Kann man von einem Verkauf zurück treten?

Nervnorbert

ugly angel
ID: 306519
L
3 Oktober 2006
446
44
Hallo,

ich wollte mal wissen, ob ich auch von einem Verkauf bei ebay zurücktreten kann, so wie es auch ein Käufer kann.

Geht das auch? Also Kaufbetrag zurück erstatten und ich storniere den Verkauf.

Wie muss ich da vorgehen? Habe ich so etwas wie ein 14 Tägiges rückgabe recht?

Wäre über nützliche Infos sehr sehr dankbar
 
wenn ich dich richtig verstehe hast du etwas bei eBay VERKAUFT (Auktion ist beendet) und willst es nun doch nicht mehr verkaufen. würde ich mal sagen Pech gehabt.

wenn die Auktion noch läuft kannst du sie abbrechen.

stell dir mal vor du kaufst im geschäft etwas und der verkäufer kommt nach 3 tagen und sagt gib es zurück will es nichtmehr verkaufen (weil jemand vielleicht mehr für zahlen würde)
 
Du hast auch bei einem Privatverkauf ein Rückgaberecht.Nur wird das bei Ebay so gut wie immer vom Verkäufer im Auktionstext ausgeschlossen.
Ich habe aber die Erfahrung gemacht,dass eine nette e-Mail an den Verkäufer,mit einer Bitte um Rücktritt ( und evt einer kurzen Erklärung warum)meistens angenommen wird.
Bei einem gewerblichen Verkäufer hast Du immer ein Rückgaberecht,und kannst auch darauf drängen wennn nötig.
 
Du hast auch bei einem Privatverkauf ein Rückgaberecht.Nur wird das bei Ebay so gut wie immer vom Verkäufer im Auktionstext ausgeschlossen.
Ich habe aber die Erfahrung gemacht,dass eine nette e-Mail an den Verkäufer,mit einer Bitte um Rücktritt ( und evt einer kurzen Erklärung warum)meistens angenommen wird.
Bei einem gewerblichen Verkäufer hast Du immer ein Rückgaberecht,und kannst auch darauf drängen wennn nötig.



ich versteh ihn so das er vom verkauf zurücktreten will und nicht vom kauf.
er war verkäufer.
 
Vom VERKAUF zurücktreten kannst Du nur unter ganz bestimmten Umständen.
Siehe hier:
https://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Willst Du Dich vor dem Verkauf drücken,weil das Höchstgebot Deiner Meinung nach zu niedrig ausgefallen ist,wäre das ein Grund für eine fette rote Negativbewertung.Schliesslich bestimmst Du als Verkäufer vorab die Verkaufskonditionen (und somit auch den Startpreis für die Auktion).
Ein zuniedriger Verkaufspreis ist damit kein Grund,nicht an den Käufer verkaufen zu wollen.Ausserdem könnte Dich der Käufer bei Ebay als unzuverlässiger Verkäufer melden.Nach 3 Meldungen steht dann dieser schöne,rote Schriftzug "kein registriertes Mitglied" neben dem Nicknamen.
Ergo:Die Auktion ist von beiden Seiten gültig abgeschlossen worden,kein Rücktritt mehr möglich.
Abernatürlich steht es jedem frei,sich mit dem Handeslpartner per e-Mail zu einigen.
 
also jetzt mal was ganz unkonventionelles. gibt zwar immer ein wenig ärger und eine schlechte bewertung aber du kannst ja sagen der artikel ist kaputt (runtergefallen, kind zerstört, oder was auch immer) und du kannst ihn deshalb nicht mehr verschicken...

hat man bei mir selber auch schon ein paar mal gemacht, insofern hät ich da kein schlechtes gewissen..
 
wäre trotzdem betrug und ich würde dir als Käufer auch ne rote Bewertung geben, wenn du die Ware beim Verpacken fallen lässt. Und das könnte sich durchaus auf deine künfitgen Verfäufe auswirken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun die Frage ist ob der Verkäufer bei sowas nicht Schadenersatzpflichtig ist, da die gefahr ja noch bei ihm lag und erst beim Versand auf den käufer übergeht... Also recht bedenklich....
 
Wenn der Verkäufer dem Käufer bereits die Bankdaten übermittelt hat, hat er dem Kaufvertrag zugestimmt, beiderseitige Zustimmung, damit ist das Teil bereits Eigentum des Käufers

soweit der Kaufvertrag

dann kommt der Erfüllungsvertrag, das sind nämlich zwei Verträge, was der Volksmund immer gerne zu einem zusammenlegtm dem KAUF

beim Erfüllungsvertrag geht es nun darum, dass der Käufer dann bezahlt, der Verkäufer das Eigentum auch überträgt

wenn der Käufer nun schon bezahlt hat, ist er damit eigentlich schon der Eigentümer der Sache

zieht der Verkäufer nun seine Betrugsmasche ab, a la ist leider runtergefallen, ist er schadensersatzpflichtig, muss das Teil als wieder besorgen und ausliefern.

zudem ist es Betrug und strafbar

aber, und das interessiert hier doch mal, will denn nun der Verkäufer auf einmal nicht liefern?

war der Preis doch zu niedrig?
dann setze ich eien höheren Preis an, oder?

Und du bist auch noch stolz drauf.. uuuh yeah, Leute betrügen, wie kuhl :roll:

naja, da passt der Nick doch direkt dazu: Der Esel
 
Also mein Problem liegt nicht im Preis des Artikels, damit war ich zufrieden.

Ich habe ein Script verkauft, mit allen Rechten. Da ich aber nun im Nachhinein leider erst festellen musste, das fehler im Script sind, die die Funktion teilweise arg behindern, Kann ich es so nicht als voll funktionsfähig ausliefern.

Ich möchte dem Käufer ja kein unfertiges Script schicken, wo er doch ein fertiges gekauft hat.

Da aber die behebung für mich ein hoher Kostenaufwand ist ( Programierer bezahlen), wollte ich den Verkauf rückgängig machen. Ihm das Geld zurücküberweisen + die Paypal gebühren, damit er keinerlei finanziellen Nachteil dadurch hat.

Leider hat mein Handelspartner eine nicht so nette Art, droht mit Anwälten und all dem.

Daher möchte ich diesen Verkauf einfach stornieren, denn wenn ich das Script ausliefere, welches nicht fertig ist, bekomme ich da erst noch Probleme.

Ist doch vertsändlich oder? Da möchte ich den Verkauf stornieren, und dasss Script in meinen Papierkorb versenken und schluss ist mit der Sache.

Woran ich dachte: Wäre es denn in Ordnung wenn ich ihm sage, das im Nach hinein, nach dem Verkauf, die Fehler erst entdeckt wurden, und ich somit kein voll funktionsfähiges Script ausliefern kann. Das Geld wird zurückerstattet.
Ich würde ihm zusätzlich noch anbieten, falls ich das Script dann irgendwann reparieren lassen konnte, es ihm nochmal zu dem Preis anzubieten. Wann und ob das so weit kommt, kann ich aber nicht versprechen.

Was meint ihr dazu? Was kann ich tun. Hab keine Lust auf Rechtsstreit wegen som dummen verbuggden Script
 
dann schreib ihm, dass leider nachträglich Fehler aufgetreten sind, und er dann, wenn er es nimmt, sich mit dem jetzigen IST-Zustand einverstanden erklärt

die Email dazu dann ausdrucken, damit er nicht nachträglich dann auf Fehlerbehebung pochen kann
 
dann teile ihm das mit das im nachhinein fehler festgestellt wurden und er nun die möglichkeit hat es trotz fehler zu nehmen oder ER vom kauf zurücktreten kann.
 
Wenn er unbedingt ein fehlerhaftes Script haben will... was solls. Oder hast du in der Artikelbeschreibung was von 100% fehlerfrei geschriegen? :roll:

Also wirklich... wenn er weiß, daß da Macken im Script sind, und er es immer noch will, dann gibs ihm doch.
 
Und du bist auch noch stolz drauf.. uuuh yeah, Leute betrügen, wie kuhl :roll:

he, jetzt mach mal langsam. ich habe doch gar nicht gesagt dass ich stolz drauf bin. ich habe jediglich gesagt dass es mir selber schon ein paar mal so ergangen ist und ich der gelackte war..
außerdem war es doch nur ein vorschlag.. ok ?
 
naja, da passt der Nick doch direkt dazu: Der Esel

he, das ist jetzt aber beleidigend. siehe mein zitat oben, ich hab jediglich gesagt dass es mir selber schon ein paar mal so erging, dass ich einen guten zuschlag bekommen habe und man mir mit der ausrede gekommen ist dass der artikel kaputt gegangen ist..
 
he, das ist jetzt aber beleidigend. siehe mein zitat oben, ich hab jediglich gesagt dass es mir selber schon ein paar mal so erging, dass ich einen guten zuschlag bekommen habe und man mir mit der ausrede gekommen ist dass der artikel kaputt gegangen ist..

sorry

1. hast du auf versuchten Betrug hin aufgezeigt
2. habe ich nicht dich beleidigt, sondern lediglich auf deinen Nick verwiesen

und wer jemanden zu einem Betrug verleiten will, was im strafrechtlichen dann auch Verleitung zu einer Straftat heisst, der gehört genauso bestraft, wie der, der selber betrügt

und nun lass das Thema lieber ruhen ... denn so einen Mist wollen wir hier nunmal nicht haben
 
sorry

und wer jemanden zu einem Betrug verleiten will, was im strafrechtlichen dann auch Verleitung zu einer Straftat heisst, der gehört genauso bestraft, wie der, der selber betrügt

ok, dann tut es mir auch leid. habe es dann falsch formuliert. wollte nur meine erfahrungen zum besten geben.
aber finde ich toll, dass hier so ein gewissenhaftes publikum ist, wenn bei ebay jeder so wär, dann wäre mir dass damals auch nicht passiert..