BGH: Grundlagen-Entscheidung zum Impressum auf Webseiten

tja siehst du, möglicherweise steht das aber neuerdings im NL drin, weil so wie es aussieht ist das jetzt vorschrift, das versuche ich ja gerade herauszufinden, fastehse?:ugly:

Das ist das Ende von MT, die mehrere Werbelinks in ihren NL haben. :mrgreen:

So lange NL gibt es gar nicht. 8O

Wie gesagt, vielleicht wird da mal ne Entscheidung bekannt, ansonsten sind alles nur Spekulationen. Außer, dass ja jeder Versender erstmal sein eigenes Impressum einbaut. Das ist technisch sofort möglich und dies werde ich auch den Siegelträgern raten.

Ich denke mal, das sagt auch die Beurteilung der Kanzlei:
Hinweis: Es ist dem jeweiligem Anbieter überlassen, ob er das Impressum vollständig in seinem Newsletter ausschrieben möchte, oder ob er mittels eines Links auf sein Impressum verweisen möchte – und zwar deutlich und leicht erkennbar.

https://www.marketing-boerse.de/News/details/Gilt-die-Impressumspflicht-auch-fuer-Newsletter/5132
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicherlich ist es kein Problem sein Imperssum in ner Paidmail zu verlinken trotzdem find ich langsam wird es übertrieben als Nächstes muss dann das Polizeiliche Führungszeugnis im Anhang einer jeden Mail beigefügt werden.

Jeder User der Paidmails empfängt weiss in der Regel woher diese kommen und warum er diese bekommt. Die Impressen der beworbenen Seiten sind zudem auf den gleichen zu finden.

Wenn ich von jeder Seite die bei mir durchn Mailer geht das Impressum in die Mail kopieren soll ist der Tag gekommen wo ich innen Sack hau das steht mal fest.

Gruss
 
Sicherlich ist es kein Problem sein Imperssum in ner Paidmail zu verlinken trotzdem find ich langsam wird es übertrieben als Nächstes muss dann das Polizeiliche Führungszeugnis im Anhang einer jeden Mail beigefügt werden.

Jeder User der Paidmails empfängt weiss in der Regel woher diese kommen und warum er diese bekommt. Die Impressen der beworbenen Seiten sind zudem auf den gleichen zu finden.

Wenn ich von jeder Seite die bei mir durchn Mailer geht das Impressum in die Mail kopieren soll ist der Tag gekommen wo ich innen Sack hau das steht mal fest.

Gruss
deine beiträge sind immer höchst amysant :)
es geht ja nicht darum ob "die" wissen woher die paidmails kommen sondern um kleinkarriertes deutsches bürokratisches und freundliches darauf explizit hinweisen, dass du in der lage bist deutsche gesetze umzusetzen und einzuhalten. oder so ähnlich :ugly:
eigentlich sollte es auch reichen wenn man bei ebay auf der mich-seite eine widerrufsbelehrung sowie ein impressum hinterlegt... aber nein es muss in jeder auktion stehen. für gewöhnlich ist das kein großer aufwand ebenso wie DEIN impressum in jeder paidmail, frickelich wird es wenn du das impressum jeder beworbenen seite einfügen musst, ja. aber ich hoffe, dass das nicht notwendig und das eigene impressum reicht.

hatte wittis nicht einen anwalt der sich mit sowas auskennt?
 
@ fritzii wenn ich meinen Humor verliere fang ich an zu saufen. Das wollen wir ja nicht. ;) Nee, mal Ernsthaft mein eigenes Impressum in die Mails das is ja auch kein Ding des hab schnell drinnen. Nur den Sinn sehe ich nicht so ganz weil eben jeder User der angemeldet ist weiss woher die Mails kommen.

Das aber deutsche Bürokratie ein sinnloses Unterfangen ist darüber brauchen wir hier eh nicht zu streiten auch das ist wohl jedem klar.

Na schaun wa mal was noch so dabei heraus kommt und wenns zu bunt wird stampfen wa die Mailer ein und gehen chatten bei Knuddels. :D
 
Hmm mal langsam, erstmal nicht das treiben verückt machen.

Das ich das Impressum einer Seite, für die ich werbe in den Mails einbinden muß, dafür gibt es null Grundlage. Ist auch Technisch und Praktisch gar nicht möglich.

Grundsätzlich haftet der Werbeversender für die Inhalte in seine "Newslettern", dafür ne Anbieterkennzeichnung ist i.O.. Aber warum sollte er denn dann noch nen zweites Impressum einbinden, von jemanden der evt. gar keinen Einfluss auf den Inhalt der Mails hat. z.B. wenn man Affiliprogramme bewirbt.

Nee also das glaube ich nicht. Sollte es sich aber tatsächlich Bewahrheiten, sag ich auch Gute Nacht Paid4welt und werde meine Aktivitäten als Mailversender dann dann auf 0 reduzieren.
 
Nach §5 MDStV gilt das Herkunftslandprinzip.

Somit unterliegt jeder in Deutschland verfasste Text diesen Regelungen, sofern es sich um einen Mediendienst im Sinne des MDStV handelt.

Gruß
buhacont


nur, wenn ich für meinen Onlineshop was versende, also über die Newsletterfunktion dort, ist das ja kein Dienst im Sinne des MDStV ...

naja, ich werde wohl, auch schon aus Eigennutz, einfach überall das Impressum drunterklatschen und gut ist ...
 
wer einen newsletter im auftrag eines anderen versendet macht sich den inhalt zu eigen.
was heißt, schreibe ich keinen verantwortlichen in die werbemail, bin ich der verantwortliche für werbemail und inhalt.
man kann sich selbst auch nicht von der haftung befreien, ähnlich wie bei hyperlinks auf websites.
derzeit versucht der anwalt in erfahrung zu bringen ob man sich als webmaster bzw. als versender "fremder" werbemails durch bekanntmachung eines verantwortlichen von etwaiigen haftungsansprüchen frei halten kann.

jeder webmaster hat die website sowie das impressum etc. zu prüfen, bevor er die werbemail an die mitglieder raussendet. DÜNNES is sagt der anwalt. denn wenn der "auftraggeber" die inhalte unmittelbar nach versandmitteilung oder versand ändert, haftet der webmaster. es würde schwierig für den webmaster sein im falle, dass die website dann illegale inhalte aufweist zu beweisen keine kenntnis darüber gehabt zu haben und "erklären sie mal dem richter, dass der auftraggeber den inhalt wohl nach ihrer versandbestätigung geändert hat"... im fall des bekannten, so habe ich erfahren, war hinter dem link ursprünglich mal ein shop der "verbrauchsmaterialien für kommunikationsgeräte" verkaufte. die beschwerde die beim verbraucherschutz einging wies aber auf "illegale und anzügliche" inhalte hin. der auftraggeber hat nach versandbestätigung den URL umgeleitet.

hier haftet der versender der werbemail, da dieser als verantwortlicher in der mail genannt wird.

8O

ich bleib dran
 
@fritzii woher nimmst du diese Aussage?

Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird, ich glaube kaum, das man die Verantwortung für die Inhalte fremder Seiten übernehmen muß, gerade im Paidmailbereich wäre das unmöglich, da hier ausschlieslich fremde Inhalte versendet werden. Auch bin ich der Meinung, das eine Paidmail nicht einem Newsletter gleich ist, da hier ausdrücklich und auschlieslich diese Werbung, gegen eine Gegenleistung erwünscht ist. Sowas wäre dann im Einzelfall zu prüfen.

Technisch machbar, wäre die Nennung des Verantwortlichen sowieso nicht, da man hier absolute Sicherheit auch nur per Postidentverfahren bekommen würde und somit könnte man zukünftig in Deutschland keine Paidmails und Werbenewsletter bzw. Newsletter im Auftrag anderer versenden. Ich denke das es wohl nicht wirklich richtig interpretiert wird.

es würde schwierig für den webmaster sein im falle, dass die website dann illegale inhalte aufweist zu beweisen keine kenntnis darüber gehabt zu haben und "erklären sie mal dem richter, dass der auftraggeber den inhalt wohl nach ihrer versandbestätigung geändert hat"

Wäre mir neu, das ich meine Unschuld beweisen müßte, normal muß die Schuld bewiesen werden. Also wird es wohl eher schwer zu beweisen sein, das die Webseite nicht nach der Versandbestätigung geändert wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@fritzii woher nimmst du diese Aussage?

[...]

ich habe die infos von einem bekannten der sie wiederum von seinem anwalt hat.
glaub und mach was du willst.

wenn auf der verlinkten seite pornografische inhalte sind, dann musst DU beweisen, dass da eben zum zeitpunkt als du die seite kontrolliert hast eben keine pornografischen inhalte waren.... aber lassen wir das, ich habe euch das mitgeteilt, was ihr mit dieser info macht ist allein euer bier.

prost :)
 
ich habe die infos von einem bekannten der sie wiederum von seinem anwalt hat.
glaub und mach was du willst.

Ich verstehe zwar diese Reaktion jetzt nicht so ganz, aber ich kann dich beruhigen. Das mach ich sowieso.

Als erstes nochmal, muß ich nicht meine Unschuld beweisen, das ist ein unwiederruflicher Fakt. Zweitens gib es fast immer 2 Anwälte mit 3 Meinungen. Das kenne ich sehr gut aus eigener Erfahrung. zb. bei einer Scheidung. Und genauso ist es bei jeden Verfahren. Der Anwalt arbeitet im Sinne des Mandanten.... Das heißt es ist fast immer nur die Frage, wessen Anwalt der bessere ist.

Zurück zum Thema.

Wénn es so ist,wie du denkst, darf keiner mehr Werbemails versenden, ohne sich zu versichern, das der Auftraggeber auch wirklich der ist für den er sich ausgibt (Postident) und selbst wenn er sich versichert hat, hat er immer noch das Risiko, das die Inhalte der Links nachträglich geändert werden und somit er zumindest mithaftet. Wobei hier noch nicht geklärt ob er durch die blose Angabe des Verantwortlichen sich der Haftung entziehen könnte.

Auf deutsch wir müssen in Deutschland alle Newsletter, Paidmailer, Werbemailversender ect. schliesen, da dieses Risiko der nachträglichen Änderung immer besteht. Glaubst du das wirklich ? Also ich glaube es och nicht. Ich kann es auch bis jetzt nicht nachvollziehen, durch Gesetzestexte ect... Da im Gesetz davon ausgegangen wird, das der Versender grundsätzlich eigenene Inhalte versendet. Zumindest verstehe ich das so.
 
nur um mal etwas klarzustellen:

Ich verstehe zwar diese Reaktion jetzt nicht so ganz, aber ich kann dich beruhigen. Das mach ich sowieso.

...

a) was ich schrieb ist nicht meine persönliche meinung und nicht das was ich denke, ich habe lediglich etwas was man mir mitgeteilt hat an euch weitergegeben
b) ich schrieb, dass man sich erkundigt ob man sich der haftung entziehen kann, weil man sich als versender eben den inhalt zu eigen macht
c) natürlich wirst du im gesetz nichts finden, weil es keine regelung für paidmailer oder mailtauscher gibt, man geht, wie du schriebst, davon aus, dass man eigene inhalte versendet
d) sicher kannst du nur nachweisen, dass die seite zuvor einen anderen inhalt aufwies wenn du einen screenshot machst
e) es interessiert niemanden ob du als werbemailverkäufer sicher die identität deines auftraggebers nachweisen kannst, im notfall haftest halt du.
f) bist du in den sack gebissen wenn jemand über deinen paidmailer werbung für etwas illegales versendet... es wird so viel dreck versendet, z.B. "das goldene internet..." "ich war entsetzt als ich mein ...." alles illegale schneeballsysteme wo man sich beim bewerben strafbar macht
g) versuche ich sowieso nur meinen eigenen stall rein zu halten, ich lasse euch nur an meinen infos teilhaben, wenn das unerwünscht ist spare ich mir jeden weiteren kommentar
h) ist dies nicht der geeignete ort um sowas auszudiskutieren

8)
 
fritzii ich kontrolliere die beworbene Seite und dessen Impressum. Ich kann aber nicht kontrollieren das der Seitenbetreiber mit seiner Seite macht. Wenn ich dafür zur Verantwortung gezogen werden soll mach ich morgen den Laden dicht.

Wo sind wa denn ich kann mir das nich vorstellen.

Gruss
 
fritzii ich kontrolliere die beworbene Seite und dessen Impressum. Ich kann aber nicht kontrollieren das der Seitenbetreiber mit seiner Seite macht. Wenn ich dafür zur Verantwortung gezogen werden soll mach ich morgen den Laden dicht.

Wo sind wa denn ich kann mir das nich vorstellen.

Gruss
nebelchen, was glaubst du wieso ich so in heller aufregung bin?
 
Aber:
Für eine erhebliche Ausweitung der Impressumspflicht sorgte vor allem die Auslegung des Merkmals der Geschäftsmäßigkeit. Danach unterfielen auch eigentlich rein private Webseiten der Impressumspflicht, wenn sie bloße Werbebanner oder Pop-Ups auf ihren Webseiten eingeblendet hatten.

All dies ändert sich nun durch § 5 TMG. Danach sind nur noch solche Webseiten verpflichtet, ein Impressum zu tragen, die sowohl geschäftsmäßig sind als auch in der Regel gegen Entgelt Telemedien erbringen. Im Original lautet die Vorschrift:

"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten."

Welche Veränderungen ergeben sich nun zu den bisherigen Pflichten?

Nimmt man die Norm wörtlich, so dürften knapp 95% der deutschen Webseiten nicht mehr einer Impressumspflicht unterliegen. Denn der Wortlaut verlangt neben dem Merkmal der Geschäftsmäßigkeit, dass nunmehr auch die Telemedien gegen Entgelt erbracht werden. Das heißt, es reicht nicht aus, dass irgendwelche Dienstleistungen des Anbieters kostenpflichtig sind (z.B. eine anwaltliche Beratung vor Ort in der Anwaltskanzlei), sondern dass die angebotenen Telemedien selbst entgeltpflichtig sein müssen.

Mal abwarten, was da noch passiert!
 
auch wer eine dienstleistung gegen eine virtuelle währung anbietet handelt geschäftsmäßig, da diese i.d.r. verkauft werden können (z.B. Klammlose).
auch wer gegen vergütung werbung auf seiner website platziert (z.B. google adsense, FSP, WML etc.) , wer also werbung schaltet für die er eine vergütung erhält, betreibt eine geschäftsmäßige website.
nicht geschäftsmäßig heißt eigentlich, man hat lediglich einen banner zu einer anderen privaten homepage die z.b. lediglich private bilder, ein blog etc. beinhaltet.

§55 Rundfunkstaatsvertrag fordert ein impressum für telemedienangebote die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären zwecken dienen.

wer also eine seite betreibt auf der sich mehr befindet als pers. familienfotos oder onlinetagebücher, tut gut daran ein impressum bereit zu halten. (Quelle: CT Heft 6 2007 Seite 86)


dann wollte ich noch folgendes mitteilen:

wer werbemails versendet haftet für die darin befindlichen texte und links (ähnlich wie auf den webseiten). führt ein link zu websites mit illegalen inhalten, haftet der webmaster, der diese links verbreitet mit. es ist nicht möglich sich mit einem satz in den werbemails von dieser haftung zu befreien.
bei professionellen werbemailversender ist geboten immer den verantwortlichen für werbetext und websites zu nennen.
auch wenn ein verantwortlicher genannt wurde hat der versender zu haften und tritt in jedem fall für entstandene schäden ein, es steht ihm jedoch frei die ihm entstandenen schäden selbst von seinem auftraggeber einzufordern.

für mich heißt das, ich stelle den werbemailversand ein und biete meinen usern eine andere möglichkeit an geld zu verdienen.

:roll: