Unglück im Glück

Ist für mich persönlich sowohl grundsätzlich als auch in den Details eine typische Einerseits-Andererseits-Situation.

Einerseits dachte ich mir (neutral formuliert ;) ), daß Du körperlich nicht sonderlich belastbar zu sein scheinst. Habe schon 24 Stunden am Stück gearbeitet und ganz andere Sachen als 15 kg auf dem Buckel gehabt. DA kannst rumjammern, daß Du kaputt bist... ;) Habe auch schon selbst mit dem Rad Post ausgefahren und fand das nicht wirklich anstrengend.

Andererseits kann ich bestens nachvollziehen, wie demotivierend es wirkt, wenn man sich von seinem Arbeitgeber gelinkt fühlt. Kann man auch niemandem verübeln, daß er keine Lust hat, wenn der Lohn an Ostasien erinnert... Obwohl sich das mit der Zeit sicher noch etwas zu Deinen Gunsten verschiebt.

Einerseits geht Schule vor. Kann natürlich nicht angehen, daß Du da absackst, weil Du Dich wo plagen mußt.

Andererseits hätte Dir schon vorher einiges klar sein können, z.B. die zeitlichen Probleme mit dem Praktikum. Sicher war in den Vorgesprächen nicht die Rede davon, daß das Verteilen den ganzen Nachmittag dauert. Aber etwas blauäugig bist da schon rangegangen.

Einerseits: Du bist die Verpflichtung eingegangen, solltest als angehender Mann zu Deinem Wort stehen und die Sache durchziehen, bis Du sauber wieder rauskommst.

Andererseits: Wenn Du das Gefühl hast, daß die Dich verscheißert haben und dann auch noch die wirklich wichtigen Sachen darunter leiden, warum solltest Du es ausbaden? Dann vielleicht doch ärztliches Attest?

Einerseits.... andererseits....
 
mach dir doch mal die mühe und schreib mal den kompletten arbeitsvertrag hier rein (natürlich ohne namen) oder mach ein lesbares foto davon und lad es hoch. so pauschal ist es recht schwer, da das richtige zu raten.
 
ich glaub mich irgendwie mal daran erinntern zu können, dass es besondere küngidungsrechte gibt, wenn es sich um einen nebentätigkeit handelt... das ist mir gestern in einem anderen zusammenhang eingefallen, aber wie schon gesagt, die beste auskunft wird dir das AA geben können.
 
In dem Vertrag steht weder die Vergütung, noch die Anzahl der auszutragenden Druckerzeugnisse. Das wäre ein Ansatzpunkt. Ich würde denen sagen, dass das Austragen deutlich länger dauert als vorher vom Auftraggeber versprochen. Deshalb würde ich nur noch max. 20 Zeitungen verteilen.

Der Auftraggeber kann nicht einfach Anzahl und Vergütung selber bestimmen und Du hast Dich daran zu halten. Und ob die Regelung der Krankheitsvertretung gültig ist, würde ich mal prüfen lassen. Wäre mir neu, dass ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden kann, seinen eigenen Ersatz zu besorgen.

Gruss
Marty
 
Auch wenn ich mir hier jetzt Feinde mache, aber sorry.
Wenn du körperlich dazu nicht in der Lage bist ist das definitiv dein Problem.
Ich habe damals mit 14-16 750 bis 850 Zeitungen ausgetragen und das auch innerhalb von drei Stunden geschafft.

Und wenn du, wie du schreibst, mit deinen Kumpeln was machen kannst, kannst du auch arbeiten, klar macht Arbeit nicht immer Spaß, aber wenn man Geld will muss man da durch.
Was glaubste was ich schon für scheiße gemacht hab nur um an Geld zu kommen.
Ich weiß grad nicht wer das mit dem einerseits-andererseits war, aber stimmt doch.
 
In dem Vertrag steht weder die Vergütung, noch die Anzahl der auszutragenden Druckerzeugnisse. Das wäre ein Ansatzpunkt. Ich würde denen sagen, dass das Austragen deutlich länger dauert als vorher vom Auftraggeber versprochen. Deshalb würde ich nur noch max. 20 Zeitungen verteilen.


das liegt ja an ihm wielange er braucht ;) Wenn er rumtrödelt is klar dasses ewig dauert, wenn er zügig läuft eben anderstrum. Mit rucksack zu laufen is sowieso "ungesund" da du ja die ganze zeit die Last aufm rücken hast. Ich hab mir nen Getränkewagen die die alten leute immer benutzen für 10€ gekauft. Der is perfect zum schieben und ziehen und da geht auh ne menge an heftchen rein ;)
 
Ich habe damals mit 14-16 750 bis 850 Zeitungen ausgetragen und das auch innerhalb von drei Stunden geschafft.
Aha, und diese 750 Zeitungen waren alle mit einem Adressaufkleber versehen und für bestimmte Empfänger? Nach Deinen zahlen hast Du exakt 14 Sekunden pro Zeitung gebraucht. Du hast sicher die kostenlose Wochenzeitung in einer Hochhaussiedlung ausgetragen, anders ist das nicht möglich.

Und wenn Du schön im Grünen wohnst, 50 verschiedene Zeitungen zu adressierten Empfängern bringen musst, dann sind 3-4 Minuten pro Empfänger evtl. ja doch nicht so ungewöhnlich, oder?

Marty
 
Aha, und diese 750 Zeitungen waren alle mit einem Adressaufkleber versehen und für bestimmte Empfänger? Nach Deinen zahlen hast Du exakt 14 Sekunden pro Zeitung gebraucht. Du hast sicher die kostenlose Wochenzeitung in einer Hochhaussiedlung ausgetragen, anders ist das nicht möglich.

Und wenn Du schön im Grünen wohnst, 50 verschiedene Zeitungen zu adressierten Empfängern bringen musst, dann sind 3-4 Minuten pro Empfänger evtl. ja doch nicht so ungewöhnlich, oder?

Marty

nein, innenstadt, insgesamt nur zwei stundentenwohnheime wo 100zeitungen insgesamt weggingen, aber das wars dann auch, der rest 1 bis 12 familienhäuser.
außerdem steht in seinem arbeitsvertrag dass er sich die route möglichst günstig planen sollte und das scheint er ja nicht zu tun.
denn ich glaub kaum das sein gebiet mehr als 50km beträgt.
wie gesagt, er hatte den vertrag bevor er unterschrieben hat ja schon, seine eltern haben für ihn unterschrieben und als fürsorge ist es deren pflicht, sich zu überlegen ob er das packen kann oder nicht.
vertrag ist vertrag, der kündigungsfrist war er sich bewusst.
sorry, aber wer so naiv an einen vertrag rangeht hat es letztlich auch nicht anders verdient.
jeder muss für sich selbst einschätzen können ob er sowas physisch und psychisch schafft, wenn nicht muss halt eine ersatzperson einspringen und das machen.

mein vertrag damals war noch bisschen länger, aber ich musste mich auch um ersatz kümmern und ich war mit 14 definitiv schon reif genug um die konsequenzen und folgen abschätzen zu können, auch mit schule, praktikum usw.

edit: abgesehen davon das die zeitungen nicht adressiert waren, musst ich mir trotzdem merken welcher bewohner keine zeitung will obwohl kein aufkleber vorhanden is, wer im urlaub war usw.
 
es wurde gesagt, dass er etwa 2 stunden braucht, richtig GESAGT! sollange das nich im vertrag steht heißt das nix :evil:

Falsch! mündliche Vereinbarungen sind genauso gültig, wie schriftliche, nur ist es bei mündlichen eben schwerer nachzuweisen, dass diese getroffen wurden! Wenn du einen Zeugen hast, der dabei war, kannst du das geltend machen, dass sie dich falsch informiert haben.

Ansonsten würde ich evtl. mal zum Arzt gehn, weil wenn das mit Rückenschmerzen so ist, wie du sagst, kriegste von dem vielleicht nen wisch, der bescheinigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht länger ausüben darfst.
 
Scan doch mal dein Vertrag ein das man mal sieht was drin steht. Manchmal ist es nur eine Kleinigkeit aber dann kann man die so Festnageln.(Vertragsform )
 
Scan doch mal dein Vertrag ein das man mal sieht was drin steht. Manchmal ist es nur eine Kleinigkeit aber dann kann man die so Festnageln.(Vertragsform )

Hey. Hier der Link: https://img2.myimg.de/aaa6e2.jpg Stand aber auf Seite 3.

@chaosplanet, das mit der mündlichen Vereinbarung hab ich mir auch gedacht. Also meine Schwester, Mutter und mein Vater könnten das bezeugen, da sie ja alle drei dabei waren.

Ich müsste eh gleich zur Impfung, da werde ich die Ärztin mal drauf ansprechen.
 
Falsch! mündliche Vereinbarungen sind genauso gültig, wie schriftliche, nur ist es bei mündlichen eben schwerer nachzuweisen, dass diese getroffen wurden! Wenn du einen Zeugen hast, der dabei war, kannst du das geltend machen, dass sie dich falsch informiert haben.

Ansonsten würde ich evtl. mal zum Arzt gehn, weil wenn das mit Rückenschmerzen so ist, wie du sagst, kriegste von dem vielleicht nen wisch, der bescheinigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht länger ausüben darfst.

Stimmt fast es sei den es wird im Vertrag ausgeschlossen!
Mündliche Absprachen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
 
Stimmt fast es sei den es wird im Vertrag ausgeschlossen!
Mündliche Absprachen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
Ja, logisch, wenns schriftlich anders geregelt wurde zählt immer das schriftliche, aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein ;)

Und im Vertrag seh ich jetzt nur was von wegen "Kündigung frühestens nach 3 Monaten möglich" von "warten bis Nachfolger gefunden wird" steht da nix drin!
 
Und im Vertrag seh ich jetzt nur was von wegen "Kündigung frühestens nach 3 Monaten möglich" von "warten bis Nachfolger gefunden wird" steht da nix drin!

Kein Wunder, dass die ach so nette Dame am Telefon meinte, dass sie max. noch 3 Monate bräuchte, bis sie jemanden gefunden hat.

Noch ne Frage zur mündlichen Vereinbarung. Mir wurde ja gesagt das ich theoretisch überhaupt nicht warten müsste, also wegen Kündigung. Ich könnte jeder Zeit kündigen. Wie schaut es denn da dann mit diesen 3 Monaten aus, die wären ja theoretisch aufgehoben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sieht nicht gut aus §9 damit sind Mündliche absprachen hinfällig.
Anfechtbar könnte vielleicht §2 sein. Andere Frage kommt dein Geld immer Pünktlich?