Alkohol ab 18

Ich möchte gerne noch einmal das eigentliche Thema "Alkohol ab 18" aufgreifen. In einigen von meinen vielen Negativ-Bewertungen fehlen mir einfach mal die Belege für die abgegebenen Kommentare.
Ich lese hier, dass es bereits, zum Beispiel in Berlin, verboten wäre, Bier an unter 18jährige zu verkaufen.

Nun nochmal zum besseren Verständnis ein Auszug aus dem JuSchG: für diejenigen, die Verlinkungen irgnorieren

Zitat on
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden.
Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Zitat off

Hier steht eindeutig in Abs. 1 das Alkohol, welches unter die Branntweinverordnung fällt, nicht an unter 18jährige verkauft bzw. ausgeschenkt werden darf. Bier fällt NICHT unter die Branntweinverordnung. Das heißt im Umkehrschluß, dass Bier derzeit noch an Jugedliche ab 16 Jahren verkauft werden darf.
Wenn aber eine Verkaufsstelle kein Bier an junge Leute verkaufen möchte, so kann sie es innerhalb des Geschäftes deklarieren und einfach nicht an unter 18jährige verkaufen.

Übrigens: Fertiggemischtes Bier mit irgendwelchen alkoholischen Zusätzen (keine Ahnung, was da derzeit drin ist, Wodka?) fallen unter das Alkopopsteuergesetz. Und da in diesen Mischungen Branntwein enthalten ist,....na, wer hat´s erraten?....genau....dürfen diese nicht an unter 18jährige verkauft werden. Für mich ist in dieser Diskussion immer noch Bier genau das Getränk, welches pur aus dem Hahn oder in der Flasche gezapft bzw. abgefüllt ist. Ich verstehe unter Bier nicht diese Mixgetränke.

So, das dazu :) Und bitte: ich und auch ein paar andere hier hätten gerne irgendwelche Belege für aufgestellte Kommentare, Behauptungen und dergleichen, wie z. B.: in Berlin wäre es bereits verboten, Bier an unter 18jährige zu verkaufen. Wo steht das? Ich laß mich ja gerne belehren, aber überzeugt mich erst :)

Gruß, Poo
 
Ich selber bezweifle stark das es in Berlin verboten ist... vllt verkaufen alle Geschäfte da kein alkohol mehr an unter 18 jährige aber das ist ja Bundessachen das verbieten...
und das man an Alkohol dran kommt das stimm, ich bin selber 14... in jeder 2 tanke bekomme ich Bier... und hochprozentiges, Geschwister, Bekannte freunde die wie 18 aussehn... das der Alkohol ab 18 wird ist mir egal weil man's sowieso bekommt aber ich freu mich jetzt schon das wenn ich 16 bin Feiern kann, aber das ist dann ja auch nicht mehr....
 
Soweit ich weiß, kann man in Berlin Bier immernoch ab 16 Jahre kaufen, daran hat sich nichts geändert. Es sei denn, wie bereits erwähnt, ein Geschäft weist darauf hin, dass es bei IHM gar keinen Alkohol unter 18 Jahre gibt. Das sind aber Geschäftsinterna, die mit dem Gesetz nichts zu tun haben, es sei denn, sie würden gegen geltendes Recht verstoßen ;)
Was das Rauchen angeht. Der Erwerb von Tabakwaren ist zwar erst ab 18 Jahre erlaubt, das Rauchen ansich jedoch nicht. Da bleibt alles wie gehabt. Rauchen ab 16.

LG Wiesel
 
Der Erwerb von Tabakwaren ist zwar erst ab 18 Jahre erlaubt, das Rauchen ansich jedoch nicht. Da bleibt alles wie gehabt. Rauchen ab 16.

LG Wiesel
Also davon wusste ich nix, also nen Bekannter hat letztens noch ne Mahnung(ne mündlich) von der Polizei bekommen weil er 16 ist und geraucht hat.
Ich weiß nur das man an Automaten noch mit 16Welche bekommt
 
Ah, ich hab vergessen zu schreiben, dass das Rauchen in der Öffentlichkeit auch erst ab 18 Jahre ist.

LG Wiesel
 
Jetzt weiß ich gerade gar nicht wie es sich verhält, wenn...

...ein 16riger auf einer privaten Feier Hochprozentiges trinkt (vom Vater, Onkel, Freund wie auch immer) und die Polizei aus irgendeinem Grund (Lärmbelästigung) vorbeischaut und das mitbekommt.

Raucht ein 16riger auf einer privaten Feier kann die Polizei nichts machen.

LG Wiesel
 
Ich lese aus dem u.g. Gesetzesausschnitt, dass auch wohl die u16 Jährigen Bier trinken dürfen, sofern auch eine personensorgeberechtigte Person dabei ist.
Ich denke mal bei hochprozentigem ist es ähnlich.

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
 
Klar auch ich war mit 16 schon in diversen Discotheken drin. Aber das hat schon Gründe warum die sowas einführen, schaut euch doch mal die Kiddies an die sich da alle mit Alk zuschütten... *kopfschüttel* Dennoch ist es Blöd, alle über einen Haufen zu scheren. Aber wie will man es sonnst machen....:-?
 
Klar auch ich war mit 16 schon in diversen Discotheken drin. Aber das hat schon Gründe warum die sowas einführen, schaut euch doch mal die Kiddies an die sich da alle mit Alk zuschütten... *kopfschüttel* Dennoch ist es Blöd, alle über einen Haufen zu scheren. Aber wie will man es sonnst machen....:-?

Das find ich auch.Es gibt schon echt einige die meinen es wäre total cool,und sind damit erwachsen,wenn sie sich so voll schütten.Das sie sich damit schaden ,das sehen sie nicht.Sie sind nunmal nicht erwachsen,und können das noch nicht einschätzen,und wollen es auch nicht verstehen.
 
Hi,
also bei uns ist es so, dass man ich alle Discotheken ausser einer, nur noch ab 18 rein kommt.
Damit will man dann das ältere Publikum ansprechen (da die in der Regel mehr Geld ausgeben), da sich die unter ganz jungen Leuten auch nicht wohl fühlen. Ich muss zu geben, dass das Konzept sehr gut auf geht, es ist seit dem immer richtig viel los und man sieht keine besoffenen Teenis mehr (ist jetzt aber nichts gegen dich), es gibt halt weniger Stress.
Mir ist das zwar egal, da ich schon über 20 bin, aber wenn ich in deinem Alter wäre, dann würde ich das echt sch**ße finden, da man bei uns in deinem Alter kaum noch wo hin gehen kann.
Bei uns gibt es auch schon einige Tanken, die Alkohol nur noch ab 18 verkaufen. Kann aber wie gesagt nur von meinen Ort sprechen und nicht Allgemein.
Lg Evilman64
 
meiner meinung nacht ist alkohol ab 16 schon in ordnung. allerdings nur bier und sekt. ich finde die ladeninhaber sollten bessere kontrollen einführen und nicht so leichtfertig damit umgehen und sogar 13 jährigen den harten schnaps so mitgeben. daher beführworte ich auch kontrollmaßnahmen vom staat. Das man jugendliche dafür einsetzt find ich in ordnung so lang diese auch ein wenig gehalt dafür erhalten. ich meine die strafen die dann verhängt werden sind eh so hoch das man 5€ für nen jugendlichen der mit in den supermarkt kommt doch bezahlen kann
 
Auch bei uns an der Schule herschten in letzter Zeit viele Gerüchte, hier die aktuelle Gesetzlage. <- Diese wird auch in 2008 nicht geändert 8)

1. Generell gilt: Bier, Wein und Sekt ab 16!
2. Wenn du in mit deinen Eltern in ein Restaurant gehst, dürfen die Getränke in Punkt 1. Schon „ab 14“ getrunken werden.
3. Mix-Getränke (Bier + Colageschmack) dürfen im Punkt 2. Nur ab 16 getrunken werden, auch wenn diese weniger Alkohol enthalten als normales Bier!
4. Auch 16-Jähre dürfen in der Öffentlichkeit kein Bier trinken, denn hierfür muss man volljährig sein.
5. Andere Getränke wie Schnaps, Vodka und ähnliches darf erst ab 18 konsumiert werden!!
 
1. Generell gilt: Bier, Wein und Sekt ab 16!
....
4. Auch 16-Jähre dürfen in der Öffentlichkeit kein Bier trinken, denn hierfür muss man volljährig sein.

Seh ich jetzt nur hier einen Widerspruch, oder bin ich einfach nur zu blöd um das zu verstehen?!? *grübel*
Du darfst ab 16 Bier kaufen und trinken, lt. Gesetz (siehe einige Beiträge weiter oben).

2. Wenn du in mit deinen Eltern in ein Restaurant gehst, dürfen die Getränke in Punkt 1. Schon „ab 14“ getrunken werden.

Sofern ein/e Jugendliche/r von einer personensorgeberechtigten Person begleitet wird, darf er/sie trinken, was jene personensorgeberechtigte Person ihm/ihr erlaubt. Dafür darf er/sie auch jünger sein als 16 Jahre. Ein Mindestalter wird im § 9 II nicht genannt. Ob das nun moralisch vertretbar ist, steht hier nicht zur Debatte. blödes gendern

3. Mix-Getränke (Bier + Colageschmack) dürfen im Punkt 2. Nur ab 16 getrunken werden, auch wenn diese weniger Alkohol enthalten als normales Bier!

Du meinst jetzt wirklich nur diese Mischgetränke Bier+alkoholfreiem Zeugs wie Sprite, Fanta, Cola, Wasser (bäh), usw.?

Gruß, Poo
 
Seh ich jetzt nur hier einen Widerspruch, oder bin ich einfach nur zu blöd um das zu verstehen?!? *grübel*
Du darfst ab 16 Bier kaufen und trinken, lt. Gesetz (siehe einige Beiträge weiter oben).



Sofern ein/e Jugendliche/r von einer personensorgeberechtigten Person begleitet wird, darf er/sie trinken, was jene personensorgeberechtigte Person ihm/ihr erlaubt. Dafür darf er/sie auch jünger sein als 16 Jahre. Ein Mindestalter wird im § 9 II nicht genannt. Ob das nun moralisch vertretbar ist, steht hier nicht zur Debatte. blödes gendern



Du meinst jetzt wirklich nur diese Mischgetränke Bier+alkoholfreiem Zeugs wie Sprite, Fanta, Cola, Wasser (bäh), usw.?

Gruß, Poo

- In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol von Minderjährigen getrunken werden.
- Im Beisein von Erwachsenen dürfen 14-Jährige geringe Mengen Alkohol Trinken.
- (bezogen auf Punkt 2) Keine Mixgetränke, denn man soll so schlecht seinen "Zustand" einschätzen können.
 
Mir ist schon klar, was du da schreibst ;) Da ich grad dein Alter "entdeckt" habe, gehe ich davon aus, dass ihr das Thema in der Schule hattet und diesbezüglich aufgeklärt wurdet, oder?!?

Ganz ernsthafte Frage: Ist dir bewußt und klar, was ich geschrieben habe? Denn ich glaube, du hast mich bzw. den Gesetzestext noch nicht wirklich verstanden.

- In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol von Minderjährigen getrunken werden.

Das stimmt, sofern sie unter 14 Jahre alt sind.
- Im Beisein von Erwachsenen dürfen 14-Jährige geringe Mengen Alkohol Trinken.

Sie dürften sogar noch jünger sein!
- (bezogen auf Punkt 2) Keine Mixgetränke, denn man soll so schlecht seinen "Zustand" einschätzen können.

Das man bei Mixgetränken seinen Zustand schlecht einschätzen könne, ist richtig. Aber bitte sage dazu, was du unter Mixgetränken verstehst. Es gibt Bier mit alkoholfreihem Zeugs, es gibt Bier mit alkoholigem zeugs (Vodka etc), es gibt Cocktails......alles Mixgetränke. Alles was mehr als eine Zutat hat, ist ein Mixgetränk.

Gruß, Poo
 

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