Folgende Situation:
Ich habe zum 01.09. eine neue Arbeitsstelle. Jetzt geht es mir um die Kündigung. Derzeit bin ich seit 7 Jahren in dem Betrieb, im momentanen Vertrag steht wörtlich folgendes:
Grund is folgender. Im Vertrag steht noch etwas anderes, warum ich das erst so spät kündigen möchte:
Ich habe zum 01.09. eine neue Arbeitsstelle. Jetzt geht es mir um die Kündigung. Derzeit bin ich seit 7 Jahren in dem Betrieb, im momentanen Vertrag steht wörtlich folgendes:
Wie is das jetzt wenn ich zum 31.08. kündigen möchte: reicht es theoretisch auch am 02.08.? Weil der 31.08. is ein Freitag und 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats würden bedeuten dass es sogar am Freitag den 03.08. reichen würde. Ist das richtig?Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
Grund is folgender. Im Vertrag steht noch etwas anderes, warum ich das erst so spät kündigen möchte:
Ich vermute, dass wenn ich bereits Montag 30.07. kündige, mir dann das Urlaubsgeld nicht gezahlt wird, da ich ja am 01.08. in einem gekündigten Arbeitsverhältniss stehe. Oder denke ich da falsch? Bedeutet "Ungekündigtes Arbeitsverhältniss" dass ich da noch in der Firma bin?Für jedes volle Kalenderjahr erhält der Arbeitnehmer ein halbes Monatsgehalt als Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Juli-Gehalt. Besondere Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung des Urlaubsgeldes sind zum einen ein ungekündigtes Arbeitsverhältniss am 01.08. und [...bla bla]