Frage bzgl. zustehendem Wohnraum

Stefan66

Member
13 Dezember 2009
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Mein Name ist Stefan und ich Wohne in NRW, ich bin 43 Jahre.

So und da habe ich auch schon Fragen...und Zwar, meine Lebenspartnerin ist Krank, sie hat eine Autoimmunerkrankung, die relativ Selten ist und auch noch andere Erkrankungen, dann ist sie Gehbehindert.
Sie hat einen Ausweis mit 90% und ein ,,G''.
Nun möchten wir gerne in eine andere Stadt ziehen, wegen der Luft, an die See, es sollte Aufgrund der Erkrankungen (Wir wissen noch Nicht, ob sie Irgentwann mal im Rollstuhl ,,landet'') eine Erdgeschosswohnung sein.
Ich bin Arbeitslos und sie ist Berentet...Das ist mit der Arge schon Einigermassen geklärt...noch Nicht Offiziell...aber fast 8)
Jetzt geht es darum, das wir gehört haben, das uns dann mehr Wohnraum Zusteht...stimmt das?
Was sich dann Natürlich auch auf die Miete Auswirkt.
Jetzt könnten wir eine Wohnung von ca. 60 qm und einer KM bis 320 Euro Beziehen.
Wir haben jetzt eine Wohnung, die auch vom Amt Übernommen wird von 63 qm. Und ein Zimmer mehr.

Kann uns Vielleicht Jemand weiterhelfen?
 
Mal zwei Fragen dazu. Du bekommst ALGII, nehme ich an und ihr seid jetzt aktuell schon eine Bedarfsgemeinschaft? Falls ja, hat die ARGE dem Umzug bereits zugestimmt?
 
Ok...Danke fürs Verschieben :mrgreen:

Ja, wir sind eine Bedarfsgemeinschaft.
Das Amt hat noch Nicht Zugestimmt, wir müssen nächstes Jahr hin und das alles Offiziell machen, bis jetzt habe ich nur mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen...per Telefon...und sie meinte das wir auch so, ohne eine Arbeit Vorzuweisen Umziehen können.
 
Die Möglichkeit besteht, ja. Dafür müssen halt andere Kriterien den Umzug notwendig machen (wie bspw. die Gesundheit Deiner Partnerin).

Grundsätzlich gilt: Der Umzug muss erforderlich sein und die zu beziehende Wohnung am neuen Ort (Wohnungsgröße sowie Miethöhe) angemessen. Über die Erforderlichkeit entscheidet Deine jetzige Sachbearbeiterin, die Angemessenheit beurteilt die aufnehmende Gemeinde (ARGE).

In Eurem Fall könnte ein Anspruch auf größeren Wohnraum (Angemessenheit für 3, statt für 2 Personen) in Betracht kommen. Dies müsste aber wahrscheinlich durch ein amtsärztliches Gutachten begründet werden.

Ich hoffe ich konnte Dir erstmal weiterhelfen. Alles andere kann m.E. nur durch Deine Sachbearbeiterin angemessen beurteilt und entschieden werden.
 
Also, Verstehe ich das Richtig?

Meine Sachbearbeiterin muss dem Zustimmen....ok, das hat sie ja schon....aber auch wegen dem Wohnraum?
Dann geht das zu der Arge in der ,,neuen'' Stadt und die Entscheiden dann, ob das ok ist?
Wenn die Wohnung dann Größer ist, ist sie ja auch Teurer...aber das ist Klar...
 
Die Angemessenheit der Wohnung (also qm Anzahl pro Person und Miethöhe - bzw. Heizkosten) kann nur der Sachbearbeiter bei der aufnehmenden Gemeinde entscheiden, da diese örtlich unterschiedlich sind (ist ja auch klar, in München z.B. ist das Wohnen teurer als in Pusemuckel).

Ob der Umzug überhaupt erforderlich ist (und somit auch evtl. Umzugskosten übernommen werden), entscheidet Deine jetzige Sachbearbeiterin, ja.

Und wegen der Größe: Es kommt hier halt hinzu, dass Deine Partnerin krank ist. Deshalb stehen Euch unter Umständen die qm für drei Personen zu, obwohl ihr nur zu zweit seid. Das ist aber höchstwahrscheinlich eine medizinische Entscheidung.
 
Hab dir nichts abgesprochen, nur kannst du das nicht so pauschalisieren,denn bei uns in Berlin ist die m² Anzahl nebensächlich,da geht es nur um die Warmendmiete.

Frag mich wieso du dich deswegen angegriffen fühlst?:-?
 
Angegriffen wäre übertrieben. Aber für mich las sich das, als wären meine Tipps falsch und das sind sie definitiv nicht.

Natürlich hast Du Recht, wenn Du sagst, dass man in dem Bereich nicht pauschalisieren sollte. Das habe ich aber auch nicht getan. Ich habe nur gesagt, das die aufnehmende Behörde über die Angemessenheit entscheidet und die abgebende über die Erforderlichkeit.
 
Nein ,dann hast du das einfach nur falsch aufgefasst.

Sollte im Grunde auch nur heißen,dass er sich in dem dortigen Forum sicherer fühlen wird als hier, da dort Fachleute sitzen.

Klar wir kennen auch nicht alle § von daher auch der Tipp :)
 
die aufnehmende Behörde über die Angemessenheit entscheidet und die abgebende über die Erforderlichkeit.

So ist es auch...aber was wenn zB. die qm zu Hoch sind, aber die KM günstiger ist, als Angegeben?
Oder wenn die KM ein paar Euro Übersteigt?

Dann braucht der Rollator auch seinen Platz, man kommt ja Nicht duch die Räume...im Moment ist es bei uns jetzt so, das der Flur zu Eng ist oder das Bad zu Klein ist.

Da wo wir Hinziehen wollen, Richtet sich das nach der KM und nach der qm Zahl.
 
Eine wirklich bindende Aussage dazu kann Dir ohnehin nur Deine Sachbearbeiterin (bzw. der zuständige Sachbearbeiter (SB) der aufnehmenden Gemeinde) geben.

Wenn in der aufnehmenden Gemeinde feste Grenzen (qm/KM) vorgegeben sind, dann kann der SB dem Umzug nur zustimmen, wenn die ausgesuchte Wohnung dem auch entspricht.

Wie gesagt besteht bei Euch aber der Sonderfall mit Deiner kranken Partnerin. Hier kommt eben gerade wegen solchen Dingen wie Rollator etc. ein erhöhter Raumbedarf in Betracht. Dann bekommt ihr wie gesagt evtl. eine Wohnung für drei Personen genehmigt, obwohl ihr nur zu zweit seid.


Das ist aber, wie ebenfalls gesagt, höchstwahrscheinlich von einer medizinischen Entscheidung abhängig.