Blomberger
klamm-Lipper
- 6 Mai 2006
- 12.757
- 694
Auf mittelalterliche Methoden sollten wir vielleicht besser verzichten.zweihundert peitschenhiebe hören sich doch überzeugend an.
Und selbst wenn: Wo kein Kläger, da kein Richter...
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Auf mittelalterliche Methoden sollten wir vielleicht besser verzichten.zweihundert peitschenhiebe hören sich doch überzeugend an.
Also davon wusste ich nix, also nen Bekannter hat letztens noch ne Mahnung(ne mündlich) von der Polizei bekommen weil er 16 ist und geraucht hat.Der Erwerb von Tabakwaren ist zwar erst ab 18 Jahre erlaubt, das Rauchen ansich jedoch nicht. Da bleibt alles wie gehabt. Rauchen ab 16.
LG Wiesel
Ah, ich hab vergessen zu schreiben, dass das Rauchen in der Öffentlichkeit auch erst ab 18 Jahre ist.
LG Wiesel
Ich lese aus dem u.g. Gesetzesausschnitt, dass auch wohl die u16 Jährigen Bier trinken dürfen, sofern auch eine personensorgeberechtigte Person dabei ist.
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Klar auch ich war mit 16 schon in diversen Discotheken drin. Aber das hat schon Gründe warum die sowas einführen, schaut euch doch mal die Kiddies an die sich da alle mit Alk zuschütten... *kopfschüttel* Dennoch ist es Blöd, alle über einen Haufen zu scheren. Aber wie will man es sonnst machen....
1. Generell gilt: Bier, Wein und Sekt ab 16!
....
4. Auch 16-Jähre dürfen in der Öffentlichkeit kein Bier trinken, denn hierfür muss man volljährig sein.
2. Wenn du in mit deinen Eltern in ein Restaurant gehst, dürfen die Getränke in Punkt 1. Schon „ab 14“ getrunken werden.
3. Mix-Getränke (Bier + Colageschmack) dürfen im Punkt 2. Nur ab 16 getrunken werden, auch wenn diese weniger Alkohol enthalten als normales Bier!
Seh ich jetzt nur hier einen Widerspruch, oder bin ich einfach nur zu blöd um das zu verstehen?!? *grübel*
Du darfst ab 16 Bier kaufen und trinken, lt. Gesetz (siehe einige Beiträge weiter oben).
Sofern ein/e Jugendliche/r von einer personensorgeberechtigten Person begleitet wird, darf er/sie trinken, was jene personensorgeberechtigte Person ihm/ihr erlaubt. Dafür darf er/sie auch jünger sein als 16 Jahre. Ein Mindestalter wird im § 9 II nicht genannt. Ob das nun moralisch vertretbar ist, steht hier nicht zur Debatte. blödes gendern
Du meinst jetzt wirklich nur diese Mischgetränke Bier+alkoholfreiem Zeugs wie Sprite, Fanta, Cola, Wasser (bäh), usw.?
Gruß, Poo
- In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol von Minderjährigen getrunken werden.
- Im Beisein von Erwachsenen dürfen 14-Jährige geringe Mengen Alkohol Trinken.
- (bezogen auf Punkt 2) Keine Mixgetränke, denn man soll so schlecht seinen "Zustand" einschätzen können.