Frage betreffend Rubrum im PKH Verfahren (Rechtsanwaltsfachangestellte)

Elixyra

(ړײ)
ID: 308124
L
7 Januar 2008
4.740
234
Hallo,

übermorgen habe ich schriftliche Prüfung im Bereich Textverarbeitung. Es wird wohl auf eine Klage hinauslaufen, jedenfalls ist dort meine Frage angesiedelt. Das anwaltliche Aufforderungsschreiben sollte ich hinbekommen.

Habe ich eine Klage zu fertigen mit der auch Prozesskostenhilfe bewilligt werden soll, wie lautet dann das Rubrum? Beispiel:

Klage

des Herrn XYY, Musterstraße 45, 12345 Musterstadt

- Kläger und Antragsteller -

gegen

Herrn ABC, Musterstraße 12, 123456 Musterstadt

-Beklagter und Antragsgegner -

Muss das Antragssteller nun zwingend dazu geschrieben werden oder reicht das "normale" Kläger / Beklagter. Mir ist dies nicht ganz schlüssig, da es beim PKH Verfahren nicht Kläger und Beklagter ist.

Hoffe es ist halbwegs verständlich und mir kann jemand helfen noch vor übermorgen.

Danke!
 
Ich würde es unterscheiden. Willst du tatsächlich Klage erheben, ist der PKH-Antrag einer von mehreren in der Klageschrift. Dann würde ich nur Kläger/Beklagter aufführen.
Ist es lediglich ein Klageentwurf (der dem PKH-Antrag ja beizufügen wäre), würde ich als Antragsteller/Antragsgegner formulieren...

^^ist allerdings ehr gefühlsmäßig. Eine tatsächliche Formforschrift gibt es dort meines Wissens nach auch nicht, §117 ZPO hilft insoweit nicht weiter. Und eine gewisse gestalterische Freiheit bleibt ja auch den Juristen.

Das Rubrum soll die Stellung der Partei im Prozess aufzeigen (Kläger und Widerbeklagter, Berufungskläger...)
Da beide Parteien sowohl Antragsteller als auch Antraggegner sind, ist es kein Unterscheidungsmerkmal und hat damit dann auch nichts im Rubrum zu suchen (meine Ansicht!).

Wichtiger ist in diesem Zusammenhang auch wohl ehr die Unterscheidung zwischen Klage und Klageentwurf - da tauchen nämlich mehr Fehler auf.

Viel Erfolg!

ps: Prozessbevollmächtigte nicht vergessen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet: