änderung.


@ Saiths

Hast doch die Sende-ID und ich denke nicht, dass man beim Handelsreg. einfach eine Firma eintragen lassen kann, ohne dass es einen Nachweis gibt ... bin ich aber jetzt etwas überfragt


@ MaximoLider

Bei einem einfachen Brief hast du allerdings keinen Nachweis für die Zustellung. Hier besteht eher die Möglichkeit zusagen "hab nichts bekommen".
Dein Agument vom wegen leeren Brief erhalten ... klar, möglich ist alles, doch welcher Gläubiger wird schon einen leeren Umschlag schicken um seine Forderungen gelten zu machen. Klingt etwas unglaubwürdig.


@ Columbus

Der Link zu dem Eintrag aus deinem Post wird nicht mehr mit Daten aus dem Zitat angezeigt ... ging aber zu diesem Zeitpunkt :-?
 
Ich kann mich nicht mal einloggen -,- aaaa und da war schon viel Geld drauf die Surfbar kann ich auch net laufen lassen :(
 
nenene kann ich ja net seit 5 tagen. Außerdem ist jetzt das ganze Geld weg PFUI TEUFEL
 
Haste mal drüber nachgedacht, dass jemand anders das Schreiben in den Umschlag stecken könnte, den Brief dann zur Post bringt und dies (notfalls) auch bezeugen könnte. Nur so als Anregung. ;)

Alles richtig! Du kannst auch sofort bei Zahlungsverzug - ohne Mahnung - einen Mahnbescheid zustellen lassen. Kostet wohl ca. 20 € und Du kannst die Mahngebühr ( z.Zt. werden 2,50 € anerkannt ) für die Mahnung per Post so auch nicht berechnen. ;)
Beim Mahnbescheid nicht vergessen, dass Du 5 % Verzugszinsen über Basissatz ab dem Tag der "Nichtauszahlung" beanspruchen kannst! Mahnbescheid bekommst Du im Schreibwarengeschäft und kosten ca. 1 € das Stück ( Rechnung nicht vergessen- kann zu den Ansprüchen zugerechnet werden ).
 
Ich habe Inetcash im Bezug auf die Sreenshots das Zahlungen bzw das Geld da ist, angeschrieben und siehe da, heute eine antwort

Hallo,

nachdem der Systemfehler mit dem Jahreswechsel behoben ist, wird die Seite www.inetcash.org im Moment zur Informationsseite umgebaut, welche die Situation mit den noch ausstehenden Auszahlungen erklärt und darüber infornmiert wann und wie diese nun erfolgen werden. Wir bitten das schwache Auftreten dieser Seite zu entschuldigen, allerdings ist unser Programmierer und Grafiker damit beschäftigt, weitere Fehler aus dem System zu beheben, so dass wir uns mit einem einfachen Programm behelfen müssen.
Die Site wird nun im Laufe des Tages und der Nacht mit allen relevanten Informationen und Screenshots bestückt.

Mit freundlichem Gruß
 
Was aber immer noch keine Antwort darstellt.

Warum macht sich nicht mal einer den Spaß mit einem Mahnbescheid?